SS-Hauptsturmführer

* 28.03.1912 in Ansbach

Reichsdeutscher

8 Klassen Volksschule

Beruf: (Anstreicher/Lackierer)

ab 01.06.1932
Mitglied der NSDAP (Mitglieds Nu. 414 547)

ab 01.04.1933
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 46 267)
(letzter bekannte Dienstgrad: SS-Sturmmann)

ab 00.04.1934
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

09.11.1934
Beförderung zum SS-Rottenführer

01.07.1936
Beförderung zum SS-Unterscharführer

01.09.1937
Beförderung zum SS-Scharführer

01.11.1938
Beförderung zum SS-Oberscharführer

01.02.1942
Beförderung zum SS-Hauptscharführer

am 26.09.1942 vom KL
Dachau zum KL Auschwitz überstellt
(ab Juni 1944 Stellv. Leiter der Gefangenen-Eigentums-Verwaltung in Auschwitz)

ab 18.01.1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Buchenwald, KL Sachsenhausen, KL Mittelbau-Dora u. Bergen-Belsen

Auschwitz, 1. September 1943
Standortbefehl Nr. 36/43
Besuch der Schwiegermutter und Schwägerin v. 1.9.43 bis auf weiteres.
Wohnung Haus Nr. 132a

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern
Verwundetenabzeichen in Schwarz
Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 (Ostmark-Medaille)
Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 (Sudetenland-Medaille)
Sportabzeichen in Bronze
Deutsches Reichssportabzeichen in Bronze

Gerichtsverfahren nach 1945
03.01.1949
Urteil des Bezirksgerichts in Kraków, Az.: VII K 971/47
zum Tod verurteilt,
(Akte kann angefordert werden)

Gerichtsverfahren nach 1945
08.04.1949
Urteil des Obersten Gerichts, Sitzung außerhalb des Gerichtssitzes in Kraków, Az.: Kr K 267/49
(Akte kann angefordert werden)

26.11.1962
begnadigt u. am 26.11.1962 entlassen.

Aussage Hoecker
Daß in Auschwitz Häftlinge mit dem Giftgas Zyklon B vergast worden sind, ist mir natürlich bekannt.

Häftlingsaussage:
An einem Tag konnte ich aus kürzester Entfernung beobachten, wie Höcker einen neu angekommenen Häftling befragte, was er von Beruf sei. Dieser erklärte, daß er an einer deutschen Universität die deutsche Sprache lehre. Höcker war darüber sehr aufgebracht. Er erklärte, es sei eine Frechheit, daß ein Jude in deutscher Sprache unterrichte. Er schlug mit einem Knüppel auf den neu hinzugekommenen Häftling ein.

im Zuge der Korruptionsermittlungen der Kommission Konrad Morgens Juli 1944 von SS-Gericht verurteilt
Aussage Hoecker
Ich erhielt 2 Jahre 7 Monate Gefängnis, degradiert wurde ich nicht. Ich gab in der Verhandlung zu, daß ich aus der Effektenkammer Kanada einige Kleider und Wäschestücke für meine Frau beiseite geschafft hatte

siehe auch
Auschwitz-Prozess
Strafsache gegen Mulka u.a.
4 Ks 2/63
Vernehmungsprotokoll 14293–14302, 14515–14520