Einleitung
Die I.G. Farben war an mindestens 268 ausländischen Gesellschaften beteiligt. Das Auslandsvermögen der I.G. verteilte sich auf ca. 42 unterschiedliche Länder.
Leitende Mitarbeiter
Krauch Carl
Vorsitzender des Aufsichtsrates der I.G. Farben, Generalbevollmächtigter für Sonderfragen der chemischen Erzeugung in Görings Stab im Amte des Vierjahresplanes.
Schmitz Herman
Vorsitzender des Vorstandes der I.G. Mitglied im Reichstag und Direktor der Bank für internationalen Zahlungsausgleich.
Hauptsturmführer SA
von Schnitzler Georg
Mitglied des Zentralausschusses des Vorstandes der I.G. Leiter des Kaufmännischen Ausschusses. Wehrwirtschaftsführer.
Gajewski Fritz
Mitglied des Zentralausschusses, Leiter der Sparte III, Leiter der Agfa. Wehrwirtschaftsführer.
Hörlein Heinrich
Mitglied des Zentralausschusses, Leiter Werk Elberfeld.
von Knieriem August
Mitglied des Zentralausschusses. Leiter der Rechtsabteilung der I.G. Vorsitzender des Rechtsausschusses und der Patentkommission.
ter Meer Fritz
Mitglied des Zentralausschusses. Leiter des Technischen Ausschusses. Leiter der Sparte II. Wehrwirtschaftsführer.
Schneider Christian
Mitglied des Zentralausschusses. Leiter Sparte I. Leiter der Zentralpersonalabteilung, Hauptabwehrbeauftragter. Förderndes Mitglied SS, Wehrwirtschaftsführer.
Ambros Otto
Mitglied des Vorstandes. Produktionsleiter für Buna und Giftgas. Wehrwirtschaftsführer.
Brüggemann Max
Mitglied und Sekretär des Vorstandes.
Bürgin Ernst
Mitglied des Vorstandes. Leiter der Betriebsgemeinschaft Mitteldeutschland. Betriebsführer in den Werken Bitterfeld und Wolfen.
SS-Obersturmbannführer
Bütefisch Heinrich
Mitglied des Vorstandes. Leiter der Leuna-Werke. Produktionsleiter für Benzin, Methanol und Chlor-Elektrolyse in Auschwitz
Wehrwirtschaftsführer. Mitglied des Freundeskreises Himmler.
Häflinger Paul
Mitglied des Vorstandes.
Ilgner Max
Mitglied des Vorstandes. Leiter des Berliner NW 7 Büros der I.G. (Nachrichtendienst). Wehrwirtschaftsführer.
Jähne Friedrich
Mitglied des Vorstandes. Vorsitzender der Technischen Kommission.
Kühne Hans
Mitglied des Vorstandes. Leiter der Betriebsgemeinschaft Niederrhein. Betriebsführer Leverkusen, Elberfeld, Uerdingen, Dormagen.
Mann Wilhelm
Mitglied des Vorstandes. Leiter der Verkaufsgemeinschaft Pharmazeutika. Mitglied der SA.
Lautenschläger Karl
Mitglied des Vorstandes. Leiter der Betriebsgemeinschaft Maingau. Betriebsführer der Werke Höchst, Griesheim, Mainkur, Gersthofen, Offenbach, Eystrup, Marburg u. Neuhausen.
Oster Heinrich
Mitglied des Vorstandes.
Wurster Carl
Mitglied des Vorstandes. Betriebsführer der Werke Ludwigshafen/Oppau. Wehrwirtschaftsführer.
Dürrfeld Walter
Direktor und Bauleiter des Werkes Auschwitz.
Gattineau Heinrich
Leiter der Wirtschaftspolitischen Abteilung. Direktor Dynamit Nobel.
von der Heyde Erich
Mitglied der Wirtschaftspolitischen Abteilung. Stellvertretender Hauptabwehrbeauftragter. Hauptsturmführer SS. Mitglied des Wehrwirtschafts -und Rüstungsamtes des OKW.
Kugler Hans
Mitglied des Kaufmännischen Ausschusses. Kommissar der Werke Falkenau/Aussig in der Tschechoslowakei.
01.03.1921
am 01.03.1921 wird in Leverkusen ein Sicherheitsdienst als selbständige Abteilung gegründet.
Bekämpft werden sollten damals auch Schiebergeschäfte im Bereich des Handels mit Pharmazeutika und Farbenprodukten. Als Hauptarbeitsgebiet wurde die Abwehr von Fabrikspionage angesehen. Ein weiterer Aufgabenbereich war in der Sicherung der Patente zu sehen, besonders gegenüber ausländischen Firmen.
20.02.1933
Treffen von Industriellen und Hitler in Görings Haus
Hitler bittet um Spenden und äußert sich klar, daß das demokratische System beseitigt werde. „Die I.G. entsprach Hitlers Ersuchen um Hilfe mit einem Geschenk von 400.000.-RM, dem größten Beitrag, den eine Einzelfirma als Ergebnis dieser Zusammenkunft spendete.“
02.09.1935
Am 02.09.1935 wurde eine militärische Verbindungsstelle zwischen I.G. Farben und der Wehrmacht eingerichtet (Vermittlungsstelle W).
11.08.1938
Am 11.8.1938 wurde der I.G. Farbenindustrie AG auf Antrag von der zuständigen Industrie und Handelskammer Frankfurt bestätigt, „daß nach den für die Unterscheidung zwischen nichtjüdischen und jüdischen Gewerbebetrieben vorliegenden Richtlinien die Firma
I.G. Farbenindustrie Akt. Ges., Frankfurt a/M., Grünbergplatz
als ein deutsches Unternehmen anzusprechen ist.“
05.06.1940
Der erste größere Angriff auf die I.G. Ludwigshafen/Oppau erfolgte am 05.06.1940, in der Zeit von 1 Uhr 8 bis 3 Uhr.
Es war ein Angriff französischer Flugzeuge, die sowohl über der Stadt Ludwigshafen, wie auch den I.G. Werken nachts Bomben abwarfen. Ungefähr 15 Flugzeuge warfen 130-140 Bomben. Die meisten Bomben hatten ein Gewicht von 100 kg und waren mit Pikrinsäure gefüllt. Auch das Tanklager der I.G. Ludwigshafen wurde getroffen und zwei Aluminiumbehälter mit Formaldehyd, bzw. Butanolbutyraldehyd zerstört. Auf das Werksgelände wurden 53 Bomben geworfen, die 8 Blindgänger, die nicht explodiert waren, wurden von deutschen Militärstrafgefangenen ausgegraben und gesprengt. Bei diesen Arbeiten wurde ein Militärstrafgefangener getötet und zwei verletzt, ebenso ein Mitglied der Wachmannschaft. Trotz der Schäden von rund einer Million RM arbeitete das Werk in vollem Umfang weiter, die Produktion wurde nicht gestoppt. Zahllose
Wohngebäude waren beschädigt oder zerstört worden.
Häftlingseinsatz
Der Häftlingseinsatz wurde zwischen I.G. und SS detailliert geregelt, nach dem Vorbild der I.G. Auschwitz.
12 Punkte definieren die Häftlingsarbeit, die Einsatzbedingungen, besonders die Berechnung der Unkosten zwischen SS und I.G., die Häftlinge selbst erhielten keinen Lohn:
1. „Von den mit sogenannten unproduktiven Arbeiten im Lagerinnendienst beschaeftigten Haeftlingen gehen die K.L. Aerzte zu Lasten des K.L. Lagers, während das übrige Innenkommando uns in Rechnung gestellt wird. (Lagerältester, Sanitäter, Bürokraefte, Schuster...)“ Die Vergütung wurde unterschieden zwischen Fach - und Hilfsarbeitern.
2. Falls Häftlinge Unternehmen auf der I.G. Anlage zur Verfügung gestellt wurden, ging die Anmarschzeit zur Baustelle zu Lasten der I.G. Farben.
3. Für Häftlinge, die weniger als 4 Stunden gearbeitet haben, muß die I.G. keine Zahlungen an die SS leisten. Wurden allerdings 4 Stunden und mehr gearbeitet, war der volle Tagessatz fällig.
4. Verpflegungskosten an den arbeitsfreien Tagen war von dem KZ zu tragen, nicht von der I.G.
5. Das KZ war grundsätzlich verpflichtet die Verpflegungskosten der Häftlinge zu übernehmen, besonders für die Arbeitskräfte, die weniger als 4 Stunden gearbeitet hatten, der I.G. folglich nicht berechnet worden waren.
6. Die Bewachungskosten der Häftlinge waren vom KZ zu tragen.
7. Die Verpflegungskosten der Wachmannschaften mußten ebenfalls vom KZ übernommen werden.
8. Täglich wurde ein Rapport mit den Arbeitszeiten der Häftlinge erstellt, die Abrechnung erfolgte monatlich nach den geleisteten Arbeitstagen.
9. Die sogenannten Durchhaltekosten für erkrankte Häftlinge waren vom KZ zu tragen, dies galt besonders für die Verpflegung.
10. Entlausungskosten mußte ebenso das Konzentrationslager in Auschwitz übernehmen.
11. Kosten für die Bekleidung der Häftlinge entstanden der I.G. nicht. Diese Kosten waren in der Arbeitsvergütung enthalten.
12. Die gesamten Lagerkosten waren von der Fürstengrube, bzw. I.G. zu tragen. Dies betraf besonders die Betriebskosten, Instandhaltung der Baracken etc
Diese einfach formulierten 12 Punkte bedeuteten für Tausende Menschen den Tod, einen überflüssigen und sinnlosen Tod. Oft war es kein ruhiges, friedvolles Sterben, sondern ein qualvolles Krepieren. Entkräftet, unterernährt, oftmals krank, oder durch die Arbeit verletzt, starben Unzählige direkt auf den Baustellen, den Kohlegruben oder in den Gaskammern von Birkenau, aussortiert
als unproduktiv, wie ein Stück Altmetall oder Schrott, weggeworfen, entsorgt, verbrannt. Entscheidend war Punkt 9 der Vereinbarung, daß die I.G. Farben für kranke Häftlinge keine Kosten übernahm. Hier hätten wenige Reichsmark, ja Pfennige pro Tag genügt, um Tausende Menschen zu retten. Die I.G. war zu dieser Investition nicht bereit. Von der SS war eine Verpflegung
Kranker nicht zu erwarten, es standen mit den neuen Transporten beliebig viele Menschen zur Verfügung, so war es einfacher, die Kranken zu töten und durch neue Häftlinge zu ersetzen. Durch die Weigerung der I.G. die Verpflegungskosten von schwachen und kranken Häftlingen zu übernehmen, entstand zumindest eine indirekte Aufforderung zur Selektion, eine indirekte Aufforderung
zur Beseitigung dieser Menschen. Dies wurde durch die Regelung der 4 Stunden Arbeitsfrist nochmals unterstrichen. Brachen Häftlinge durch Entkräftung auf den Baustellen oder in den Bergwerken nach wenigen Stunden Arbeit zusammen, hatte die I.G. keine Unkosten. Häufig wurde gerade von der Fürstengrube betont, daß für kranke Häftlinge keine Zahlungen erfolgen würden. „Bei Durchsicht der Tagesrapporte ...der Häftlinge wurde festgestellt, dass täglich etwa 110 Häftlinge krank feiern. Werden diese vom Betrieb bezahlt?“ Der zuständige Bearbeiter des Vorganges spricht sich deutlich gegen solche Zahlungen aus, die aufgrund der Einsatzbedingungen vom 15. 5. 1943 ausgeschlossen worden waren. Die Lebenserwartung der Häftlinge im Arbeitseinsatz in den Bergwerksbetrieben um Auschwitz betrug nur wenige Wochen.
Der Einsatz in den Kohlegruben der I.G. kam einer Strafversetzung gleich, auch für Häftlinge, die zuvor auf der Baustelle der I.G. in Auschwitz eingesetzt worden waren. Die Arbeit war schwer und gefährlich, die Arbeitsbedingungen unmenschlich, besonders durch die Prügelpraktiken der SS Wachmannschaften.
03.12.1941
Am 03.12.1941 teilte die Zentral- Finanzverwaltung der I.G. Berlin in dem Rundschreiben Nr. 43 mit, daß Pensionszahlungen an Juden im Ausland nicht mehr vorgenommen werden könnten. Entscheidend war die elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, (Reichsgesetzblatt Nr. 133, 26.11.1941). Das Vermögen ausländischer Juden verfiel nach § 3 der Verordnung dem Staat, nach § 7 der Verordnung waren dem Oberfinanzpräsidenten Berlin über bisher geleistete Zahlungen oder Pensionsansprüche Meldung zu machen. Zahlungen erfolgten primär auf Sperrkonten, Juden hatten zu diesen Geldern kaum noch Zugang.
08.01.1942
Am 8. Januar 1942 bewilligte der für die Vergabe von Krediten zuständige Technische Ausschuss der I.G. Farben einen Antrag, der die Finanzierung des unternehmensintern als „Lager IV― bezeichneten späteren KZ Buna/Monowitz einschloss.
11.03.1942
Vertreter des IG-Farbenkonzerns besichtigen das Lager in Birkenau, das aus primitiven Baracken besteht, die außer Pritschen keine Ausstattung besitzen. Obwohl die dort untergebrachten russischen Kriegsgefangenen einen erbarmungswürdigen Eindruck auf sie machen, erklären sie das Lager für bewohnbar und stellen die Bedingung, daß die Kriegsgefangenen in diesem Lager untergebracht werden müssen, falls sie im IG-Farbenwerk beschäftigt werden sollen
17.11.1943
Leiter des Werkluftschutzes der I.G. Farben Ludwigshafen/Oppau Dr. Fritz Müller führt für den Angriff vom 17.11.1943 aus:
„Im Gemeinschaftslager III wurden durch Bombeneinschlag 19 Ausländer (Kroaten, Galizier usw.) getötet, 15 schwer und 11 leicht verletzt. Sie hatten ihre Deckungsgräben verlassen und wurden auf der Flucht getroffen.“ „Dort, wo Luftschutzräume nicht errichtet werden konnten, wurden Deckungsgräben angelegt, doch haben diese Anlagen den späteren Anforderungen durch die schweren Bomben nicht mehr genügt.“
06.07.1944
Leiter des Werkluftschutzes der I.G. Farben Ludwigshafen/Oppau Dr. Fritz Müller führt aus:
„Der Verlust von 66 polnischen Kriegsgefangenen beim Fliegerangriff Nr. 80/35 am 26.07.1944 war deshalb für das Werk sehr schmerzlich, weil diese sich im Laufe der Zeit sehr gut in ihre Aufgaben eingearbeitet hatten..
Schwender Hans Eugen
Hans Eugen Schwender
* 31. März 1929 in Altstadt/Saar
† 31. August 2006 in Zweibrücken
saarländischer Künstler
1942 siedelte die Familie nach Babitz (Babice) bei Auschwitz, wo sein Vater zwischen 1942 und 1945 als Großhandelskaufmann bei I.G. Farben arbeitete. Das elterliche Wohnhaus stand im Dreieck der Bahngleise von Katowice und Krakow. Hier standen die Züge mit den Transporten oft tagelang, bis sie im Stammlager Auschwitz Einfahrt erhielten. Man konnte die Menschen im Innern der Wagen hören.