SS-Unterscharführer
* 16.11.1922 in Chelmno (Kulm) an der Weichsel
letzter bekannter Wohnort: Bergen Hasselerstr. 4
Volksdeutscher aus Polen
Beruf: Metzgermeister/Fleischer
Vater: Reichsbahnlademeister
Mutter: bei der Geburt gestorben
1939
Eintritt in die Waffen-SS
00.07.1941
Teilnahme als Angehöriger des SS-Panzergrenadier-Regiment 4 „Der Führer“ unter dem Kommandeur SS-Obersturmbannführer Otto Kumm am Rußlandfeldzug
(Die Einheit wurde bekannt für die am 10. Juni 1944 durch Regimentsangehörige begangenen Kriegsverbrechen von Oradour-sur-Glane)
28.01.1942
Beförderung zum SS-Schützen
ab 00.11.1942 Angehöriger des SS-Totenkopf-Sturmbann im KL Auschwitz
(unter anderem Rampendienst)
05.10.1942
Beförderung zum SS-Sturmmann
01.05.1943
Beförderung zum SS-Unterscharführer
00.08.1943 - 00.02.1944
Lagerführer im NL Sosnowitz I
00.02.1944 - 06.09.1944
Lagerführer im AL Lagischa
ab 01.10.1944
Lagerführer im AL Golleschau (Steinbruch und Zementwerk)
Kommandanturbefehl vom 04.10.1944
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern (das KVK für KZ-Angehörige läßt Beteiligung an Tötungen vermuten)
Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern (01.10.1944)
Nach 1945 eigene Metzgerei
26.05.1989
vom LG Lüneburg (890526) zu lebenslanger Haft verurteilt
Wahrscheinlich aufgrund eines “Herzleidens” entlassen worden
07.09.1977
(Neues Deutschland) Ausgabe vom 07.09.1977
Ein bezeichnendes Licht auf die Behandlung von Kriegsverbrechern in der BRD warf am Dienstag die Eröffnung des 6. Auschwitzprozesses in Frankfurt (Main). Die Angeklagten, der ehemalige SS-Unterscharführer Horst Czerwinski und der frühere SS-Sturmmann Josef Schmidt leugneten in arroganter Weise, daß sie Häftlinge des ehemaligen Konzentrationslagers eigenhändig auf bestialische Weise ermordet haben
02.02.1979
(Neues Deutschland) Ausgabe vom 02.02.1979
Im sechsten Auschwitz-Prozeß vor dem Schwurgericht Frankfurt (Main) gegen die früheren SS-Unterscharführer Horst Czerwinski und Josef Schmidt kann durch die Verschleppungstaktik der Verteidigung möglicherweise erst frühestens 1980 mit einem Urteil gerechnet werden, stellt die Progress Presse Agentur (PPA) fest
Im sechsten Frankfurter Auschwitz-Prozeß, in dem es um die strafrechtliche Verantwortung für die Ermordung von russischen KZ-Häftlingen geht, wird einer der beiden Angeklagten, der 58jährige ehemalige SS-Unterscharführer Horst Czerwinski, vom weiteren Verfahren verschont. Nach fast dreieinhalb Jahren Prozeßdauer erlitt er einen Herzinfarkt und ist seitdem verhandlungsunfähig.