SS-Obersturmführer

* 11.06.1904 in Marburg an der Lahn
† 11.10.1946 in
Hameln (gehenkt)

vollständiger Name: Rohde Julius Alfred Werner

Reichsdeutscher

Eltern: Rohde Albert Richard (Lehrer) u. Rohde Katharina Magarethe geb. Schröder

Geschwister: ein Bruder u. eine Schwester

4 Klassen Volksschule

Höhere Schule (Abitur)

Hochschule

Studium der Zahnmedizin an der Philipps-Universität Marburg

Beruf: Doktor der Medizin

1923 - 1924
Mitglied der Sturmabteilung der NSDAP (SA)

09.11.1929
Teilnehmer am Hitlerputsch
(Nach dessen Scheitern verließ Rohde die Partei und distanzierte sich von den Nationalsozialisten, wohl um sein Zahnmedizinstudium nicht zu gefährden)

05.12.1929
zahnärztliche Prüfung

00.01.1930
Rohde erhält die zahnärztliche Approbation

00.03.1930
Rohde wurde im März mit der Arbeit "Ein Fall von Syringocystadenom" zum Dr. med. dent. promoviert.

00.04.1930
Im April 1930 heiratete er Katharine Sophie Braun (geb. am 20. Juli 1907) aus Marburg. Sie lebten dort gemeinsam in der Savignystraße 9. Anschließend zog das Ehepaar nach
Goddelau im südhessischen Kreis Groß-Gerau

1930 - 1938
Zahnarzt in Goddelau

23.03.1933 - 1935
Mitglied der Sturmabteilung der NSDAP (SA)

ab 01.04.1933
Mitglied der NSDAP (Mitglieds Nu. 1 663 050)
(Wegen seines früheren Engagements galt er in der Partei allerdings nicht als opportunistischer Märzgefallener, stattdessen wurde er sogar für die Verleihung des Blutordens vorgeschlagen.)

20.07.1935
Am 20. Juli 1935 kam die gemeinsame Tochter Hildegard zur Welt. Weitere Kinder blieben dem Paar versagt.

ab 01.01.1936
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 283 486)

00.05.1937 - 31.07.1937
Dienst in der Wehrmacht
(Infanterie-Regiment 115)

1937
Austritt aus der evangelischen Kirche

1938 - 1942
Studium der Humanmedizin an der Philipps-Universität Marburg

ab 10.09.1939
Dienst in der SS-Sanitäts-Oberstaffel der 35. SS-Standarte

10.09.1939
Beförderung zum SS-Untersturmführer (Allgemeine SS)

ab 02.05.1941
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS
(Als er schließlich im Verlauf des Jahres 1941 doch zum Wehrdienst in der SS eingezogen wurde, stellte dies kein Hindernis für das Medizinstudium dar, da er als Mitarbeiter an das Hygieneinstitut der Universität Marburg unter Leitung von Wilhelm Pfannenstiel abkommandiert wurde.)

1942
Rohde schloss mit dem medizinischen Staatsexamen und einer zweiten Dissertation mit dem Titel Einfluss mehrerer Narkotika auf die Aktivität der Cholinesterase des Blutes als Dr. med. ab.

1942
Rohde denunziert Pfannenstiel Wilhelm beim SD mit der Aussage, dass Pfannenstiel Juden als Patienten gehabt hätte. Der Fall wurde verhandelt und Rohde musste zurückrudern.

ab 00.08.1942
Arzt im SS-Lazarett Berlin (nach zwei Wochen zu einem Ersatzbataillon der SS-Totenkopf-Division in Dresden versetzt.)

Verwendung als Lagerarzt im KL Buchenwald

00.11.1942
Einen Knick erlebte seine SS-Karriere aber erst, als Rohde im November 1942 nach einer Schlägerei zwischen feiernden SS-Mitgliedern und einem Bahnschaffner einen Polizisten durch Drohung davon abhalten wollte, die Personalien der an der Schlägerei beteiligten Männer aufzunehmen. Für dieses Verhalten wurde er, obwohl von einem SS-Feldgericht wegen der Schlägerei freigesprochen, von Heinrich Himmler jedoch mit drei Wochen verschärftem Stubenarrest bestraft.

1942
Rohde erhält im SS-, Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt – Amt III für Sanitätswesen und Lagerhygiene mit Sitz in Oranienburg eine weiterführende Qualifikation

vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Buchenwald, KL Auschwitz u. Natzweiler-Struthof

09.11.1942
Beförderung zum SS-Untersturmführer (Waffen-SS)

11.03.1943 - 01.07.1944
Dienst als Lagerarzt im Frauenlager des KL Auschwitz-Birkenau und im KL Auschwitz I
(In Auschwitz sollte der SS-Sanitätsdienstgrad Herbert Scherpe Anfang 1943 auf Anordnung Rohdes mehrere Dutzend polnische Jungen aus Zamość im Alter zwischen acht und vierzehn Jahren mittels Phenolspritzen töten. Als er sich nach zwanzig Injektionen weigerte fortzufahren, bestrafte Rohde ihn nicht. Ebenfalls in Auschwitz tat Rohde regelmäßig Selektionsdienst an der Rampe des Lagers, wobei er mitunter Arien aus dem Rigoletto gepfiffen haben soll. Von den insgesamt 5000 angekommenen Deportierten eines Transportes wurden nur etwa je 250 Männer und Frauen nicht umgehend in der Gaskammer ermordet. Die von dem Sanitätsdienstgrad Josef Klehr zur Vergasung bestimmte Häftlingszahl des Häftlingskrankenbaus soll Rohde reduziert haben. Rohde soll angesichts der Lagerrealitäten oft betrunken gewesen sein, auch wenn er an der Rampe die Ankommenden selektierte.)

03.07.1943
Gerichtsabteilung KL Auschwitz, Vernehmungsniederschrift Werner Rohde v. 3.7.1943, in:
BArchB, SSO, Rohde, Werner
Am 3. Juli 1943 wurde Rohde, zu dieser Zeit bereits SS-Arzt im KL Auschwitz, von der dortigen Politischen Abteilung in einer Wilhelm Pfannenstiel betreffenden Denunziationsangelegenheit vernommen. Rohde sagte aus, Ende Mai/Anfang Juni 1942 habe er im Vorzimmer von Pfannenstiel, der vor 1933 einen jüdischen Assistenten gehabt haben soll, gewartet. In seiner Anwesenheit habe ein Jude um ein Gespräch mit dem Professor nachgesucht, das ihm von der Sekretärin aber verwehrt worden war. Rohde fuhr fort:
„Seit 1936 oder 1937 war ich Vertrauensmann im SD, zuerst am Ort meiner Praxis und anschlißend während meines medizinischen Studiums in Marburg. SS-Unterscharführer Kurzke (jetzt SS-Oberscharführer) war ebenfalls Vertrauensmann im SD und auch mein persönlicher Freund. SS-Oscha. Kurzke, welcher als Freund meiner Familie angesprochen werden kann, kam mich an dem genannten Tag nachmittags in meiner Wohnung besuchen. Da mich die Angelegenheit mit diesem Juden beschäftigte und ich auch empört war, dass ein Jude nach so langer Zeit nach der Machtübernahme es wagte, sich zu einem höheren SS-Führer zu begeben, erzählte ich Kurzke in Gegenwart meiner Ehefrau diesen Vorfall. Kurzke war ebenfalls über das Verhalten des Juden empört und sagte
mir sofort, dass ich diese Angelegenheit sofort dem SD melden sollte. Ich lehnte dies jedoch ab, da ich von dieser Angelegenheit kein Aufsehen machen wollte und es mir auch völlig fernlag, dem Prof. Pfannenstiel irgendwelche Unannehmlichkeiten zu bereiten. Ebenso bat ich Kurzke dringend, auch von seiner Seite keine diesbezügliche Meldung an den SD zu machen. Es ist auf keinen Fall richtig, dass ich K. [Kurzke; M. P.] die Verpflichtung auferlegte, über die erwähnte Sache nicht mit Prof. Pfannenstiel zu sprechen. Mir war nicht bekannt, dass Kurzke anschließend mit dem Leiter der SD-Außenstelle über diese Sache sprach, musste dies aber dann vermuten, da ich im August 1942, während meiner Ausbildungszeit in Oranienburg bei/Berlin, vom SD eine schriftliche Aufforderung erhielt, mich zu der genannten Angelegenheit zu äußern.
Im Verlauf der Vernehmung bestritt Rohde, den Professor gegenüber Kurzke des Umgangs mit Juden bezichtigt zu haben. Vielmehr habe er erst auf ausdrückliche Weisung der vorgesetzten Dienststelle Meldung erstattet. Das Ermittlungsverfahren gegen Rohde wurde am 30. November 1943 eingestellt. Die Abschlussverfügung zeigt einerseits, dass Pfannenstiel im Dezember 1942 gegen seinen Protegé Rohde Strafantrag wegen Verleumdung gestellt hatte. Andererseits stellt sie Alfred Kurzke als die treibende Kraft hinter der Denunziation heraus und betont seine guten Kontakte zum SD, die durch eine enge Freundschaft zum Leiter der SD-Außenstelle Marburg gefestigt waren. Kurzke habe, obwohl Rohde eine Anzeige beim SD abgelehnt hatte, auch Kontakt zu anderen informellen SD-Mitgliedern wie dem Oberarzt der medizinischen Universitätsklinik gesucht und sie über die Angelegenheit ins Vertrauen gezogen, „weil ihm das Benehmen des Juden äußerst zuwiderlief“. Über das Verhältnis zwischen Rohde, Kurzke und Pfannenstiel nach diesem Vorfall liegen keine weiteren Unterlagen vor.

01.07.1944
erster Lagerarzt im KL Natzweiler-Struthof
(als Lagerarzt von Natzweiler, war Rohde an der Ermordung von vier Frauen, von denen mindestens drei englische Agentinnen waren, beteiligt. Die vier englischen Frauen (Die Namen der Opfer waren Andrée Borrel, Sonia Olschanezky, Vera Leigh und Diana Rowden) , die der Special Operations Executive angehörten und dem französischen Widerstand zuarbeiteten, waren im Juni und November 1943 in Dijon und Paris verhaftet worden. Nach einem Aufenthalt in einem Frauengefängnis in Karlsruhe wurden sie in das KZ Natzweiler-Struthof überstellt und am 6. Juli 1944 unter strenger Geheimhaltung (nachweislich per Phenol-Injektion durch die Lagerärzte Heinrich Plaza und Werner Rohde in einem Raum des Krematoriums getötet und anschließend verbrannt worden im Krematorium verbrannt.)

ab 25.07.1944
Lagerarzt im Sicherungslager
Schirmeck-Vorbruck

01.09.1944
Beförderung zum SS-Obersturmführer (Waffen-SS)

25.11.1944
Die medizinische Abteilung des KL Natzweiler (Abteilung V), unter anderem der SS-Arzt Dr. Werner Rohde, kam nach Neckarelz oder Guttenbach, während das medizinische Depot des KL Natzweiler größtenteils nach Schömberg gebracht wurde. Dr. Rohde wurde unterstützt von wenigen weiteren SS-Ärzten. Zu seinen Aufgaben zählten die Beaufsichtigung der Häftlingsärzte sowie die Heranziehung ziviler Ärzte wie beispielsweise Dr. Wey in Neckarelz. Zuständiger SS-Zahnarzt war SS-Hauptsturmführer Dr. Kurt aus dem Bruch.
Etwa im Dezember 1944 wurden zwei französische Häftlingszahnärzte in den Natzweiler Lagerkomplex gebracht. Hauptaufgabe der Zahnärzte war die Sicherung des Zahngolds verstorbener Häftlinge.

00.12.1944
Lagerarzt im KL
Bisingen

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
SA-Sportabzeichen in Bronze

01.06.1946
Am 1. Juni 1946 wurden neun Mitglieder des Dritten Reiches des Mordes an vier britischen Frauen angeklagt. Wolfgang Zeus, Magnus Wochner, Emil Meier, Peter Straub, Fritz Hartjenstein, Franz Berg, Werner Rohde, Emil Bruttel und Kurt Aus Dem Bruch wurden alle vor Gericht gestellt und wegen Mordes an britischen Frauen verurteilt, die zu Verbindungsbeamten in Frankreich geschickt wurden. Diese Frauen halfen beim Aufbau der Kommunikation zwischen der Widerstandsbewegung in Frankreich und London. Die Namen der Opfer waren Andrée Borrel, Sonia Olschanezky, Vera Leigh und Diana Rowden. Zwei dieser Frauen waren Teil der Women's Auxiliary Air Force und die anderen beiden waren Teil der First Aid Women's Yeomanry. Alle vier wurden von der SOE für französische Widerstandsbemühungen geschickt. Angeblich Spione der Alliierten Mächte, das NS-Regime nahm sie fest und sperrte sie schließlich im Lager Natzweiler ein. Dort wurden diese Frauen angeblich unmenschlich durch Giftspritzen getötet und anschließend ohne vorheriges Gerichtsverfahren wegen der Hinrichtung eingeäschert. Major Bill Barkworth von der SAS und Vera Atkins von der SOE waren für die Anklage zuständig. Gemäß Artikel 29 der Haager Konvention von 1907 galten die Frauen nicht als Spione, da sie dazu dienten, offen Informationen für die Kommunikation mit ihrer eigenen Armee zu erhalten. Außerdem trugen sie keine Verkleidungen, als sie von der SS gefangen genommen wurden. Artikel 30 besagt, dass kein Spion bestraft werden kann, bis ein Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Der Judge Advocate führt weiter aus, dass die Frauen, weil sie per Flugzeug geschickt wurden, um bei der Kommunikation zu helfen, letztendlich nicht als Spione wahrgenommen werden können, aber aufgrund der zuvor genannten Umstände gab der Richter zu, dass diese vier Frauen fälschlicherweise als Spione hätten gehalten werden können. Da es jedoch vor den Todesspritzen keine Beweise für einen Prozess gab, muss jemand für diese Kriegsverbrechen für schuldig befunden werden. Darüber hinaus beginnt der Judge Advocate mit seiner Argumentation, dass nach den „Gesetzen der Menschlichkeit“ keine Person von einem anderen Menschen getötet werden dürfe. Selbst wenn eine Person ihre Unschuld beteuert, weil sie während des Mordes nicht anwesend war, kann diese beschuldigte Person dennoch für schuldig befunden werden, wenn Beweise zeigen, dass sie von dem Mord wussten, bevor er geschah. weil es vor den tödlichen Injektionen keine Beweise für einen Prozess gab, muss jemand für diese Kriegsverbrechen schuldig gesprochen werden. Darüber hinaus beginnt der Judge Advocate mit seiner Argumentation, dass nach den „Gesetzen der Menschlichkeit“ keine Person von einem anderen Menschen getötet werden dürfe. Selbst wenn eine Person ihre Unschuld beteuert, weil sie während des Mordes nicht anwesend war, kann diese beschuldigte Person dennoch für schuldig befunden werden, wenn Beweise zeigen, dass sie von dem Mord wussten, bevor er geschah. weil es vor den tödlichen Injektionen keine Beweise für einen Prozess gab, muss jemand für diese Kriegsverbrechen schuldig gesprochen werden. Darüber hinaus beginnt der Judge Advocate mit seiner Argumentation, dass nach den „Gesetzen der Menschlichkeit“ keine Person von einem anderen Menschen getötet werden dürfe. Selbst wenn eine Person ihre Unschuld beteuert, weil sie während des Mordes nicht anwesend war, kann diese beschuldigte Person dennoch für schuldig befunden werden, wenn Beweise zeigen, dass sie von dem Mord wussten, bevor er geschah.

Argumente und Vorwürfe der Angeklagten
Alle Angeklagten waren Beamte des Lagers Natzweiler mit Ausnahme von Franz Berg, der im Lager inhaftiert war und im Krematorium am Ofen arbeitete. Horst Kopkow war der Leiter der Gegenspionage und verantwortlich für alle SOE-Agenten, die zu dieser Zeit in Frankreich gefangen genommen wurden. Kopkow wurde nie vor Gericht gestellt, weil er zum Zeitpunkt der Ermittlungen nicht festgenommen wurde. 1946 wurde er in britische Gewahrsam genommen und galt als an einer Bronchialpneumonie gestorben. 1948 stellten die Alliierten fest, dass er zur Unterstützung der Spionageabwehr gegen die Sowjets für den Einsatz im Kalten Krieg geschickt wurde.

Fritz Hartjenstein war der Kommandant des Lagers Natzweiler und behauptete, dass er während der Hinrichtungen nicht im Lager anwesend war und erklärte, er habe keine Ahnung gehabt, dass ihnen die tödlichen Injektionen verabreicht worden seien. Zu seiner Bestürzung wurden jedoch Beweise dafür gefunden, dass er am Tag der Morde auf einer Party im Lager war. Er wurde wegen lebenslanger Haft angeklagt und dann erneut wegen Erhängens eines Piloten in Natzweiler angeklagt. Er wurde des Todes durch ein Erschießungskommando angeklagt und dann für einen weiteren Prozess wegen Massenmordes an Gefangenen nach Frankreich ausgeliefert. Er wurde erneut zum Tode verurteilt, aber später zu lebenslanger Haft verurteilt. Hartjenstein starb 1954 an einem Herzinfarkt.

Werner Rohde war ein Sanitätsoffizier im Lager Natzweiler und gab zu, dass er von Officer Otto angewiesen wurde, einer der Frauen eine Injektion zu geben. Es stellte sich heraus, dass Offizier Otto kein Beamter im Lager war, und es kamen auch Beweise heraus, dass Rohde wusste, dass die vier britischen Frauen vor den Hinrichtungen nie vor Gericht gestellt wurden. Offizier Otto konnte nie strafrechtlich verfolgt werden, da bekannt wurde, dass er nach Kriegsende Selbstmord begangen hatte. Neben Rohde assistierte Dr. Heinrich Plaza bei den Hinrichtungen mit Giftspritzen. Dr. Heinrich Plaza wurde nie gefangen genommen und konnte für seine Taten nie vor Gericht gestellt werden. Werner Rohde wurde zum Tode durch den Strang verurteilt.

Peter Straub war der kommandierende SS-Offizier für die Hinrichtungen. Zeugenaussagen zufolge soll Straub in der Nacht der Hinrichtungen betrunken gewesen sein, weil eine Party zur Abreise von Dr. Heinrich Plaza geschmissen worden war. Es war bekannt, dass Straub vor anderen Häftlingen im Lager mit den Injektionen geprahlt hatte. Peter Straub wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt, was angesichts all der anderen Kriegsverbrechen, die ihm in anderen Konzentrationslagern vorgeworfen wurden, überraschend erschien.

Franz Berg war Häftling im Lager, der den Krematoriumsofen bediente. Berg war ein anerkannter Verbrecher mit einer Aufzeichnung von bis zu 22 Verbrechen. Er erklärte, dass er nie gewusst habe, dass jemand Ungewöhnliches eingeäschert wurde und dass er in seiner Zelle eingesperrt war, als die Injektionen verabreicht wurden. Er fuhr fort zu sagen, ein Mitgefangener habe ihm erzählt, was passiert sei, als die Morde stattfanden. Sein Verteidigungsargument war, dass Peter Straub ihm gesagt habe, er solle die Öfen anheizen, weil er das Sagen habe. Franz Berg wurde zu fünf Jahren Gefängnis angeklagt.

Magnus Wochner war der politische Leiter des Lagers Natzweiler und unterstand direkt der Berliner Polizei. Er erklärte, dass die vier britischen Frauen in sein Büro geschickt worden seien und von der Polizei erfahren hätten, dass sie hingerichtet würden. Er schickte sie weg, weil er glaubte, dass es ihn nichts anging, und bestritt, von den Morden Kenntnis gehabt zu haben, bis der Prozess durchgeführt wurde. Ein Zeuge sagte dem Judge Advocate jedoch, Peter Straub, Leiter des Krematoriums, könne ohne Wochners Erlaubnis keine Hinrichtung durchführen. Wochner wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Später wurde er zur Strafverfolgung nach Frankreich geschickt, aber freigelassen.

Emil Bruttel war Ersthelfer im Lager Nazweiler und hatte den Auftrag, die Giftspritzen an den Tatort zu bringen. Er war zum Zeitpunkt der Morde außerhalb des Zimmers und gab an, dass er gehen wollte, aber nicht konnte, weil er keine Lampe hatte. Darüber hinaus gab er zu, Worte wie „vier Spioneinnen“, „wir können den Befehlen nicht entkommen“ und „Hinrichtung“ gehört zu haben, gab jedoch nicht zu, von den Hinrichtungen Kenntnis gehabt zu haben, als er den Befehl erhielt, die tödlichen Drogen zu beschaffen. Bruttel wurde mit vier Jahren Gefängnis angeklagt. Nachdem er in französische Haft überstellt worden war, wurde er ebenfalls freigelassen.
(Werner Rohde betonte während seiner Vernehmung, „ein Befehl sei ein Befehl“ und dass es seine militärische Pflicht gewesen sei, tödliche Injektionen durchzuführen. An anderer Stelle betonte er, dass die Injektionen humaner gewesen seien als der Tod durch Erhängen, den er den Opfern ersparen wollte. Insofern stilisierte Rohde seine Morde geradezu zu einem Akt der Humanität, was nicht nur auf fehlende Selbstkritik hinweist, sondern auch besonders perfide anmutet.)