SS-Obersturmführer

* 1908

vor 1945 Kriminalsekretär der Gestapo in
Wien

LG Wien Vg 11 Vr 5887/48

Der 1908 geborene Kriminalsekretär der Gestapo und Obersturmführer eines SS-Totenkopfverbandes Franz Kleedorfer war eine schillernde Figur, gegen die das Volksgericht in zwei Verfahren ermittelte und die auch in anderen Volksgerichtsprozessen namentlich genannt wurde. Am 17.12.1948 verurteilte ihn das Volksgericht Wien zu zwölf Jahren Zuchthaus wegen der Misshandlung von Angehörigen der Vaterländischen Front 1938 in Hainburg und wegen der Hinrichtung von Hauptmann Huth, Major Biedermann und Oberleutnant Raschke in Floridsdorf im April 1945. Außerdem wurde er auch der missbräuchlichen Bereicherung in Moosbierbaum für schuldig befunden. 1953 leitete die Staatsanwaltschaft Wien ein weiteres Verfahren gegen ihn und acht Mitbeschuldigte ein. Es wurden ihnen folgende – in den Jahren 1942 bis 1944 in Athen, Piräus und deren Vororten begangene – Verbrechen vorgeworfen: Hinrichtung von 372 griechischen ZivilistInnen auf dem Schießplatz in Kaessariani, Hinrichtung von 196 griechischen ZivilistInnen im Gefängnis Aweroff, Hinrichtung von mehr als 100 griechischen ZivilistInnen im September 1944 vor dem KZ Haidari, Ermordung von mehreren Hunderten unbekannten ZivilistInnen bei den Razzien und Umzingelungen von verschiedenen Vierteln in Athen, Piräus und den Wohnsiedlungen Byron, Kalithia, Dourgouti und Nikaea bei Piräus, Deportation und Misshandlungen von griechischen Zivilistinnen in Konzentrationslagern außerhalb Griechenlands, Internierung von ZivilistInnen in Gefängnissen und den Konzentrationslagern Haidari und Tatoi, Zwangsverpflichtung von Zivilistinnen zu Arbeiten, die mit den militärischen Operationen der Deutschen Wehrmacht in Zusammenhang standen, missbräuchliche Bereicherung, die Hinrichtung von Geiseln, welche in Gefängnissen oder im KZ Haidari usw. interniert waren, die Hinrichtung von griechischen ZivilistInnen als Repressalien für die Taten von dritten Personen (Massenhinrichtung von 200 Personen am 01.05.1944 sowie von weiteren 50 auf dem Schießplatz in Athen und weiteren Personen bei verschiedenen Razzien und Umzingelungen), die Brandschatzung von Häusern, wodurch mehrere Personen ums Leben kamen (z.B. eine Wohnsiedlung in Nikaea im September 1944 und in der Gemeinde Aegaleos). Obwohl eine ganze Reihe von Zeugenaussagen aus Griechenland im Zuge des Rechtshilfeverkehrs an das österreichische Volksgericht übermittelt wurde, kam es in diesem Verfahren zu keiner Anklageerhebung. 1957 legte die Staatsanwaltschaft die Anzeige gemäß § 90 StPO zurück. Kleedorfer war angeblich außerdem noch Beteiligter eines „Sonderkommandos“ unter der Leitung des SS-Sturmbannführers Regierungsrat Siegl (weitere Beteiligte waren angeblich Kriminalrat Sanitzer, Oberinspektor Luckl, Untersturmführer Enzelsberger, Kriminalsekretär Brödl), das zwischen 4. und 8. April 1945 die Erschießung der zum Tode verurteilten politischen Häftlinge in Wien durchführte.