SS-Oberscharführer

* 20.05.1907 in Gleiwitz
† 23.12.1997 in
Mannheim

Sohn eines Elektroingenieurs

Reichsdeutscher

Volksschule

Ausbildung im Fleischerhandwerk

Beruf: Metzger

verheiratet, ein Kind

ab 00.01.1931
Mitglied der NSDAP

ab 00.01.1931
Mitglied der Allgemeinen SS

ab 1933
Dienst in der Hilfspolizei (Hipo)

1936
Beförderung zum SS-Unterscharführer (Allgemeine SS)

ab 00.01.1939
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz, KL Dachau, NL Blechhammer, KL Gleiwitz u. NL Golleschau
Sanitätsdienstgrad (SDG)
(Ab Sommer 1940 war er im KZ Auschwitz nach der Ausbildung in der Abteilung Standortarzt (Abt. V) als „SS-Sanitätsdienstgrad“ (in der Funktion eines Krankenpflegers) zunächst als Sanitäter im SS-Revier eingesetzt. Ab Anfang 1942 war Scherpe im Häftlingskrankenbau des Stammlagers von Auschwitz, von April 1943 bis März 1944 im Häftlingskrankenbau des Nebenlagers Golleschau und ab April 1944 im Häftlingskrankenbau des Nebenlagers Blechhammer als Sanitätsdienstgrad eingesetzt. Seine Tätigkeit als Sanitätsdienstgrad umfasste auch die Selektion entkräfteter Häftlinge und deren Tötung mittels
Phenolinjektionen.)

15.05.1941
Beförderung zum SS-Unterscharführer (Waffen-SS)

29.08.1942
zusammen mit dem SS-Lagerarzt Dr. Entress im Block 20 des Häftlingskrankenbaus im Stammlager etwa 700 kranke Häftlinge zur Vergasung ausgesondert, sowie die Räumung des Blocks und das Verladen der Häftlinge auf Lastwagen überwacht

23.02.1943
Scherpe tötet Kinder und Jugendliche durch Injektionen

01.03.1943
Scherpe tötet Kinder und Jugendliche durch Injektionen

20.04.1943
Beförderung zum SS-Oberscharführer (Waffen-SS)

Auschwitz, 20. April 1943
Kommandanturbefehl Nr. 8/43
dem SS-Angehörigen SS-Oberscharführer Scherpe Herbert wird das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse m. Schw. verliehen

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern (20.04.1943)

1945
Im Zuge der Evakuierung des Lagers Auschwitz begleitete er eine Häftlingskolonne auf dem Todesmarsch in das KL Groß-Rosen.

1945
Nach seiner Gefangennahme wurde Scherpe als SS- Angehöriger in einem Internierungslager in Schleswig-Holstein interniert und im Juli 1945 entlassen. Bis zu seiner Untersuchungshaft im August 1961 arbeitete er als Lastenträger in einer Maschinenfabrik in Schleswig-Holstein Mannheim.

15.08.1961
Staatsanwaltschaftliche Vernehmung

22.08.1961
Staatsanwaltschaftliche Vernehmung

24.08.1961
Staatsanwaltschaftliche Vernehmung

07.09.1961
Richterliche Vernehmung

21.12.1961
Richterliche Vernehmung

20.12.1963
LG Frankfurt Az. 4 Ks 2/63
Im 1. Auschwitzprozess vor dem Schwurgericht Frankfurt am Main wurde Scherpe wegen „gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord“ zu viereinhalb Jahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf vier Jahre verurteilt.

wohnhaft in Mannheim, Eichendorff-Straße 41,
z.Zt. in der U-Haftanstalt Frankfurt/Main-Hammelsgasse,
Pflichtverteidiger: Rechtsanwalt Knögel, Frankfurt/M.

New York Times

31.01.
Ein ehemaliger medizinischer Helfer des Konzentrationslagers Auschwitz erzählte heute, wie er still zusah, wie „ungefähr 20 kleine Kinder“ durch Herzinjektionen getötet wurden.
„Sie wussten nicht, was los war, sie machten kein Aufhebens oder Schreien“, sagte Herbert Scherpe vor dem Frankfurter Landgericht vor Gericht gegen 22 ehemalige Wachen des NS-Vernichtungslagers.
„Sie haben nicht protestiert, als Sie sahen, wie die Kinder Schlange standen, um Karbolsäure-Injektionen zu bekommen?“ fragte der Gerichtspräsident den 56-jährigen Angeklagten.
„Das habe ich, aber am Ende habe ich die Flasche mit der Säure nur einem vertrauten Häftling gegeben, der mit einer Injektionsnadel bereitgestanden hatte“, antwortete Scherpe.
Die Anklage warf ihm vor, 113 polnische Kinder durch Injektion getötet zu haben, doch Scherpe bestritt jede persönliche Schuld.
Bitten um Beschreibung des Mordverfahrens, das in einem Sanitätsraum für Häftlinge durchgeführt wurde. Scherpe sagte:
„Ein Arzt würde abgemagerte und kranke Gefangene auswählen. Sie würden sich auf einem Hof ​​vor der Baracke Nr. 20 des Stammlagers versammeln.
„Dann würde ein vertrauenswürdiger Insasse die Opfer einzeln bringen. in den Erste-Hilfe-Raum, wo ihnen befohlen wurde, sich auf einen Stuhl zu setzen.
„Während einer der Vertrauten die Arme des Gefangenen über seinen Kopf hielt. Ein zweiter Vertrauter würde hi, Finger zwischen die vierte und fünfte Rippe des beabsichtigten Opfers stecken und schnell die Nadel hineindrücken.
„Wenn Sie sagen, dass die Arme des Opfers hochgehalten wurden, meinen Sie damit nicht, dass der eigentliche Zweck darin bestand, seine Augen zu bedecken?“ fragte der Richter.
„Nein“, sagte Scherpe flüsternd, „die Arme wurden gehalten, damit das Opfer nicht zu Boden fällt. Der Tod war immer augenblicklich.“

Die Einzelheiten der Morde, wie sie von Scherpe nacherzählt wurden, standen in scharfem Kontrast zu den Aussagen, die er während der vorgerichtlichen Verhöre gemacht hatte.
Dann sagte er, dass die Kinder, die Zigeuner seien, in Erwartung des Schreckens, der ihnen bevorstehe, schrien und mit Gewalt in den Sanitätsraum gebracht werden müssten.
Auf die Frage nach den Aussagen von Überlebenden, dass er geholfen habe, 700 an Typhus erkrankte Insassen für die Hinrichtung auszuwählen, antwortete Scherpe: „Ich habe das gesehen, aber ich habe nicht teilgenommen.“

„Nun, diese Leute [einige der Überlebenden] werden bald genug hier sein, und dann werden wir sehen“, entgegnete der Richter.
Der erste Zeuge soll Anfang März aussagen. Die Staatsanwaltschaft hat etwa 250 von ihnen gefunden.

19.08.1965
Zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt wurde Scherpe in Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt.