SS-Hauptscharführer
* 14.01.1901 in Osnabrück
† 24.01.1948 um 7:43 Uhr im Krakauer Montelupich Gefängnis gehängt
Reichsdeutscher
Volksschule
Beruf: Schlosser
ab 00.01.1933
Mitglied der NSDAP
ab 00.10.1934
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 270 511)
ab 00.08.1936
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS
1936 - 1939
Angehöriger der Lagermannschaft im KL Sachsenhausen
1939 - 1941
Angehöriger der Lagermannschaft im KL Wewelsburg
1941 - 00.01.1942
Angehöriger der Lagermannschaft im KL Sachsenhausen
ab 00.01.1942
Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz
29.01.1942
Beförderung zum SS-Oberscharführer
Auschwitz, 25. März 1942
Kommandanturbefehl Nr. 6/42
SS-Oberscharführer Willi Gehring, Kommandanturstab, wird mit Wirkung vom 26.03.1942 von der Verwaltung zum Schutzhaftlager kommandiert und ist verantwortlich als Aufseher des Kommandantur-Arrestes (Block 11) eingesetzt.
14.01.1943
Am 14. Januar 1943 verstirbt in einer Stehzelle im Block 11 der am 16. Oktober 1895 in Neusatz geborene ehemalige Häftling Kapo Pachala Kurt. Er war wegen der Beihilfe zur Flucht von vier Häftlingen zum Tode durch Verhungern verurteilt worden. Die Stehzelle war 90 Zentimeter im Quadrat breit, und 2 Meter hoch. Die Stehzelle wurde nie geöffnet. Er konnte schreien, ja selbst auf Hitler fluchen, niemand öffnete. Am letzten Tag hörte man nur mehr Stöhnen und Würgen. Am Ende hatte er seine Schuhe gegessen, seinen Urin getrunken, die Wände der Zelle abgeleckt. Nach 14 Tagen wurde seine Zelle geöffnet. Gehring fragte einen anderen Blockführer: „Was hat denn der Hund mit seinen Schuhen gemacht, vielleicht hat er sie gar aufgefressen?“
Auschwitz, 27. Juli 1943
Standortbefehl Nr. 30/43
Besuch der Mutter auf die Dauer von 8 Wochen
ab 1944 Blockführer im KL Monowitz
01.05.1944
Beförderung zum SS-Hauptscharführer
18.07.1944 - 23.01.1945
Führer des Außenlagers Eintrachthütte in Schwientochlowitz b. Kattowitz
Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern
Gerichtsverfahren nach 1945
22.12.1947
Urteil des Obersten Nationalen Tribunals in Kraków, Az.: NTN 5/47
zum Tode durch den Strang verurteilt
(Akte kann angefordert werden)
Der Krakauer Auschwitzprozess begann am 24. November 1947 in Krakau und endete am 22. Dezember 1947
Im Urteil heißt es: Ein anderes Mal ließ der Angeklagte zwei Zeugen zwischen zwei Reihen elektrisch geladener Drähte ohne Essen zwei Tage lang stehen. Der Angeklagte marterte die Häftlinge oft so stark, daß man seine Opfer manchmal sogar direkt ins Leichenhaus bringen mußte.
am 24. Januar 1948 um 7:43 Uhr im Montelupich Gefängnis gehängt