Vorschriften

Nach den im Dritten Reich geltenden Vorschriften sollen die Erziehungshäftlinge für 56 Tage in spezielle Arbeitserziehungslager (AEL) eingewiesen werden. Im KL Auschwitz werden sie der Rigorosität des Konzentrationslagers unterworfen. Viele von ihnen kommen noch vor Ablauf der Strafe, die oft verlängert wird, ums Leben.

Kennzeichnung

In den Lagerdokumenten des KL Auschwitz steht vor den Nummern der Erziehungshäftlinge die Abkürzung «Erz.» oder «EH». Auf der Häftlingskleidung steht vor der Nummer die Abkürzung «E».

02.02.1942

Am 2. Februar 1942 werden die Nummern der in das KL Auschwitz eingelieferten Erziehungshäftlinge geändert. Sie werden fortan mit einer gesonderten Nummernserie für Erziehungshäftlinge gekennzeichnet, die mit der Nummer 1 beginnt. Die zurückgezogenen Nummern, mit denen sie zwischen dem 16. Juli 1941 und dem 1. Februar 1942 gekennzeichnet worden sind, erhalten neu eingelieferte Häftlinge.