SS-Unterscharführer

* 08.07.1920 in Wien

Österreicher

Volksschule

4 Klassen Handelsschule

Beruf: Praktikant/Kaufmann

00.11.1935 - 00.01.1938
Angehöriger der Sturmabteilung der NSDAP (SA)

ab 00.09.1937
Mitglied der Allgemeinen SS

ab 01.05.1938
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

01.07.1939
Beförderung zum SS-Sturmmann

ab 28.09.1942
Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz
(zeitweise Angehöriger der Standortverwaltung (Abteilung GEV), (Kammerwart der Effektenverwaltung (Raubgut) und im Rampenkommando Birkenau)

01.01.1941
Beförderung zum SS-Rottenführer

01.05.1941
Beförderung zum SS-Unterscharführer

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Eisernes Kreuz II. Klasse
Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 (Sudetenland-Medaille)
Verwundetenmedaille

27.06.1972
Am 27. Juni 1972 wurden in Wien die beiden ehemaligen SS-Unterscharführer und Angehörigen der Wachmannschaft des KZ Auschwitz-Birkenau, Otto Graf und Franz Wunsch, von der Anklage der Beteiligung am Mord gemäß (des zur Tatzeit gültigen) § 211 des deutschen Reichsstrafgesetzbuches freigesprochen. Die Eventualfrage nach Totschlag gem. § 212 RStGB wurde von den Geschworenen bei beiden Angeklagten bejaht, jedoch erfolgte ein Freispruch wegen Verjährung.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, an der Tötung einer großen Anzahl von Menschen in den Gaskammern von Auschwitz-Birkenau 1942–1944 beteiligt gewesen zu sein sowie einzelne jüdische und polnische Häftlinge durch Schüsse oder Schläge eigenhändig ermordet zu haben.

(Die Tatvorwürfe gegen Graf Otto lauteten:
Ermordung eines jüdischen Häftlings des Aufräumungskommandos im Frühjahr 1943 und einer Polin im Sommer 1944.
Zuführung des Blausäurepräparats Zyklon B in die mit Menschen vollen Gaskammern von Sommer 1943 bis November 1944 (Mittäterschaft).
Verladung von zur Ermordung der Menschen erforderlichen Mengen Zyklon B in einen Sanitätswagen vor Eintreffen eines „Sondertransports“.
Ab Sommer 1943 Befehligung eines Sonderkommandos von Häftlingen im Krematorium, welches die zur Ermordung bestimmten Menschen in die Auskleideräume und nach dem Auskleiden in die Gaskammern führen sowie nach erfolgter Vergasung die Leichen verbrennen musste (das Sonderkommando musste außerdem die Auskleideräume und Gaskammern säubern und für den nächsten Vernichtungsvorgang bereitmachen)

Gerichtsverfahren nach 1945
LG Wien 27c Vr 5193/60

Anmerkung
Standortverwaltung, Abteilung GEV, Kammerwart der Effektenverwaltung (Raubgut). Im Rampenkommando Birkenau. Vrba in seinen Erinnerungen über seinen Rampendienst: »Während die alten Hasen schwitzten und wir dusseligen Lehrlinge hin- und hersprangen, prügelten Graf und König auf uns ein, durchsuchten uns, bestraften uns und brüllten in einem fort: Los! Los! Schneller, ihr Schweinebande, schneller!«< Aussage Vrba über die Erschießung eines jüdischen Häftlings im Effektenlager Kanada (AV, Bl. 14529): »Der Häftling war in einem Waggon bei dem Einladen von Lumpen, die zu Papier verarbeitet werden sollten, eingeschlafen. Wyckleff [Wiegleb?] und Graf bearbeiteten den schlafend aufgefundenen Häftling zunächst mit Knüppeln. Sie mißhandelten ihn derartig, daß er nicht mehr aufstehen konnte. Sie verschwanden dann zunächst im Büro von Wyckleff. Wir Angehörigen des Kommandos mußten unterdessen angetreten stehen bleiben. Nach einer gewissen Zeit kam Graf wieder aus dem Büro heraus, er hielt eine kurze Ansprache, brachte zum Ausdruck, daß in diesem schwerwiegenden Fall ein Exempel statuiert werden müsse. Es sei deshalb notwendig, den schlafend aufgefundenen Häftling zu erschießen.« Wohnsitz in Österreich. Graf in einer Vernehmung 1963 (AV, Bl. 15895): »Ich verweise darauf, daß ich nie in Auschwitz eingesetzt war.« Am 27. 6. 1972 Freispruch in Wien.