Auschwitz, 20. April 1943
1. Beförderungen
Mit Wirkung vom 20. April 1943 wurden befördert:
zum Hauptsturmführer d.Res.:
Potenz Walter SS-Nr. 85 132
Schwarz Heinrich SS-Nr. 19 691
Mit Wirkung vom 20. April 1943 wurde befördert:
zum SS-Obersturmführer d.Res.:
Broßmann Otto SS-Nr. 352 200
2. Auszeichnungen
Nachstehenden SS-Angehörigen wurde das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse m. Schw. verliehen:
SS-Obersturmführer Theo Krätzer,
SS-Untersturmführer Heinrich Ganninger,
SS-Oberscharführer Johann Carstens,
SS-Oberscharführer Ernst Wagner,
SS-Oberscharführer Friedrich Ontl,
SS-Oberscharführer Herbert Scherpe,
SS-Oberscharführer Heinrich Schattkus,
SS-Unterscharführer Otto Hablesreiter,
SS-Unterscharführer Oswald Kaduk,
SS-Unterscharführer Herben Kirschner,
SS-Unterscharführer Gerhard Krause,
SS-Unterscharführer Gerhard Lachmann
SS-Unterscharführer Kurt Leischow,
SS-Unterscharführer Christian Pfauth,
SS-Unterscharführer Franz Krause,
SS-Unterscharführer Rojnuald Kunzelmann,
SS-Unterscharführer Josef Klehr,
SS-Unterscharführer Hans Nierzwicki,
SS-Unterscharführer Franz Mang,
SS-Unterscharführer Karl Zeiner,
SS-Scharführer Albert Seidel,
SS-Rottenführer Paul Kraus,
SS-Rottenführer Kurt Müller,
SS-Rottenführer Albert Kunkler,
SS-Rottenführer Ewald Achtermann,
SS-Rottenführer Robert Strutz,
SS-Rottenführer Josef Wenig,
SS-Rottenführer Fritz Schulz,
SS-Rottenführer Martin Stockert,
SS-Sturmmann Hermann Knaus,
SS-Sturmmann Hermann Skroblin,
SS-Sturmmann Georg Wosnitzka.
Nachstehenden SS-Angehörigen wurde die Kriegsverdienstmedaille verliehen:
SS-Hauptscharführer Robert Heider,
SS-Scharführer Fritz Hoff,
SS-Unterscharführer Viktor Hinne,
SS-Unterscharführer Josef Kaufmann,
SS-Unterscharführer Roman Hoffmann,
SS-Unterscharführer Albert Diesel,
SS-Unterscharführer Theodor Gehri,
SS-Unterscharführer Fritz Gaar,
SS-Unterscharführer Otto Clauss,
SS-Unterscharführer Fredi Ackermann,
SS-Unterscharführer Edwin Kindler,
SS-Unterscharführer Josef Hürter,
SS-Unterscharführer Herbert Manger,
SS-Unterscharführer Erich Kallabis,
SS-Unterscharführer Helmut Grundschfok,
SS-Unterscharführer Albert Klose,
SS-Unterscharführer Johann Weisshäupl,
SS-Unterscharführer Karl Hartmann,
SS-Oberscharführer Friedrich Harder,
SS-Scharführer Georg Weidl.
Nachstehenden SS-Angehörigen wurde das Ehrenkreuz des Weltkrieges 1914-1918 verliehen:
SS-Oberscharführer Franz Langner,
SS-Oberscharführer Vinzent Schittck,
SS-Scharführer Franz Brylka,
SS-Scharführer Johann Dehmann,
SS-Scharführer Vinzent Klose,
SS-Scharführer Karl Reinickc,
SS-Scharführer Robert Sierck,
SS-Unterscharführer Peter Förster,
SS-Unterscharführer Josef Lampert,
SS-Unterscharführer Alois Lorenczik,
SS-Unterscharführer Peter Reinen,
SS-Rottenführer Johann Dronia,
SS-Rottenführer Alois Kannak,
SS-Rottenführer Bronislaus Kalus,
SS-Rottenführer Theodor Knitsch,
SS-Rottenführer Theodor Koczy,
SS-Rottenführer Josef Kopotinski,
SS-Rottenführer Alois Krakowszik,
SS-Rottenführer Konrad Kupitz,
SS-Rottenführer Valentin Mikolaiczak,
SS-Rottenführer Max Ruppik,
SS-Rottenführer Jakob Spitschuh,
SS-Rottenführer Josef Schmucker,
SS-Rottenführer Thomas Stanossek,
SS-Sturmmann Franz Granietzny,
SS-Sturmmann Franz Monkos,
SS-Schütze Emil Melnitzki,
SS-Schütze Peter Preisler,
SS-Schütze Friedrich Vogt.
3. Leiter der Verwaltung KL Auschwitz
Gemäß Verfügung des RF-SS, SS-Personalamt v. 5.4.43 wird der SS-Stubaf. Willi Burger mit Wirkung vom 1 .5.43 zum SS-WVH A, Amtsgruppe D, als IVa versetzt. Die Dienstgeschäfte des Leiters der Verwaltung hat mit Wirkung vom 20.4.43 der SS-Obersturmbannführer Karl Möckel, übernommen.
4. Belobigung
Am 9.3.43 bei der Verfolgung von 2 Juden, die vom Sonderkommando flüchtig waren, ist der SS-Unterscharführer Jochum, 2. Komp., mit 10 Angehörigen der 2. Kompanie unter schwierigsten Verhältnissen über die Weichsel gesetzt und stellte die Häftlinge in einem Walde bei Jedlin. Dem SS-Unterscharführer Jochum und den 10 weiteren Angehörigen spreche ich meine Anerkennung aus.
5. Sammlung am ,,Tag der Wehrmacht“
Anläßlich der Sammlung am .Tag der Wehrmacht“ wurde das erfreuliche Ergebnis von RM 8.045,51 erzielt.
Ich spreche allen Spendern hierfür meine Anerkennung aus.
6. Befahren der Weichseldeiche
Trotz meiner wiederholt gegebenen Befehle, daß das Befahren des neu aufgeschütteten Weichseldammes verboten ist, kommt es immer wieder vor, daß gewisse SS Angehörige dieses Verbot nicht beachten. Ich wiederhole hiermit meinen bereits mehrfach gegebenen Befehl und werde künftig Zuwiderhandlungen außer der Haftbarmachung des dadurch entstandenen Sachschadens disziplinarisch bestrafen.
7. Abstellung von Kraftfahrzeugen für Häftlingstransporte und dergleichen
Ich befehle, daß jedes Kraftfahrzeug, das Häftlinge, Häftlingseffekten, Wäsche und dergleichen transportiert hat, nach Rückkehr sofort zu desinfizieren ist. Das SS-Revier stellt der Fahrbereitschaft hierzu einen Desinfektor ab. Der SS-Hauptscharführer Wiegand ist mir persönlich dafür verantwortlich, daß dieser Befehl in jedem Falle genauestens eingehalten wird.
8. Häftlingsarbeitskommandos
Die täglich aus- und einrückenden Häftlingsarbeitskommandos in Richtung Babitz-Neuberun usw. haben ab sofort nicht mehr die Straße am Bahnhof vorbei, sondern als Anmarschweg zu ihrer Arbeitsstätte und zurück zum Lager den Weg hinter der Mühle zu benutzen.
9. Sonderurlaub bei Bombenschäden und Todesfällen
Ich befehle, daß ab sofort bei zu gewährendem Sonderurlaub anläßlich angerichteter Bombenschäden und Todesfällen von jedem SS-Angehörigen nach Rückkehr aus dem Urlaub eine diesbezügliche Bescheinigung der jeweiligen Ortspolizeibehörde bzw. Standesamtes mitzubringen ist und seinem Einheitsführer vorzulegen hat, aus der hervorgeht, daß der angerichtete Bombenschaden oder Todesfall den Urlauber persönlich betrifft.
10. Absetzen von der Verpflegung bei Wochenendurlaub
Ich befehle, daß ab sofort bei Wochenendurlaub die betreffenden Urlauber nur noch Sonntags von der Verpflegung abzusetzen sind.
1 1 . Einreichung von Urlaubsscheinen
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß Wochenend- und Sonntagsurlaubsscheine spätestens am Donnerstag, 14.00 Uhr jeder Woche von den Abteilungen der Kommandantur geschlossen auf der Schreibstube vorzulegen sind. Später eingehende Urlaubsscheine werden nicht mehr berücksichtigt.
12. Abgabe von Urlaubsscheinen
Kommandanturangehörige, die in der Baracke Birkenau wohnen, haben den Urlaubsschein zwecks Eingangsvermerk beim U.v.D. der 1. Stabskompanie abzugeben. Der U.v.D. des Kommandanturstabes nimmt die Urlaubsscheine am nächsten Morgen in Empfang.
13. Anlegen von Gärten
Ich habe festgestellt, daß SS-Angehörige bei und vor den Wohnungen Gärten wahlund planlos anlegen lassen. Ich verbiete diese wilde Gärtnerei und befehle, daß vor Anlegen eines Gartens entsprechende Skizzen oder Pläne mir zur Genehmigung vorzulegen sind.
14. Belehrung von SS-Angehörigen der Außenstellen
Der Schutzhaftlagerführer hat im Monat wenigstens einmal laufend die SS-Angehörigen der Außenstellen, die nicht dem Kommandanturstab oder dem SS-Totenkopfsturmbann angehören, über Umgang und Verhalten mit Häftlingen eingehend zu belehren und die erfolgte Belehrung schriftlich niederzulegen. Die neu zu diesen Dienststellen kommandierten oder versetzten SS-Angehörigen sind jeweils durch den jeweiligen Dienststellenleiter unverzüglich dem Schutzhaftlagerführer schriftlich zu melden.
15. Überweisung von Ersparnissen ausländischer Freiwilliger
Unter Bezug auf den Erlaß OKW 59 B l/2[0]259/42 WV/X v. 17.2.43, ist den ausländischen Freiwilligen bekanntzugeben, daß Ersparnisse in die Heimatländer nach dem bisherigen Verfahren (Einzahlung bei dem zuständigen Rechnungsführer und Verrechnung mit der Wehrmachtskasse im Ausland) nur im Rahmen der monatlichen Ersparnisse aus Wehrsold bezw. Kriegsbesoldungsempfängen überwiesen werden können. In jedem anderen Falle hat die Überweisung ins Ausland durch Vermittlung einer inländischen Devisenbank mit Genehmigung der Devisenstelle in Berlin zu erfolgen.
16. Fahrradkarten für Dienstfahrräder
Ich weise nochmals darauf hin, daß Dienstfahrräder nur in Verbindung einer diesbezüglichen Fahrradkarte benutzt werden dürfen. Zuwiderhandelnde sind mir in Zukunft unverzüglich zur Bestrafung zu melden.
17. Kauf des Buches .Allen Gewalten zum Trotz“
Die Abt. VI hat Gelegenheit, das Buch .Allen Gewalten zum Trotz", Bilder vom Feldzug im Osten, herausgegeben vom Oberkommando der Wehrmacht, 90 Seiten stark mit 154 Abbildungen, zum Preise von RM 1,50 durch Sammelliste zu beziehen. Bestellungen umgehend bei der Abteilung VI.
18. Betreten des Hauses der Waffen-SS
Damit von den einzelnen SS-Angehörigen nicht Unfug betrieben werden kann und unberechtigterweise Fahrten nach Kattowitz usw. unternommen werden, kommt ab sofort zum Betreten des Hauses der Waffen-SS der Kriegsurlaubsschein in Wegfall. Es sind hierfür Erlaubnisscheine, von den jeweiligen Einheitsführern unterschrieben, auszustellen.
19. Wachwinterübermäntel und Filzschuhe
Die auf der Hauptwache ausgegebenen Wachwinterübermäntel und Filzschuhe sind sofort einzuziehen und auf Kammer zu lagern.
20. Sturmbannbefehle
Von den Sturmbannbefehlen ist der Kommandantur KL Auschwitz jeweils ein Abdruck einzureichen.
21. Tragen von Tuchröcken und Drillichjacken
Ich weise nochmals darauf hin, daß selbst während der warmen Jahreszeit die Tuchröcke geschlossen zu tragen sind. Drillichjacken können offen, jedoch mit Braunhemd und Binder getragen werden.
22. Tragen von Schirmmützen
SS-Angehörige, die nicht im Besitz einer Feldmütze sind, haben bis zum 27.4.43. auf der Kammer eine zu fassen. Schirmmütze darf nur beim Ausgehanzug
(Tuchrock, lange Hose und Schnürschuhe) getragen werden.
23. Ausweis der Oberaufseherin Johanna Langefeld
Der Ausweis der Oberaufseherin Johanna Langefeld Nr. 2670, ausgestellt von der Kommandantur KL Auschwitz, wird hiermit für ungültig erklärt.
24. Gefunden
Auf der Schreibstube der Kommandantur sind 2 Geldbörsen mit Inhalt abgegeben worden. Die Verlierer können diesselben auf der Schreibstube der Kommandantur in Empfang nahmen.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant