Monowitz, 4. Oktober 1944
1. Auszeichnungen
Mit dem Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse mit Schwertern wurden ausgezeichnet:
SS-Sturmscharführer Paul Polster
SS-Hauptscharführer Karl Seufert
SS-Oberscharführer Hans Höwner
SS-Oberscharführer Fritz Lorenz
SS-Oberscharführer Hans MirbetH
SS-Unterscharführer Horst Czerwinski
SS-Unterscharführer Adolf Leonhardt
SS-Rottenführer Alois Schenzilorz
2. Belobigungen
Folgenden SS-Angehörigen spreche ich für ihr umsichtiges und entschlossenes Verhalten im Wachdienst meine besondere Anerkennung aus:
SS-Sturmmann Peter Ginter 2. Komp.
SS-Sturm mann Adam Rausch 4. Komp.
SS-Schütze Josef Tolonitsch 6. Komp.
SS-Schütze Franz Hohn 6. Komp.
SS-Schütze Bernhard Pusiak 2. Komp.
Diese konnten auf Grund ihrer Aufmerksamkeit rechtzeitig und mit Erfolg von der Schußwaffe Gebrauch machen und dadurch die Häftlingsflucht verhindern.
3. Verhalten auf Postenkette
Ich habe Veranlassung, einen besonders schweren Fall von grober Unaufmerksamkeit im Wachdienst als abschreckendes Beispiel hier bekanntzugeben:
Ein Posten stand längere Zeit mit dem Rücken den zu bewachenden Häftlingen zugewandt. Vier davon beobachteten dies, überrannten gemeinsam diesen Posten, rissen ihm das Gewehr aus der Hand und machten es unbrauchbar. Daraufhin gelang ihnen die Flucht.
Dieser bedauerliche Vorfall ist in allen Kompanien zum Gegenstand einer gründlichen Belehrung zu machen, damit im Interesse der Sicherheit des Lagers wie der Posten eine solche Nachläßigkeit nie mehr vorkommt.
In einem anderen Falle mußte ich einen Blockführer ablösen lassen, da er in verantwortungsloser Weise Häftlinge ohne Posten aus dem Lager heraus zur Küche gehen und sie auch längere Zeit ohne Aufsicht ließ.
Wenn die vielen Hinweise in den Kommandanturbefehlen, sowie die zahlreichen Belehrungen durch die Einheits-, Posten- und Lagerführer nicht ausreichen sollten, um die Fluchten der Häftlinge endgültig abzustellen, dann werde ich in Zukunft jeden Fall von Dienstvernachlässigung, sei es aus Interesselosigkeit oder mangelndem Verantwortungsgefühl mit schärfster Bestrafung ahnden.
4. Übungsschießen im freien Gelände
Auf die Verfügung Nr. 336 im Heeres-Verordnungsblatt vom 11.8.44, Teil B wird ganz besonders hingewiesen.
Vor allem sind die Bestimmungen über Anmeldung des Schießens und Sicherung des gefährdeten Raumes genauestens zu beachten.
5. Radiogeräte zur Truppenbetreuung
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß alle durch die Abtl. VI zum Zwecke der Truppenbetreuung ausgegebenen Rundfunkgeräte auch tatsächlich einem möglichst großen Kreis der Truppe zugutekommen sollen. Es ist deshalb nicht angängig, wenn einzelne Lagerführer oder Kommandoführer solche Apparate auf ihren Stuben aufgestellt haben, während die Truppenunterkünfte und Gemeinschaftsräume ohne jede rundfunkmäßige Betreuung sind.
Da die Anzahl der zur Verfügung stehenden und noch zur Ausgabe gelangenden Rundfunkgeräte leider sehr gering ist, muß eine zweckentsprechende, der Gemeinschaft dienende Aufstellung besonders beachtet werden. Von der Durchführung dieser Anordnung werde ich mich bei meinen nächsten Kontrollfahrten persönlich überzeugen.
Der Lagerkommandant
gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer
f.d.R.
Orlich
SS-Untersturmführer und Adjutant