Auschwitz, 11. Februar 1942

Mit sofortiger Wirkung wird das Betreten des Hauses Auschwitz, Schloßstr. 4 für sämtliche SS-Angehörige verboten, da es sich um ein polnisches Freudenhaus handelt. Jede Übertretung dieses Verbotes werde ich strengstens bestrafen.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant