Berlin, 21.09.1939

An die Chefs aller Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei

Betrifft: Judenfrage im besetzten Gebiet.
Ich nehme Bezug auf die heute in Berlin stattgefundene Besprechung und weise noch einmal darauf hin, daß die geplanten Gesamtmaßnahmen (also das Endziel) streng geheim zu halten sind.

Es ist zu unterscheiden zwischen

1.
dem Endziel (welches längere Fristen beansprucht) und

2.
den Abschnitten der Erfüllung des Endzieles (welche kurzfristig durchgeführt werden).
Die geplanten Maßnahmen erfordern gründlichste Vorbereitung sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Es ist selbstverständlich, dass die heranstehenden Aufgaben von hier in allen Einzelheiten nicht festgelegt werden können. Die nachstehenden Anweisungen und Richtlinien dienen gleichzeitig dem Zwecke, die Chefs der Einsatzgruppen zu praktischen Überlegungen anzuhalten.

I.
Als erste Vorausnahme für das Endziel gilt zunächst die Konzentrierung der Juden vom Lande in die größeren Städte.
Sie ist mit Beschleunigung durchzuführen.
Dabei ist zu beachten, dass nur solche Städte als Konzentrierungspunkte bestimmt werden, die entweder Eisenbahnknotenpunkte sind oder zum mindesten an Eisenbahnstrecken liegen. Es gilt grundsätzlich, dass jüdische Gemeinden mit unter 500 Köpfen aufzulösen und der nächstliegenden Konzentrierungsstadt zuzuführen sind.

II.
Jüdische Ältestenräte.

1.
In jeder jüdischen Gemeinde ist ein jüdischer Ältestenrat aufzustellen. Er ist im Sinne des Wortes vollverantwortlich zu machen für die exakte und termingemäße Durchführung aller ergangenen oder noch ergehenden Weisungen.

2.
Im Falle der Sabotage solcher Weisungen sind den Räten die schärfsten Maßnahmen anzukündigen.

3.
Die Judenräte haben eine behelfsmäßige Zählung der Juden – möglichst gegliedert nach Geschlecht (Altersklassen)
a) bis 16 Jahren
b) von 16 bis 20 Jahren
c) darüber, und nach den hauptsächlichsten Berufsschichten in ihren örtlichen Bereichen vorzunehmen und das Ergebnis in kürzester Frist zu melden.

4.
Den Ältestenräten sind Termine und Fristen des Abzuges, die Abzugsmöglichkeiten und schließlich die Abzugsstraßen bekanntzugeben. Sie sind sodann persönlich verantwortlich zu machen für den Abzug der Juden vom Lande. Als Begründung für die Konzentrierung der Juden in die Städte hat zu gelten, daß sich Juden maßgeblichst an den Franktireurüberfällen und Plünderungsaktionen beteiligt haben.

III.
Alle erforderlichen Maßnahmen sind grundsätzlich stets im engsten Benehmen und Zusammenwirken mit den deutschen Zivilverwaltungs-und örtlich zuständigen Militärbehörden zu treffen.

IV.
Die Chefs der Einsatzgruppen berichten mir laufend über die folgenden Sachverhalte:

1.
Zahlenmäßige Übersicht über die in ihren Bereichen befindlichen Juden (möglichst in der obenangegebenen Gliederung).

2.
Namen der Städte, welche als Konzentrierungspunkte bestimmt worden sind.

3.
Die den Juden zur Abwanderung in die Städte gesetzten Termine.

4.
Übersicht über alle jüdischen Lebens-und Kriegs-oder für den Vierjahresplan wichtigen Industriezweige und Betriebe ihres Bereiches.

V.
Zur Erreichung der gesteckten Ziele erwarte ich restlosen Einsatz aller Kräfte der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes. Die benachbarten Chefs der Einsatzgruppen haben miteinander sofort Fühlung aufzunehmen, damit die in Betracht kommenden Gebiete restlos erfaßt werden.

VI.
Das OKH, der Beauftragte für den Vierjahresplan (z.Hd. des Herrn Staatssekretärs Neumann), das Reichsministerium des Innern (z.Hd. des Herrn Staatssekretärs Stuckart), für Ernährung und Wirtschaft (z.Hd. des Herrn Staatssekretärs Landfried) sowie die Chefs der Zivilverwaltung des besetzten Gebietes haben Abzug dieses Erlasses erhalten.

Gez. Heydrich
Berlin, 21.09.1939

Erschießungen

Die Erschießungen erfolgten Anfangs noch in militärischer Form. Die Opfer mussten sich an Gruben aufstellen. Sie wurden mit Karabinern erschossen; die Schützen feuerten in Salven. Diese Form der Exekution stellte sich jedoch bald als „unzweckmäßig“ heraus. Deshalb ging man dazu über, die Opfer mit Einzelschüssen aus Maschinenpistolen zu töten. Sie mussten sich mit dem Gesicht zum Boden nebeneinander in die Grube legen. Die zum Schießen eingeteilten Kommandoangehörigen gingen dann am Grubenrand entlang und töteten die Opfer nacheinander durch Schüsse in den Hinterkopf. Die Opfer wurden in Gruppen zu den Gruben gebracht. Die später Herangeführten mussten sich auf die Leichen legen und warten, bis sie selbst getötet wurden. Die kleineren Kinder wurden regelmäßig vor den Augen ihrer Angehörigen erschossen und dann in die Grube geworfen.

Einsatzgruppen und Einsatzkommandos

Einsatzkommando Österreich
 
Einsatzgruppe Dresden
 
Einsatzgruppe Wien
 
Einsatzgruppe I Prag
 
Einsatzgruppe II Brünn

Einsatzgruppen in Polen

Einsatzgruppe I
 
Einsatzgruppe II
 
Einsatzgruppe III
 
Einsatzgruppe IV
 
Einsatzgruppe V
 
Einsatzgruppe VI
 
Sonderkommando 1005

Einsatzgruppe zbV von Woyrsch

Einsatzgruppe zbV von Woyrsch

Einsatzkommando 16

Einsatzkommando 16

Einsatzgruppen in der Sowjetunion

Einsatzgruppe A
 
Sonderkommando 1a
 
Sonderkommando 1b/KDS in Minsk Weißruthenien
 
Einsatzkommando 1b
 
Einsatzkommando 1c
 
Einsatzkommando 2/KdS Lettland in Riga
 
Einsatzkommando 3/KDS in Kaunas Litauen
 
Einsatzkommando Tilsit
 
Einsatzgruppe B
 
Einsatzkommando 8 (später Sonderkommando 8)
 
Einsatzkommando 9
 
Sonderkommando 7a
 
Sonderkommando 7b
 
Vorkommando Moskau (später umbenannt Sonderkommandos 7c)
 
Einsatzgruppe C
 
Sonderkommando 4a
 
Sonderkommando 4b
 
Einsatzkommando 5
 
Einsatzkommando 6
 
Einsatzgruppe D (Kampfgruppe Bierkamp)
 
Sonderkommando 10a
 
Sonderkommando 10b
 
Sonderkommando 11a
 
Sonderkommando 11b
 
Einsatzkommando 12
 
Sonderkommando Astrachan
 
Einsatzgruppe zbV
 
Sonderkommando 1005

Kroatien

Einsatzgruppe E

Schwarzes Meer

Einsatzgruppe G

Slowakei

Einsatzgruppe H
 
Einsatzkommando 13

Serbien

Einsatzgruppe Serbien

Norwegen

Einsatzgruppe Norwegen

Kärnten

Einsatzgruppe Iltis

Luxemburg

Einsatzkommando Luxemburg

Tunesien

SD Einsatzkommando Tunis