Auschwitz, 5. Februar 1942
Ab sofort ordne ich an, daß für jeden SS-Angehörigen (einschl. Führer) Lagerausweise auszustellen sind, und zwar
für Angehörige des Kommandanturstabcs rote Lagerausweise
für Angehörige des SS-T-Sturmbannes grüne Lagerausweise
Jeder SS-Angehörige - auch Führer - hat im Besitze eines Lagerausweises zu sein, Soldbuch ist dafür kein Ersatz. Die Ausweise für die Angehörigen des SS-T-Sturmbannes müssen mit Lichtbildern versehen, bis zum 13.2.42, 16.00 Uhr, der Kommandantur zur Unterschriftsleistung durch den Kommandanten vorgelegt werden. Für die Angehörigen des Kommandanturstabes, die noch nicht im Besitze eines Lagerausweises sind, sind dieselben unter Vorlegung eines Lichtbildes bis zum 12.2.42, 12.00 Uhr, auf der Kommandantur zu beantragen. Vollzugmeldung, daß jeder SS-Angehörige einen Lagerausweis be- sitzt, bis zum 17.2.42, 9.00 Uhr. Ich mache schon jetzt darauf aufmerksam, daß die in den nächsten Tagen einzuteilenden Läufer strengste Anweisung erhalten werden, zu kontrollieren, ob jeder SS-Angehörige einschl. Führer auch im Besitze eines Lagerausweises ist.
Einem SS-Angehörigen, der nicht im Besitze eines Lagerausweises ist, ist das Verlassen des Lagerbereiches sowie das Betreten desselben hiermit strengstens verboten. Um bestehende Unklarheiten zu beheben, wird die Bedeutung des Lagerausweises nachstehend eindeutig erklärt:
Der Lagerausweis dient dazu, unberechtigten Personen den Zutritt zum Lager zu unterbinden. Ohne im Besitze eines Lagerausweises zu sein, haben Zutritt zum Lager:
1.) Der Inspekteur der KL und die von ihm beauftragten Führer seines Stabes
2.) Der Reichsführer-SS u. Chef d. Deutschen Polizei, sein Stellvertreter und die Mitglieder der Reichs- und örtlich zuständigen Landesregierungen
3.) Der Chef des SS-Hauptamtes, der Personalchef RF-SS, der Führer des örtlich zuständigen SS-Oberabschnittes.
Andere SS-Angehörige, Wehrmacht, Vertreter von Partei und Staat außer den unter Genannten ist der Zutritt zum hiesigen Lager ohne Genehmigung durch den Lagerkommandanten streng verboten. Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, daß eine Genehmigung zum Betreten des Lagers nur der Lagerkommandant erteilen kann. Falls irgendeine Person dienstlich im Lager zu tun hat, muß sie sich auf der Hauptwache melden, von wo sie durch Läuferposten zur zuständigen Dienststelle weitergeleitet wird. Personen ohne Lagerausweis bzw. ohne Läuferposten (eine Ausnahme bilden die unter
1-3 Genannten) darf es innerhalb des Lagerbereiches überhaupt nicht geben, andernfalls sind diese der Hauptwache zuzuführen. Der Führer des SS-T-Sturmbannes ist mir für die eingehende Bekanntgabe vorstehender Anordnungen innerhalb des SS-T-Sturmbannes verantwortlich.
Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant