Auschwitz, 26. Februar 1942

1. Beförderungen
Mit Wirkung vom 1. Februar 1942 wurden befördert:
zum SS-Hauptscharführer
SS-Oscha Bernhard Walter
SS-Oscha Konrad Wiegand

zum SS-Oberscbarführer
SS-Scharführer
Willimar Oppermann

zum Oberscharführer d.Res.
SS-Uscha d.Res.
Richard Fritsche
SS-Uscha d.Res. Wilhelm Stegmann

zum SS-Unterscharführer
SS-Rottenführer
Josef Götz
SS-Rottenführer
Heinz Hertwig
SS-Rottenführer
Hans Hülsmann
SS-Rottenführer
Gottfried Kuhn
SS-Rottenführer Max Schmidt
SS-Sturmmann
Jakob Köbel

zum SS-Unterscharführer d.Res.
SS-Rottf. d.Res.
Hans Glück
SS-Rottf. d.Res.
Emanuel Glumbik
SS-Rottf. d.Res.
Emil Hegert
SS-Rottf. d.Res.Josef Hofer
SS-Rottf. d.Res.
Ewald Lexow
SS-Rottf. d.Res.
Adolf Prem
SS-Rottf. d.Res.Otto Walter
SS-Strm. d.Res. Hans Böhm

2. Sammlungen für das Kriegswinterhilfswerk
Die Opfersonntag-Sammlung am 778.2.42 hatte folgendes erfreuliches Ergebnis:
RM 2.065,75.
Bei der Sammlung am Tage der Deutschen Polizei wurden RM 720,63 gespendet. Ich spreche allen Spendern hierfür meine Anerkennung aus.

3. Kriegsbesoldung
Aus gegebener Veranlassung wird nochmals darauf hingewiesen, daß Anträge auf Kriegsbesoldung jeweils beschleunigt an die Verwaltung einzureichen sind. Die SS Angehörigen haben sich mit den Rechnungsführern bei Unklarheiten in Verbindung zu setzen.

4. Verwaltungdienst
Der Nachwuchs für die aktive Führerlaufbahn des Verwaltungsdienstes muß vor Besuch der SS-Führerschule des Verwaltungsdienstes die SS-Junkerschule besucht haben. In Frage kommende Bewerber werden zu dem am 1.6.42 beginnenden Lehrgang der SS-Junkerschule entsandt. Diese brauchen noch nicht im Verwaltungsdienst tätig gewesen zu sein, müssen jedoch am 1.6.42 eine 9-monatige Truppendienstzeit nachweisen, Gruppenführer Eignung besitzen und dürfen nicht älter als 23 Jahre sein. Um diesen Bewerbern die Gruppenführer Eignung beschleunigt zuerkennen zu können und Lücken in der Ausbildung zu schließen, wird durch den Chef des Amtes für Führerausbildung an der SS-Unterführerschule Radolfzell ein 6 wöchiger Unterführer-Lehrgang durchgeführt. Der Lehrgang beginnt am 1 .4.42 und endet am 2 1 .5.42. Bewerber für diesen Unterführerlehrgang sind bis spätestens 1.3.42 an die Kommandantur zu melden. Die erforderlichen Personalunterlagen (Beurteilung des Kompanieführers über die Führer Eignung, handgeschriebener Lebenslauf, Personalblatt mit Lichtbild) sind beizufügen.

5. Abteilungsleiterbesprechung
Die bisher für wöchentlich einmal festgesetzte Abteilungsleiterbesprechung fällt ab sofort aus.

6. Kommandierung
Mit sofortiger Wirkung wird der SS-Uscha. Wilhelm Claussen von der Politischen Abteilung zur Verwaltung abgestellt und wird hier als Sachbearbeiter der Sportgemeinschaft-SS-Auschwitz eingesetzt.

7. Unsoldatisches Auftreten von Angehörigen der Waffen-SS
Unter Bezugnahme auf das Schreiben des SS-Führungshauptamtes, Kommandoamt
der Waffen-SS v. 26.11.41 Ilb/Az. B44a 470/1 1.41 wird folgendes bekanntgegeben:
Es kommt immer wieder vor, daß über das unsoldatische Auftreten der Angehörigen der Waffen-SS Beschwerde geführt wird und zwar nicht nur über mangelhaftes Benehmen in der Öffentlichkeit und gegenüber Vorgesetzten, sondern auch insbesondere über unvorschriftsmäßigen und unordentlichen Anzug. Die Kompanieführer haben Vorsorge zu treffen, daß der Ausgehanzug ständig nachgesehen wird. Hinsichtlich des Dienst- und Ausgehanzuges ist folgendes besonders zu beachten:
a) Schirmmütze
Zum Dienstanzug ist das Tragen der Schirmmütze nur den Portepee-Unterführern gestattet. Zum Ausgehanzug (lange Hose, Schnürschuhe) kann auch
von den Mannschaften statt der Feldmütze die Schirmmütze getragen werden. Schirmmützen ohne Drahtversteifung mit Kniffen sind unsoldatisch und daher unzulässig.
b) Feldbluse
Die Feldbluse ist grundsätzlich immer geschlossen mit Kragenbinde zu tragen. Verboten ist das Tragen eigener Feldblusen oder abgeänderter Feldblusen mit hohem Kragen.
c) Ordensbänder
Ordensbänder (EK oder Kr.V.Kr.) sind im 2. Knopfloch zu tragen.
d) Pistole
Außer Dienst ist das Tragen der Pistole Unterführern und Mannschaften verboten. Im Dienst tragen Unterführer und Mannschaften nur Pistole, wenn sie auf Grund besonderer Anordnungen zu ihrer Ausrüstung gehört.
e) Ehrenbezeigungen
Ehrenbezeigungen werden teilweise sehr nachlässig und unsoldatisch ausgeführt. Der Gruß ist mit ausgestrecktem Arm auch von Unterführern auszuführen. Dies gilt auch für die Erwiderung des Grußes. Verstöße übermangelhaftes Benehmen in der Öffentlichkeit und gegenüber Vorgesetzten, sowie Verstöße gegen die Anzugsordnung sind als SS-schädigendes Verhalten anzusehen und werden unnachsichtig und strengstens geahndet. Für die Durchführung der Belehrung in o.a. Anordnungen für den Kommandanturstab ist der Adjutant, SS-Obersturmführer Bräuning, und für die Kompanien der
SS-T-Sturmbann verantwortlich.

8. Anschrift des KL Niederhagen
Die Anschrift des KL Niederhagen lautet:
An die Kommandantur des KL Niederhagen
in Wewelsburg b/Paderborn.
Postsendungen dürfen keinesfalls die Anschrift ,,an das Konzentrationslager in Niederhagen“ tragen, da diese zu Irrtümern und Fehlleitungen führt.

9. Verwendung der Bezeichnung ,,Ostmark“
Der Führer wünscht, daß der Ausdruck ,,Ostmark“ nicht mehr verwendet wird. Es wird daher angeordnet, daß die Worte ,,Ostmark“ oder Reichsgaue der Ostmark ab sofort nicht mehr angewandt werden.

10. Betreten von Barbetrieben
Aus gegebener Veranlassung wird darauf aufmerksam gemacht, daß lt. RF-SS-Befehl das Betreten von Barbetrieben für SS-Angehörige verboten ist. Dieses ist in die wöchentliche Belehrung einzuflechten.

11. Wohnungen innerhalb des Lagerbereiches
Mieter von Reichswohnungen bedürfen erst der Genehmigung der Inspektion KL, wenn sie Zimmer an Untermieter, auch unentgeltlich, weiter vermieten wollen. Es geht nicht an, daß sich Reservisten ihre Frauen kommen lassen und dieselben in Häusern von aktiven SS-Angehörigen unterbringen. Der Aufenthalt im Lagerbereich ist für diese Familien verboten. Eine Umzugsgenehmigung, damit ist auch die Aufenthaltsgenehmigung der Familienangehörigen gemeint, für SS-Reservisten wird grundsätzlich nicht erteilt.

12. Hunde innerhalb des Lagerbereiches
Ich verbiete ab sofort das Halten und Freiherumlaufen von Hunden. Weiter erteile ich den Befehl, daß alle innerhalb der großen Postenkette frei herumlaufenden Hunde sofort und von jedermann abzuschießen sind. Ich werde jeden SS-Angehörigen, der beim Antreffen eines frei herumlaufenden
Hundes von seiner Schußwaffe keinen Gebrauch machte, wegen Befehlsverweigerung zur Rechenschaft ziehen. Für die Zukunft bedarf die Haltung von Hunden meiner besonderen Genehmigung. Diejenigen SS-Angehörigen, die bereits im Besitze eines Hundes sind, haben diesbez. schriftliche Anträge bis zum 4.3.42 zur nachträglichen Genehmigung bei der Kommandantur einzureichen. Obenstehende Anordnung ist sämtlichen SS Angehörigen des hiesigen Lagers bekanntzugeben.

13. Unterstellen von Fahrrädern in den Unterkünften
Da trotz mehrmaliger Anordnungen immer noch Fahrräder in den Unterkünften untergestellt werden, befehle ich hiermit, daß jedes Fahrrad, das in einer Unterkunft angetroffen wird, von der Abteilung W.u.G., unter gleichzeitiger Meldung an die Kommandantur, einzuziehen ist.

14. Verloren
Am 20.2.42 gegen 8.00 Uhr ging innerhalb der Postenkette eine neue gelbe, lederne Aktentasche mit einem Schloß und zwei Riemen verloren. In der Tasche befanden sich 1 Paar Handschuhe und 1 Paar Ohrenschützer. Weiter wurde am 20.2.42 im Waschraum des Reviergebäudes nach dem Bad ein To-
tenkopfring liegen gelassen. Wenn diese Gegenstände aufgefunden werden, ist dieses sofort der Kommandantur zu melden.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant

F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant