Auschwitz, 5. Februar 1942

1. Ernennungen
Mit Wirkung vom 1. Februar 1942 wurden ernannt
zum SS-Rottenführer d.Res.
SS-Sturmmann d.Res. Artur Apfelt geb. 19.9.12
SS-Sturmmann d.Res.
Otto Clauss geb. 16.1.03
SS-Sturmmann d.Res.
Wilhelm Decker geb. 15.11.12
SS-Sturmmann d.Res. Josef Fenrich geb. 7.2.09
SS-Sturmmann d.Res.
Arno Franke geb. 8.1.15
SS-Sturmmann d.Res.
Felix Grapatin geb. 25.12.09
SS-Sturmmann d.Res.
Paul Guschlbauer geb. 31.12.12
SS-Sturmmann d.Res.
Emil Hantl geb. 14.12.02
SS-Sturmmann d.Res.
Günter Hinze geb. 30.1.21
SS-Sturmmann d.Res.
Roman Hoffmann geb. 28.2.20
SS-Sturmmann d.Res. Ewald Keim geb. 22.2.13
SS-Sturmmann d.Res. Franz Kober geb. 1.2.10
SS-Sturmmann d.Res.
Franz Köhler geb. 1.4.07
SS-Sturmmann d.Res. Friedrich Löwendey geb. 15.12.13
SS-Sturmmann d.Res. Ignatz Manhart geb. 29.7.92
SS-Sturmmann d.Res.
August Marquardt geb. 29.3.05
SS-Sturmmann d.Res.
Herbert Neubauer geb. 1.5.08
SS-Sturmmann d.Res.
Johann Nitsche geb. 21.5.07
SS-Sturmmann d.Res.
Heinrich Pohl geb. 11.9.09
SS-Sturmmann d.Res.
Karl Putzmann geb. 21.10.03
SS-Sturmmann d.Res.
Franz Runge geb. 14.1.03
SS-Sturmmann d.Res. Wilhelm Schmidt geb. 4.2.12
SS-Sturmmann d.Res. Willi Schmidt geb. 27.6.12
SS-Sturmmann d.Res. Georg Steinert geb. 28.2.11
SS-Sturmmann d.Res. Johann Trost geb. 17.3.05
SS-Sturmmann d.Res. Franz Wociechowski geb. 26.3.11
SS-Sturmmann d.Res. Josef Ziebolz geb. 20.2.07
SS-Sturmmann d.Res. Paul Zielke geb. 5.9.13

zum SS-Sturmmann d.Res.
SS-Schütze d.Res. Fredi Ackermann geb. 26.9.09
SS-Schütze d.Res.
Hermann Cienciala geb. 14.12.04
SS-Schütze d.Res.
Heinrich Eisenberger geb. 25.1.11
SS-Schütze d.Res.
Hans Engler geb. 31.5.09
SS-Schütze d.Res. Fritz Freytag geb. 11.2.20
SS-Schütze d.Res.
Kurt Freyer geb. 4.12.20
SS-Schütze d.Res.
Anton Glaser geb. 4.9.11
SS-Schütze d.Res.
Gerhard Gsuk geb. 10.3.11
SS-Schütze d.Res. Hermann Hagerhoff geb. 21.8.11
SS-Schütze d.Res. Heinrich Hansen geb. 3.4.00
SS-Schütze d.Res.
Reinhold Hartwecker geb. 21.7.12
SS-Schütze d.Res. Georg Jung geb. 12.5.12
SS-Schütze d.Res. Adolf Kasubek geb. 17.9.05
SS-Schütze d.Res.
Ludwig Keller geb. 1.3.12
SS-Schütze d.Res.
Friedrich Kinne geb. 11.5.02
SS-Schütze d.Res.
Albrecht Klingenberg geb. 6.12.91
SS-Schütze d.Res. Josef Knaus geb. 6.1.98
SS-Schütze d.Res. Hans Kofler geb. 10.4.11
SS-Schütze d.Res.
Paul Krauss geb. 4.8.05
SS-Schütze d.Res.
Max Krausse geb. 29.1.02
SS-Schütze d.Res. Herbert Ludwig geb. 16.11.04
SS-Schütze d.Res. Karl Mazura geb. 27.2.22
SS-Schütze d.Res. Friedrich Nestripke geb. 3.5.07
SS-Schütze d.Res.
Wilhelm Niehaus geb. 4.1.12
SS-Schütze d.Res. Heinz Pahl geb. 27.10.23
SS-Schütze d.Res. Fritz Rott geb. 22.10.20
SS-Schütze d.Res. Gerhard Sieber geb. 16.7.21
SS-Schütze d.Res. Georg Sommerer geb. 3.3.22
SS-Schütze d.Res. Wilhelm Sprick geb. 10.12.93
SS-Schütze d.Res.
Rolf Scheffel geb. 7.12.08
SS-Schütze d.Res.
Paul Schlawin geb. 1.11.20
SS-Schütze d.Res. Willi Schulz geb. 31.7.17
SS-Schütze d.Res. Fritz Taddiken geb. 15.1.08
SS-Schütze d.Res. Thomas Taiber geb. 9.8.22
SS-Schütze d.Res. Josef Taube geb. 25.9.08
SS-Schütze d.Res. Hermann Wohlers geb. 17.12.92
SS-Schütze d.Res. Otto Wilh. Zschöttche geb. 23.3.95.

2. Bezeichnung von W.-Betrieben
Da die bisherigen Bezeichnungen .Klinkerwerk“ und .Kommando Speer“ häufig zu Mißverständnissen geführt haben, hat SS-Gruppenführer Pohl angeordnet, daß ab sofort die Bezeichnungen: .Großziegelwerk Oranienburg" und .Steinbearbeitungswerk Oranienburg“ angewendet werden.
Weiterhin ist im Verkehr mit den Außenstellen des Amtes W I im Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft z.B. nicht mehr die Bezeichnung .Deutsche Erd- und Steinwerke, Granitwerke Floßenbürg“ sondern ,V- und W-Hauptamt, Amt W I, Außenstelle Floßenbürg“ anzuwenden. Der Chef des V- u. W-Hauptamtes, SS-Gruppenführer Pohl, wünscht nicht, daß innerhalb der Schutzstaffel die Bezeichnung .Deutsche Erd- und Steinwerke“ verwendet wird, da dies nur der Nähme für außerhalb der SS Stehende ist.

3. Einsparen von Schreibpapier
Es wird nochmals auf die den Abteilungen am 29.1.42 zugegangenen Abschriften betr. Verbrauch von Schreibpapier hingewiesen und sparsamste Verwendung von Schreibpapier angeordnet.

4. Hauptwirtschaftslager der Waffen-SS
Das Hauptwirtschaftslager der Waffen-SS Auschwitz ist bei Tag und Nacht auch an Sonn- und Feiertagen telefonisch unter Auschwitz Nr. 73 zu erreichen.

5. Verbot einzelner Häuser in Auschwitz
Mit sofortiger Wirkung wird das Betreten der Häuser Auschwitz, Gartenstraße Nr. 5 und 7 für sämtliche SS-Angehörige verboten.

6. Vermietung von Häusern innerhalb des Lagerbereiches
Die innerhalb des Interessengebietes in Grojec bei Brzeszcze liegenden Häuser wurden der Grubenverwaltung Brzeszcze als Unterkünfte zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden sämtliche Häuser in Babitz östlich, also rechts der Straße nach Neuberun zum gleichen Zweck an die IG-Farben vermietet. Es wird daher verboten, irgendwelche Gegenstände aus diesen Häusern zu entfernen oder Änderungen an den Gebäuden vorzunehmen.

7. Besoldung
Bis zum 9.2.42, 12.00 Uhr, sind die Soldbücher der Angehörigen des Kommandanturstabes abteilungsweise beim Rechnungsführer abzugeben. Hierzu ist eine Liste anzufertigen, mit Angabe der Gebührnisse, die an den SS-Angehörigen gezahlt werden, wie Familienunterhalt, Wirtschaftsbeihilfe, Kinderzuschlag (auch bei unehelichen), Kriegs-und Friedensbesoldung, Gehälter der früheren Arbeitgeber usw. Weiter muß angegeben werden, wer die Zahlungen vornimmt und ab wann. Der SS-T-Sturmbann hat diese Feststellungen in den Kompanien zum gleichen Termin zu treffen.

8. Einhaltung des Dienstweges
Von den Kriegsbesoldungsstellen wird Klage darüber geführt, daß SS-Angehörige unter Umgehung des Dienstweges in Kriegsbesoldungsangelegenheiten Schriftwechsel führen. Es wird letztmalig darauf hingewiesen, daß sämtliche Angelegenheiten der Kriegsbesoldung über die Kompanien an die Verwaltung zu richten sind. Die Kriegsbesoldungsempfänger haben ihre Angehörigen zu verständigen, daß diese nicht direkt mit der Kriegsbesoldungsstelle verkehren dürfen.

9. Abteilungsleiterbesprechung
In Zukunft finden die Abteilungsleiterbesprechungen beim Lagerkommandanten nur noch einmal in der Woche, und zwar Dienstags [sic] um 9.00 Uhr statt.

10. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch SS-Angehörige ehern, polnischer Staatsangehörigkeit
SS-Angehörige aus den eingegliederten Ostgebieten, aus dem Generalgouvernement und aus den Umsiedlungsgebieten des ehemaligen Polen (Wolhynien usw.), die noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben oder beantragt haben, müssen sich umgehend bei ihrer Kompanie melden. Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt je nachdem, ob es sich um Kommandantur- oder Sturmbann-Angehörige handelt, bei der Personalabteilung der Kommandantur oder des SS-T-Sturmbannes. Soweit Einbürgerungsanträge an das SS-Hauptamt erforderlich sind, sind diese bis zum 5.3.42 der Kommandantur einzureichen.

gez. Höß
SS-Sturmbannführcr u. Kommandant

F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant