SS-Sturmbannführer
* 20.08.1906 in Amberg
† 28.01.1948 in Krakau (gehängt)
Reichsdeutscher
4 Klassen Volksschule
4 Klassen der Höheren Schule
keine abgeschlossen Schullaufbahn (Abbruch nach 6 Jahren)
ungelernter Arbeiter
Beruf: Eisendreher
ab 00.08.1929
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 2 700)
01.12.1929
Eintritt in die NSDAP (Mitglieds Nu. 164 755)
1931
hauptamtlich SA, Arbeit als Fahrer
20.04.1934
Beförderung zum SS-Untersturmführer
1934
Kompanieführer des 1. Wachbataillons „Oberbayern“ (KL Dachau)
25.09.1935
Beförderung zum SS-Obersturmführer
ab April 1936
Angehöriger des 4. SS-Totenkopfregiment „Ostfriesland“ (KL Esterwegen)
ab Dezember 1936
Kompanieführer beim 2. SS-Totenkopfregiment „Elbe“ (KL Lichtenburg)
Kompanieführer beim 3. SS-Totenkopfregiment „Thüringen“ (KL Buchenwald)
Anfang August 1938
Schutzhaftlagerführer im KL Flossenbürg
11.09.1938
Beförderung zum SS-Hauptsturmführer
01.02.1942 - 16.08.1943
Schutzhaftlagerführer im KL Auschwitz
August 1943 - Sommer 1944
Lagerkommandant im KL Vaivara (Strafversetzt)
ab Sommer 1944
war er für die Landsberger Arbeitslager, Außenstellen des KL Dachau, zuständig
09.11.1944
Beförderung zum SS-Sturmbannführer
Januar 1945 - 08. Mai 1945
Lagerkommandant im KL Grini (Norwegen)
Mitglied im Lebensborn
Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern
Kriegsverdienstkreuz I. Klasse mit Schwertern
Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938
Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938
SS-Totenkopfring
Dienstauszeichnung der NSDAP I. Stufe in Bronze nach 10 Dienstjahren
Dienstauszeichnung der NSDAP II. Stufe in Silber nach 15 Dienstjahren
Julleuchter
SS-Ehrendegen
SA-Sportabzeichen in Bronze
Deutsches Reichssportabzeichen in Bronze
am 11. Juni 1945 von der britischen Armee in Norwegen verhaftet
Nach der Auslieferung an Polen wurde Aumeier im Krakauer Auschwitzprozess zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 24. Januar 1948 durch Erhängen vollstreckt.
29.10.1945
Gefängnis Akershus, Norwegen, dem 29.10.1945
Aus dem Vernehmungsprotololl des ehemaligen Schutzhaftlagerführers im KL Auschwitz: SS-Sturmbannführer Aumeier Hans
Im November 1942 wurden 50-80 Gefangene in der Leichenkammer des Krematoriums im Stammlager streng geheim mit Gas getötet. Am nächsten Tag eröffnete Höß unter äußerster Geheimhaltung ihm, dem Lager-Gestapo-Chef Grabner, dem Lagerführer Hößler, dem Arbeitseinsatzführer Schwarz und dem Lagerarzt, er habe über das RSHA einen Befehl Himmlers empfangen, alle schwachen, kranken oder arbeitsunfähigen jüdischen Gefangenen "zu vergasen", um einer weiteren Ausbreitung der Epidemien vorzubeugen. Höß habe berichtet, daß er in der vorigen Nacht die ersten Vernichtungen vollzogen und sich dabei herausgestellt habe, daß die improvisierte Gaskammer überhaupt nicht den Notwendigkeiten entspreche. Deshalb seien bei der Errichtung der neuen Krematorien in Birkenau Gaskammern als ständiges Zubehör zu bauen. Das Ganze sei eine Geheime Reichssache, Indiskretionen oder sorgloses Geschwätz würden mit dem Tode bestraft, was die Anwesenden wie auch weiter hinzugezogene Mittäter schriftlich bestätigen mußten.
Bericht von Hans Aumeier vom 25. Juli 1945
“Meiner Erinnerung nach war es im Monat November oder Dezember 1942, als die erste Vergasung von ungefähr 50-80 jüdischen Häftlingen vorgenommen wurde. Dies geschah im Leichenaufbewahrungsraum des Krematoriums I im Lager I, unter Leitung des Lagerarztes, des Untersturmführers Grabner, des Lagerkommandanten und verschiedener Sanitäter. Ich selbst war damals nicht dabei und wusste auch vorher nicht, dass diese Vergasung stattfand. Der L.K. war mir gegenüber immer sehr misstraurisch und verschlossen. Erst am nächsten Tag, musste der Lagerarzt, Grabner, Ustfhr Hössler, Hptsfhr Schwarz und ich zum Lagerkommandanten und er teilte uns mit, dass vom RSHA Berlin der Befehl des RFSS gekommen ist, dass sämtliche arbeitsunfähige jüdische Häftlinge und kranke, welche nach der Beurteilung des Arztes nicht mehr einsatzfähig werden, zwecks Verhinderung von weiteren Seuchen vergast werden sollen. Er teilte weiter mit, dass die Nacht vorher
die ersten Häftlinge] vergast wurden, doch wäre das Krematorium zu klein und könne die Leichenverbrennungen nicht schaffen, so dass beim Neubau der Krematorium in Birkenau, Gaskammern mit errichtet werden.
In der Folgezeit wurden ungefähr 3-4 mal noch Vergasungen in dem alten Krematorium vorgenommen. Dies wurde stets zur Abendstunde durchgeführt. Es befanden sich im Leichenraum 2-3 Luftschächte und durch diese wurde durch 1-2 Sanitäter, welche Gasmasken trugen, Blaugas geschüttet. Wir selbst durften nicht nahe ran und erst am nächsten Tag wurde der Bunker geöffnet. Wie der Arzt sagte, wären die Menschen in einer 1/2 bis 1 Minute tot gewesen.”
22.12.1947
Urteil des Obersten Nationalen Tribunals in Kraków, Az.: NTN 5/47
(kann angefordert werden)