SS-Obersturmführer

* 26.02.1901 in Händlern
† 24.01.1948 im
Gefängnis Montelupich Krakau

Reichsdeutscher

Volksschule

Beruf: Landwirt

Mitglied der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV)

Dienst bei der Landespolizei München
(letzter bekannter Dienstgrad: Zugwachmeister)

ab 03.01.1935
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

01.06.1935
Beförderung zum SS-Untersturmführer

ab 00.05.1937
Mitglied der NSDAP (Mitglieds Nu. 4 263 096)

20.04.1938
Beförderung zum SS-Obersturmführer

ab 01.04.1939
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 267 573)
(Dienst in der 64. SS-Standarte)

25.01.1941 - 00.10.1943
Angehöriger der Wachmannschaften im KL
Auschwitz
(Mai 1941 bis Dezember 1942 Kompanieführer der 4. Wachkompanie)

Oktober 1943 - Mai 1944
Angehöriger der Wachmannschaften im KL
Dora (Nordhausen)

Mai 1944 - August 1944
Kompanieführer der 2. SS-Wachkompanie im KL Auschwitz
(zeitweise Angehöriger der Wachmannschaften im NL
Kobier)

August 1944 - Mitte November 1944
Angehöriger der Wachkompanie im KL
Monowitz

Mitte November 1944
Versetzung zur 18. SS-Freiwilligen-Panzergrenadier-Division „Horst Wessel“

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
SA-Sportabzeichen in Bronze
Kriegsverdienstkreuz 2.Klasse mit Schwertern
SS-Ehrendegen
Julleuchter

Gerichtverfahren nach 1945
22.12.1947
Urteil des Obersten Nationalen Tribunals in Kraków, Az.: NTN 5/47
zum Tode durch den Strang verurteilt
(Laut dem Urteil wirkte er an Erschießungen an der Schwarzen sowie in den Krematorien des KZ Auschwitz-Birkenau mit.)
(Akte kann angefordert werden)

24. Januar 1948
Tod durch den Strang im
Gefängnis Montelupich (er wurde als Mitglied der letzten Gruppe kurz vor 21 Uhr gehängt.))

SS-Obersturmführer und Kompaniechef der 4. Wachkompanie
Bestrafung des SS-Schützen Wildermuth Willy
»Ich bestrafe Sie gemäß DBO für den mobilen Zustand, § 8 Absatz C Ziffer 4, mit zehn Tagen [verschärftem] Arrest und anschließend sechs Wochen Ausgangssperre, weil Sie trotz wiederholt ausdrücklicher Wachbelehrung am 2.10.41 Ihren Posten beim Kommando Schulz verlassen haben, in Dwory, Gleisbau. Begründung: Sie waren am 2.10.41 beim Kommando Schulz, Gleisbau Dwory, als Posten eingestellt. Um die laufenden Arbeiten fortsetzen zu können, wurden Sie von einem Zivilarbeiter beauftragt, das Gleismaß in der nahegelegenen Schmiede durch einen Häftling holen zu lassen. Statt das fragliche Gleismaß in der Schmiedewerkstätte zu holen und sofort zu Ihrer Arbeitsstelle zurückzukehren, sind Sie mit dem Häftling in die Ortschaft Dwory gegangen und haben in seinem Beisein« oder »und haben in Ihrem Beisein«, heißt es aber, »den Häftling Lebensmittel von der Zivilbevölkerung entgegennehmen lassen. Sie selbst haben sich Eier angeblich für einen kranken SS-Kameraden gegen Bezahlung besorgt. Erst nach Erledigung dieser Ihre Pflicht verletzenden Handlung haben Sie sich mit dem Häftling zu Ihrem Arbeitsplatz zurückbegeben. Während des Wegs wurden Sie von Ihrem Kompaniechef SS-Obersturmführer Kollmer und SS-Obersturmführer Schwarz, Schutzhaftlagerführer, angetroffen. Trotz Ihrer bisherigen guten Führung und eifrigen Teilnahme am Dienst betrachte ich es als meine Pflicht, Sie mit dem höchsten Strafmaß eines Kompaniechefs zu bestrafen. Der Führer der 4. Kompanie: SS-Sturmbann KL Auschwitz.«