Auschwitz, 20. April 1943

Betreff: Osterurlaub
In Anbetracht des nunmehr laufend zu gewährenden Jahresurlaubs ist es nicht möglich, daß über Ostern ein sogenannter erweiterter Wochenendurlaub genehmigt wird. Im Einvernehmen mit der Reichsbahn und Standortkommandantur Kattowitz ist es jedoch möglich, an Sonn- und Feiertagen weitere 10% der Iststärke der Einheit (soweit es die dienstlichen Belange ohne Beeinträchtigung des Wachdienstes zulassen) nach Kattowitz zu beurlauben. Urlaubsantritt dieser weiteren 10% an Sonnabenden ist verboten.
Es wird daher befohlen:

1. Die Sonntagsurlauber nach Kattowitz haben sich jeweils auf die Züge 6.20, 7.40, 12.04, 13.15 und 14.08 Uhr ab Auschwitz so zu verteilen, daß keine Überlastung des Zugverkehrs eintritt. Dasselbe gilt für die Rückfahrt. Es sind die Züge 19.14, 21.11, 23.47 und 0.57 Uhr ab Kattowitz zu benutzen. Zusätzliche Personenwagen können nicht eingesetzt werden.

2. Die befohlene Hin- und Rückfahrtszeit ist auf dem Urlaubsschein zu vermerken.

3. Die Urlauber haben in Auschwitz gleich die Rückfahrkarte von Kattowitz nach Auschwitz mitzulösen.

4. Standortkommandantur, Bahnhofsoffizier und Heeresstreifendienst sind über die Art der Beurlaubung unterrichtet und sind berechtigt, einzugreifen, wenn die Bestimmungen nicht eingehend beachtet werden. Darüber hinaus ist der Heeresstreifendienst beauftragt, sämtliche Disziplinlosigkeiten hinsichtlich Auftreten in der Öffentlichkeit, Verhalten in der Eisenbahn usw. der Kommandantur unverzüglich zu melden. Bei Beanstandungen irgendwelcher Art wird der Sonntagsurlaub nach Kattowitz unverzüglich gesperrt. Die Kompanie- und Einheitsführer haben entsprechende Belehrungen über Verhalten in der Öffentlichkeit usw. abzuhalten. Es ist besonders auf einen einwandfreien Anzug und auf tadellose Grußpflicht hinzuweisen. Ich erwarte, daß jeder Angehörige der Kommandantur und des SS-T-Sturmbannes dieser weiteren Lockerung der Lagersperre in der gebührenden Form entspricht und als SS-Mann entsprechend in der Öffentlichkeit auftritt und sich benimmt.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant