Auschwitz, 27. Juli 1943

1. Seuchenbekämpfung
Es sind in den letzten Tagen nicht weniger als 5 Kinder von SS-Familienangehörigen in ärztliche Behandlung gekommen mit sehr schweren Infektionsdurchfällen, zum Teil mit Ruhrverdacht. Es wurde nach genauer Nachprüfung festgestellt, daß bei all diesen Durchfallkranken die befohlene Tabletten-Schutzimpfung gegen Ruhr, Typhus, Paratyphus und Cholera und zwar von Seiten der SS-Angehörigen nicht durchgeführt wurde. Dieses Verhalten von den Eltern ist mir unverständlich, und ich sehe mich gezwungen anzuordnen, daß ich in Zukunft die Genehmigung zum Aufenthalt von
Familienangehörigen im Standortbereich erst dann gebe und davon abhängig machen werde, wenn die Familienangehörigen innerhalb der ersten 24 Stunden ihres Aufenthaltes beim Standortarzt zur Vornahme der notwendigen Schutzimpfungen vorstellig waren. Familienangehörige, die bereits im Standort wohnen und künftig einer angesetzten Schutzimpfung nicht nachkommen, haben mit der schwersten Bestrafung wegen Nichtbeachtung der Volksgesundheitsinteressen zu rechnen. Außerdem werde ich die zwangsweise Vorführung der Betreffenden anordnen. Die Ausgabe der Tabletten für
die Schutzimpfung erfolgt täglich in der Zeit von 7.00-9.00 Uhr, außerdem Dienstag und Freitag Nachmittag von 15.00-16.00 Uhr.

2. Untersuchung auf Infektionskrankheiten bei den in den Lebensmittelbetrieben des KL Auschwitz beschäftigten Personen
Alle männlichen und weiblichen Zivilangestellten in den Lebensmittelbetrieben haben sich sofort einer röntgenologischen Lungenuntersuchung zu unterziehen. Das schriftliche Untersuchungsergebnis ist dem SS-Standortarzt Auschwitz bis zum 1.8.43 einzureichen. Die Untersuchung kann durch einen Arzt nach freier Wahl erfolgen.

3. Reparatur von Privatfahrrädern
Auf Grund der außerordentlich angespannten Ersatzteilbeschaffung von Fahrradteilen ist es nicht möglich, Reparaturen von Privatfahrrädern hier ausführen zu lassen. Diesbezügliche Anträge sind daher zwecklos und die betreffenden Fahrradbesitzer benutzen ihre Fahrräder auf eigene Kosten und Verantwortung ohne jegliche Regressansprüche.

4. Urlaubskarten
Mit Wirkung vom 1.8.43 werden anstelle der bisherigen Ausgangsscheine für das Interessengebiet Auschwitz Urlaubskarten ausgegeben. Zum Betreten des Hauses der Waffen-SS verbleibt es jedoch bei der bisherigen Regelung, wonach hierfür gesonderte Ausgangsscheine erforderlich sind.

5. Umzüge
Es ist in letzter Zeit vorgekommen, daß trotz der Verwaltunganordnung vom 5.4.43, Nr. 1, Umzüge in Führer-, Truppen- und Häftlingsunterkünfte ohne vorherige Benachrichtigung der SS-Standortverwaltung vorgenommen werden. Es wird deshalb nochmals nachdrücklichst darauf hingewiesen, daß die Standortverwaltung mindestens 24 Stunden vorher von geplanten Umzügen in Kenntnis zu setzen ist.

6. Austausch von Motorrädern
Ich verbiete den Austausch oder leihweise Überlassung von Krafträdern untereinander. Bei Zuwiderhandlung werde ich dem betreffenden Fahrzeuginhaber das Krad einziehen.

7. Führung von Urlaubsbüchern
Ich habe feststellen müssen, daß Urlaubsbücher sehr unvollständig und nicht vorschriftsmäßig geführt werden. Ich befehle, daß von jeder Einheit neben den Urlaubsnachweisen bei den Personalakten des Betreffenden die Führer einer selbständigen Einheit je ein sogenanntes Urlaubsbuch nach nachstehender Aufteilung zu führen haben:
lfd. Nr.: Dienstgrad: Name: Vorname: Urlaub von bis: Uhrzeit: wohin: zurückgemeldet am: Uhrzeit: Art des Urlaubes: Bemerkung:
Außerdem hat jede Einheit einen Nachweis in Form eines Buches über Dienstreisen zu führen, und zwar nach nachstehendem Muster:
lfd. Nr: Dienstgrad: Name: Vorname: Reiseziel: Antritt der Reise: Uhrzeit: zurückgekehrt am: Uhrzeit: Zweck der Reise: Bemerkung:
Urlaubsscheine und D-Ausweise sind zu den Personalakten des Betreffenden zu nehmen.

8. Parole
Ziffer 1 1 des Standortbefehles Nr. 29/43 vom [2]2.7.43 wird dahingehend berichtigt, daß die Parole den Kommandanturangehörigen durch den UvD. des Kommandanturstabes bekanntgegeben wird. Zwecks Entgegennahme der Parole hat sich der UvD. des Kommandanturstabes täglich um 8.00 Uhr beim Stabsscharführer des Kommandanturstabes zu melden.

9. Einziehung von Kraftfahrzeugen
Nach einer Verfügung des SS- Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes wurde das Fahren ohne Führerschein grundsätzlich verboten. Folgende SS-Angehörige sind nicht im Besitz eines entsprechenden Führerscheines:
SS-Obersturmführer Kitt
SS-Obersturmführer
Ehser
SS-Untersturmführer Schindler
SS-Untersturmführer Albert
SS-Untersturmführer Stenger
SS-Hauptscharführer
Schimpf
SS-Oberscharführer
Ontl
SS-Oberscharführer Schiupper
SS-Unterscharführer Kowol
Oberaufseherin Mandl
Aufseherin Hasse
Schwester Mzyk
Die in ihrem Besitz befindlichen Fahrzeuge sind sofort einzuziehen und bei der Fahrbereitschaft abzugeben.

10. Bücher
Durch die Abt. VI der Kommandantur können bei sofortiger Bestellung folgende Bücher geliefert werden:
Roßmann, Kampf der Pioniere. Mit vielen Bildern RM 2,95.
Richter, Einsatz der Polizei. Bei den Polizeibataillonen in Ost, Nord und West, gebunden RM 4,20.
Stellrecht, Neue Erziehung, gebunden RM 4,90.

11. Aufenthaltsgenehmigung
SS-Oscha.
Wilhelm Gehring
Besuch der Mutter auf die Dauer von 8 Wochen.
Wohnung: Haus Nr. 150 bei Gehring.

SS-Uscha. Fredi Ackermann
Besuch der Schwester vom 26.7.-12.8.43
Wohnung: Haus Nr. 132 bei Ackermann

SS-Strm. Gustav Lipski
Besuch der Ehefrau nebst Tochter auf die Dauer von 3 Wochen
Wohnung: Gutshof Plawy.

SS-Uscha. Wilhelm Bärtele
Besuch der Familie vom 29.7.-12.8.43
Wohnung: Haus Nr. 204 bei Kleemann

SS-Strm. Edgar Gross
Besuch der Ehefrau vom 1.8.-1.10.43
Wohnung: Babitz bei Baiser

SS-Strm. Heinz Poetzsch
Besuch der Familie auf die Dauer von 4 Wochen
Wohnung: Babitz Nr. 79 bei Weisshaar

SS-Strm. Hermann Tislauk
Besuch der Ehefrau vom 23.-30.7.43
Wohnung: Babitz Nr. 228 bei Duda

SS-Rottf. Anton Zeller
Besuch der Ehefrau vom 4.8.-15.8.43
Wohnung: Babitz bei Stellmacher

SS-Rottf. Paul Pretzsch
Besuch der Ehefrau vom 26.7.-2.8.43
Wohnung: Haus Nr. 151 DAW.

SS-Ustuf. Julius Sauer
Besuch der Ehefrau vom 24.7.-2.8.43
Wohnung: Haus 151 DAW.

SS-Uscha. Adolf Prem
Besuch der Ehefrau vom 25.7.-7.8.43
Wohnung: Haus 152 bei Müller

SS-Strm.
Romuald Depta
Besuch der Ehefrau vom 23.7.-15.8.43
Wohnung: Babitz bei Keim.

SS-Ustuf. Franz Hößler,
Besuch der Schwiegereltern vom 25.7.-8.8.43
Wohnung: Haus Nr. 71 bei Hößler

SS-Rottf.
Wilhelm Reichel
Besuch der Ehefrau vom 30.7.- 4.8.43
Wohnung: Fremdenheim Auschwitz

SS-Uscha.
Martin Kolsch,
Besuch der Ehefrau auf unbestimmte Dauer
Wohnung: Haus Nr. 843 bei Ebneth

12. Gefunden
Im Interessengebiet wurde 1 Portemanaie mit Inhalt und 1 Fleischkarte gefunden. Abzuholen beim Stabsscharführer der Kommandantur.
1 Luftpumpe Abzuholen beim Stabsscharführer der SS-Standortverwaltung Auschwitz.

13. Verloren
1 Brieftasche mit Inhalt (Lebensmittelkarten, Raucherkarte usw.), Besitzer Alfred Modes, auf dem Wege zwischen Werkhalle und Haus 7.
Beim vorletzten K.d.F.-Abend im Kameradschaftsheim ging 1 goldner Ring mit Rosen zieseliert verloren.
Der ehrliche Finder wird gebeten, diese Fundsachen beim Stabsscharführer der Kommandantur abzugeben.

14. Diebstahl eines Fahrrades
Am 26.7.43 wurde ein Privatfahrrad, welches im angeschlossenen Zustand im Hofe des Hauses der Waffen-SS stand, gestohlen. Bezeichnung des Fahrrades ist folgende: Schwarzer Rahmen, Marke C.Z. Nummer 53 347. Beim Auftauchen dieses Fahrrades ist dasselbe sicherzustellen und der Kommandantur Mitteilung zu machen.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant