Mitarbeiter
Messing Heinrich
* 28.06.1902 in Erfurt-Hochheim
† 27.04.1985 in Erfurt
vor 1945 Monteur der Topf & Söhne
03.02.1941
Ing. Schultze von der Firma Topf legt der Bauleitung des KL einen überarbeiteten zweiten Entlüftungsplan vor.
für das Krematorium, der 2 getrennte Entlüftungen vorsieht:
einen Kreislauf für den Sezier- und Leichenraum für 1727 RM
eine zweite Lüftung für den Ofenraum durch den Ofenkamin, damit die warme Luft nicht in den Leichenaufbewahrungsraum eintreten kann für 757 RM.
24.02.1941
Ingenieur Schultze von der Firma Topf legt der KL Bauleitung seinen dritten Lüftungsplan für das Krematorium vor. Der Plan sieht vor: Die drei Sammelrohre münden im Ofenraum in ein Gebläse Nr. 550, gekoppelt mit einem 3-PS-Motor und einer Leistung von 8300 m3/h, das die Luftströme in den Schornstein der Öfen pumpt. Materialkosten der ganzen Lüftungsanlage: 1884 RM
02.03.1941
Der Chef der Bauleitung (KL Auschwitz), Schlachter, informiert die Firma Topf, das der Zug beim zweiten Ofen sehr schlecht funktioniert und verlangt Abhilfe durch einen Monteur. Die Firma Topf rät zum Verstellen der Regulierschieber der Rauchkanäle.
15.03.1941
Die Bauleitung des KL akzeptiert den dritten Entwurf des vom Ingenieur Schultze von der Firma Topf eingereichten Lüftungsplans für das Krematorium. Der stellvertretende Leiter der Bauleitung, Urbanczik, bestellt daraufhin bei Topf die Lüftung zum nächstmöglichen Termin. Die Firmenleitung der Firma Topf sagt die Lieferung und Montage Mitte August 1941 zu. Schultzes Bedenken, die im zweiten Lüftungsplan deutlich genannt wurden, werden unter den Tisch gewischt.
14.08.1941
Der Inspekteur der Konzentrationslager Richard Glücks teilt den Lagerkommandanten mit, daß die Urnenbestellungen frühzeitig an das Inspektorat zu richten seien, weil die Firmen Großkopf Ludwig u. Co. aus Ilmenau sowie J A. Topf u. Söhne aus Erfurt, die die Aufträge erhalten, mehr Zeit für die Anfertigung und Lieferung der Urnen brauchten.
16.09.1941
Am 16. September 1941 erhielten Topf & Söhne den Auftrag für einen dritten Zweimuffelofens für das Krematorium im Konzentrationslager Auschwitz, der im Sezierraum aufgestellt werden soll. Er wurde allerdings nach Verzögerungen erst am 30. Mai 1942 in Betrieb genommen.
24.09.1941
Der Auftrag an die Firma Topf für einen dritten Ofen ist definitiv, für Prüfer ist das eine gute Nachricht, denn so kann er den von Mauthausen abbestellten Ofen nach Auschwitz verkaufen. Die Lüftung im Krematorium muss wieder umgebaut werden, und der Sezierraum fällt weg
Auf Grund einer Unterredung zwischen dem stellvertretenden Bauleiter der Waffen-SS im KL Auschwitz, SS-Oberscharführer Urbanczek, und dem Oberingenieur Prüfer der Firma J. A. Topf u. Söhne, übersendet die Firma eine Bedienungsvorschrift in dreifacher Ausfertigung für den TOPF Einäscherungsofen und die TOPF-Saugzug-Anlage im Kamin. Gleichzeitig bittet die Firma die Bedienungsvorschrift unter Glas im Ofenraum aufzuhängen, damit die richtige Bedienung der Einäscherungsanlage gewährleistet sei.
25.09.1941
In der Firma J. A. Topf u. Söhne in Erfurt wird die technische Zeichnung (Nr. D 59042) für den dritten Einäscherungsofen des Krematoriums des KL Auschwitz erstellt.
11.10.1941
Die Sonderbauleitung für das zu bauende Kriegsgefangenenlager (KGL) Birkenau stellt einen Antrag bei Ingenieur Prüfer von der Firma Topf für ein Krematorium in Birkenau.
16.10.1941
Die Bauleitung der Waffen-SS und Polizei des KL Mauthausen bestellt, gemäß der telefonischen Anordnung des Amtes III des Hauptamtes Haushalt und Bauten, bei der Firma J. A. Topf u. Söhne einen Doppelmuffel-Einäscherungsofen, Modell Auschwitz. Die Firma wird verpflichtet, die Anlage umgehend zu liefern.
21./22.10.1941
In der Bauleitung in Auschwitz-Birkenau kommt es zu einer Besprechungen unter Leitung von Ingenieur Prüfer von der Firma Topf und SS-Hauptsturmführer Karl Bischoff von der Sonderbauleitung für das zu bauende Kriegsgefangenenlager (KGL) Birkenau.
In Birkenau soll für das Kriegsgefangenenlager KGL für 125.000 Kriegsgefangene ein neues Krematorium gebaut werden. Prüfer schlägt als Billiglösung mehrere Einäscherungsmuffeln in einem einzigen Ofen vor.
Grund Prüfers:
um seine Mitbewerber zu unterbieten
um nicht mehrere Gebäude konzipieren zu müssen
um alle Öfen unterbringen zu können
Konkurrenz verleitet Ingenieur Prüfer immer wieder zu Experimenten.
Das Lager hat später darunter zu leiden, weil die Leichen der Seuchen und damit die Erreger nicht beseitigt werden können und sich so Seuchen weiter und weiter ausbreiten können. Die Lagerleitung und die Bauleitung lassen das zu, weil die Argumentation Prüfers ihnen logisch erscheint. Beide Seiten scheinen nicht begreifen zu wollen, dass ein Sumpfgebiet seinen Tribut fordern wird.
Der Plan zum Bau des Krematoriums in Auschwitz-Birkenau sieht vor:
5 Öfen zu je 3 Brennkammern
Waschraum, Sezierraum, Leichenraum
Müllverbrennungsofen
2 Saugzüge in einem Kamin.
Ausmasse des Krematoriums: 55-60 m auf 12 m.
im Keller sollen zwei grosse Leichenräume eingerichtet werden, davon einen für Erschiessungen mit Belüftung
Einbau eines Aufzugs, um die Leichen aus dem Keller zu den Öfen im Erdgeschoss zu transportieren.
Ingenieur Prüfer rechnet mit einer Brennkammer pro 8000 Gefangene. Er kommt zum Schluss, das für 125.000 Gefangene 15 oder 16 Brennkammern genügen müssten. Er entschied sich dafür, sie auf fünf Öfen zu je drei Muffeln zu verteilen, die alle an einen gemeinsamen Kamin angeschlossen werden sollten. Diese Erweiterung schien ihm technisch durchführbar zu sein, zumal es sich um eine einleuchtende Weiterentwicklung seines Doppelmuffelofens handelte.
Prüfers Prognose:
Einäscherung von 60 Leichen pro Stunde, bei durchschnittlich 2 Leichen pro Muffel pro halbe Stunde wären das 1440 Leichen in 24 Stunden.
Ingenieur Prüfer hat die Gesamtsituation überhaupt nicht im Griff und ist den Lagerinsassen wie der SS überhaupt keine Hilfe. Die Dummheit der SS zeigt sich, das sie auf Prüfer als den Billiganbieter bauen und selber die Investition von etwas mehr Platz auch für die eigene Sicherheit scheuen. Topf und SS sind sich des Sumpfrisikos scheinbar wirklich nicht bewusst.
Einladung zur Massentötung:
Ein Krematorium, in dem 1440 Leichen täglich verbrannt werden können, muss für die SS eine Einladung zur Massentötung gewesen sein:
Prüfer und Bischoff hatten ein Krematorium mit einer aussergewöhnlichen Einäscherungsleistung geplant, die sich durch den unmittelbar bevorstehenden Bau des KGL ergeben hatte, aber weder der Zivilist noch der SS-Mann waren sich darüber im klaren, dass sie eine grauenvolle Anlage ersonnen hatten, die täglich mit eintausend Leichen gefüttert werden musste. Wenn das neue Krematorium Tag und Nacht in Betrieb wäre, könnte man damit theoretisch die gesamte Belegung des KGL innerhalb von drei bis vier Monaten einäschern. Dies war dem SS-HHB bekannt, und dadurch kam Auschwitz eine Sonderstellung bei der Suche nach einem geeigneten Ort für die Endlösung der Judenfrage zu.
04.11.1941
J.A. Topf & Söhne. Maschinenfabrik. Gegr. 1878.
An die Bauleitung der Waffen-SS und Polizei, Auschwitz.
Erfurt 04.11.1941
Ihr Schreiben v. 22.10.1941
Wir danken Ihnen bestens für den uns erteilten Auftrag auf Lieferung von 5 Topf-Dreimuffel-Einäscherungsöfen mit Druckluftanlage / 2 Sarg-Einführungs-Vorrichtungen mit Schienenanlage für 5 Öfen / 3 Topf-Saugzug-Anlagen / 1 Topf-Müll-Verbrennungs-Ofen Rauchkanal-Anlage."
Die Kosten: RM 51 237.
Drei Monate Lieferzeit.
"Erwähnen möchten wir, dass die Einäscherungskammern jetzt größer gebaut werden als bei den bisherigen Öfen. Hierdurch wollen wir eine größere Leistung erreichen." Aus dem gleichen Grund hat man "statt 2 Saugzug-Anlagen deren 3 vorgesehen, auch berücksichtigt, dass gefrorene Leichen zur Einäscherung gelangen. Wir sichern Ihnen die Erstellung einer sachgemäßen und gut arbeitenden Anlage zu und empfehlen uns mit
Heil Hitler!"
19.11.1941
Der Monteur Mähr von der Firma J. A. Topf u. Söhne kommt in das KL Auschwitz, um Fundamente für den dritten Einäscherungsofen im Krematorium zu legen und zwei in Betrieb befindliche, aber instandsetzungsbedürftige Öfen zu reparieren. Mähr beginnt am Ankunftstag mit der Arbeit.
20.11.1941
Kurt Prüfer von der Firma Topf legt der Bauleitung im KL Birkenau seine neuen Ofenpläne für das geplante zweite Krematorium in Birkenau vor.
grössere Brennkammern
3 Saugzüge statt nur 2, also 2 Saugzüge pro Ofen
Belüftung des B-Kellers (belüfteter Keller für Erschiessungen)
Entlüftung des B-Kellers
Entlüftung des L-Kellers
Entlüftung des Ofenraums
Entlüftung des Sezier-, des Aufbahrungs- und des Waschraums
03.12.1941
Der Monteur Mähr beendet die Instandsetzung von zwei Krematoriumsöfen und seine Arbeiten an dem dritten Ofen zur Einäscherung von Leichen im Krematoriumsgebäude des KL Auschwitz.
04.12.1941
Kurt Prüfer muss die Arbeiten am dritten Ofen des Krematoriums im KL Auschwitz wegen fehlendem Schamottstein unterbrechen
10.12.1941
Die Firma J. A. Topf u. Söhne wendet sich zum drittenmal an die SS-Bauleitung des KL Auschwitz mit der Bitte um Auszahlung der Hälfte des ihr zustehenden Betrages, auf Grund des am 25. September 1941 erhaltenen Auftrages (Nr. 41 D 1980/1). Die Kosten für den Bau eines Einäscherungsofens betragen 3 650,— Reichsmark; gleichzeitig erinnert die Firma an ihre Schreiben vom 17. November und 27 November 1941.
15.12.1941
Der Monteur Mähr beendet die Montage des dritten Einäscherungsofens im KL Auschwitz. (Schreiben der SS-Zentralbauleitung an die Firma Topf u. Söhne vom 8. Januar 1942, daß die Rechnungen vom 16. Dezember 1941 (Nr. 2363) in Höhe von 3650,— Reichsmark und vom 18. Dezember 1941 in Höhe von 25 000,— Reichsmark an die Kasse des Amtes Il in Berlin weitergeleitet worden seien.)
05.01.1942
Die Firma J. A. Topf u. Söhne wendet sich erneut an die Zentralbauleitung des KL Auschwitz wegen der offenen Vorabrechnung für einen Doppelmuffel-Einäscherungsofen; sie schreiben, daß sie zu ihrem Bedauern in der Zahlungsangelegenheit auf Grund ihrer Briefe sowie insbesondere des letzten Schreibens vom 20. Dezember 1941 ohne Nachricht geblieben seien. Sie möchten deshalb ihre Bitte erneut unterbreiten, die bei Bestellung fällige Hälfte der Auftragssumme, lt. dem Auftragsbestätigungsschreiben, das bereits vom 25. September datiert, in Höhe von etwa 3650,— Reichsmark zu übermitteln. Sie schließen mit der Hoffnung, daß sie nunmehr in nächster Zeit über die Zahlung verfügen können und fügen abschließend «Heil Hitler!» hinzu.
08.01.1942
In Beantwortung der Schreiben vom 20. Dezember 1941 und 5. Januar 1942 der Firma J. A. Topf u. Söhne teilt die Zentralbauleitung des KL Auschwitz mit, daß die Rechnungen Nr. 2363 vom 16. Dezember 1941 über einen Betrag von 3650,— Reichsmark und vom 18. Dezember 1941 über einen Betrag von 25 000,— Reichsmark an die Kasse des Amtes II in Berlin überwiesen worden sind. Der Betrag von 3650,— Reichsmark stellt die Vorauszahlung für die Montage dar, wohingegen der Betrag von 25 000,— Reichsmark der Gesamtpreis des Doppelmuffel-Einäscherungsofens ist, der im Dezember 1941 im Krematorium I im KL Auschwitz installiert worden war.
05.03.1942
Die Lagerleitung des KL Auschwitz teilt Kurt Prüfer von der Firma Topf mit, dass das vereinfachte 3. Krematorium für Birkenau von der Bauleitung gestrichen wird. Er muss diesen Entscheid akzeptieren. Prüfer verlangt aber die Planungskosten in Höhe von 1769,36 RM, die ihm auch bezahlt werden.
02.04.1942
SS-Sturmbannführer Bischoff Karl (Chef der Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei im KL Auschwitz) beantwortet das Schreiben der Firma J. A. Topf u. Söhne vom 12. März 1942 wegen der Installation von Belüftungsanlagen und Entlüftungsanlagen für das in Birkenau geplante Krematorium. Er schreibt, daß in den Plänen die gewünschte Führung der Be- und Entlüftungskanäle eingezeichnet sei. Es werde gebeten, sich bei Ausarbeitung bzw. Abänderung des Projekts, lt. Zeichnung D 59366, nach Möglichkeit der in den Plänen eingezeichneten Kanalführung anzupassen. Die Führung der Be- und Entlüftung über das Dach solle in Form gemauerter Kamine erfolgen. Um baldige Erledigung werde wegen der Dringlichkeit des Bauvorhabens gebeten
03.06.1942
Die ZBL des KL Auschwitz fragt bei der Firma Topf, wie hoch ein neuer Schornstein für das erste Krematorium sein müsse, ob 13 Meter ausreichen würden. Topf antwortet per Telegramm, 15m seien das Minimum.
08.09.1942
An J.A. TOPF UND SÖHNE
Abteilung D IV
Erfurt, den 8.9.42
Unser Zeichen: D IV/Prf./hes
In Sachen: Reichsführer SS, Berlin-Lichterfelde-West.
Betrifft: Krematorium-Auschwitz.
Vertraulich! Geheim!
8.9.42 Herr Obersturmführer Krone ruft an und erklärt, daß er zum Brigadeführer Kämmer bestellt sei und über seine Besichtigung des Krematoriums in Auschwitz, von der er gestern zurückgekehrt sei, zu berichten habe. Aus der Anlage in Auschwitz wäre er nicht klug geworden und wollte sich deshalb genau informieren, wieviel Muffeln dort zur Zeit in Betrieb seien, und wie viele Öfen mit Muffeln wir zur Zeit dort bauen und noch liefern.
Ich gab an, daß zur Zeit 3 Stück Zwei-Muffel-Öfen mit einer Leistung von 250 je Tag in Betrieb seien. Ferner wären jetzt in Bau 5 Stück Dreimuffel-Öfen mit einer täglichen Leistung von 800. Zum Versand kämen heute und in den nächsten Tagen die von Mogilew abgezweigten 2 Stück Achtmuffel-Öfen mit einer Leistung von je 800 täglich.
Herr K. erklärte, daß diese Anzahl von Muffeln noch nicht ausreichend sei; wir sollen noch weitere Öfen schnellstens liefern. Es ist daher zweckmäßig, daß ich am Donnerstag Vormittag nach Berlin käme, um mit Herrn K. über weitere Lieferungen zu sprechen. Ich soll Unterlagen über Auschwitz mitbringen, damit nun endgültig einmal die dringenden Rufe verstummen würden.
Den Besuch für Donnerstag habe ich zugesagt.“
05.11.1942
Am 5. November 1942 reichte die Firma J. A. Topf und Söhne in Erfurt beim Reichspatentamt in Berlin eine Patentanmeldung mit der Kennziffer T 58 240 Kl 24d ein. Gegenstand: ein „kontinuierlich arbeitender Leichen-Verbrennungsofen für Massenbetrieb“. In der Patentanmeldung heißt es:
In den durch den Krieg und seine Folgen bedingten Sammellagern der besetzten Ostgebiete mit ihrer unvermeidbar hohen Sterblichkeit ist die Erdbestattung der großen Menge verstorbener Lagerinsassen nicht durchführbar. Einerseits aus Mangel an Platz und Personal, andererseits wegen der Gefahr, die der näheren und weiteren Umgebung durch die Erdbestattung der vielfach an Infektionskrankheiten Gestorbenen unmittelbar und mittelbar droht. Es besteht daher der Zwang, die ständig anfallende große Zahl von Leichen durch Einäscherung schnell, sicher und hygienisch einwandfrei zu beseitigen.