Auschwitz, 3. Februar 1942
Ein Sonderfall gibt Veranlassung darauf hinzuweisen, daß die innerhalb des Lagerbereiches stehenden Wohnhäuser nur mit meiner Genehmigung bezogen werden dürfen. Diesbezügliche Anträge sind auf der Kommandantur einzureichen. Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, daß die Umzugsgenehmigung nur an aktive SS-Angehörige erteilt wird. Reservisten, die nur auf die Dauer des Krieges eingezogen sind, können keine Umzugsgenehmigung erhalten. Somit kann eine Genehmigung zum Beziehen einer der obengenannten Wohnhäuser auch nur an aktive SS-Angehörige erteilt werden. Falls noch irgendwelche Häuser ohne meine ausdrückliche Genehmigung bezogen sind, so ist mir dieses bis zum 7.2.42, 10.00 Uhr, zu melden, andernfalls ich die Räumung dieser Häuser anordnen werde.
Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant