Auschwitz, 1. November 1944

1. Bestrafung
Ich habe einen Kommandanturangehörigen mit Arrest bestraft, weil er ein dringendes dienstliches Schreiben nicht sofort weitergab.

2. Vergütung bei Verlust von Eigentum durch Feindeinwirkung
Es wird darauf hingewiesen, daß bei Verlust selbstbeschaffter Gegenstände nur Vergütungen stattfinden können, wenn diese unbedingt zur Ausübung des Dienstes erforderlich waren. Verlust an Geld darf nur bis zur Höhe eines Monatsbetrages des Wehrsoldes erstattet werden. Die Mitführung wertvoller und überflüssiger Stücke geschieht während des Krieges auf eigene Gefahr.

3. Annahme von Umzugsgut und leeren Möbelwagen
Die weitere Verschlechterung der Wagenlage und die erhöhten Anforderungen an den Laderaum der Reichsbahn für die Bedürfnisse der Wehrmacht und die Abfuhr rüstungsund ernährungswichtiger Güter zwingen dazu, den Versand von Umzugsgut und leeren Möbelwagen weiter einzuschränken.
Die Aufgabe
a) leerer und beladener Möbelwagen,
b) von Umzugs- und Evakuierungsgut als Wagenladung und Frachtstückgut sowie Beförderung neuer Möbel von Privatpersonen, z.B. Bombengeschädigter, nach deren neuem Wohnort ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Umzugsgenehmigung des für den Versandort zuständigen Nahbevollmächtigten erteilt
wird. Die Genehmigung hierfür erteilt nur das Landratsamt Bielitz. Die genauen Bestimmungen über den Versand von Umzugsgut usw. können gegebenenfalls bei der Abteilung Unterkunft eingesehen werden.

4. Dienstreisen
Unter Bezug auf die neue Kriegsreiseverordnung haben alle Wehrmachtsangehörigen bei Dienstreisen amtliche Unterkunft, Unteroffiziere und Mannschaften auch amtliche Verpflegung in Anspruch zu nehmen. Außerhalb des Reichsgebietes müssen auch die Offiziere an der amtlichen Verpflegung teilnehmen. Ist die Inanspruchnahme amtlicher Verpflegung oder Unterkunft nicht möglich, können Tage- und Übernachtungsgelder nur gewährt werden, wenn eine Bescheinigung der an dem Reiseort bestehenden Dienststelle vorgelegt wird, daß amtliche Verpflegung oder Unterkunft nicht gewährt werden
konnte. Bei Antritt der Reise sind diese Bescheinigungen beim Rechnungsführer in Empfang zu nehmen.

5. Verpflegung der SS-Angehörigen, die ins SS-Lazarett eingewiesen werden
Die in das SS-Lazarett Auschwitz eingewiesenen SS-Angehörigen werden von den Kompanien mehrfach noch einen Tag in Verpflegung weitergeführt. Es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß bis 11:00 Uhr im Lazarett stationär aufgenommene Patienten auch am gleichen Tage dort verpflegt werden müssen. Änderungen der Verpflegungsstärkemeldung sind, falls erforderlich, von den Rechnungsführern der Kompanien vorzunehmen. Eine Vergleichsmitteilung ist dem Eingewiesenen mitzugeben. Die Voranmeldungen für das SS-Genesungsheim Solahütte sind der Lazarettverwaltung bis spätestens Freitag 12.00 Uhr einzureichen bezw. fernmündlich unter Birkenau 33 durchzugeben. Die Teilnehmer melden sich am Sonnabend 13.00 Uhr im SS-Lazarett.

6. Passierscheine zum Besuche des SS-Lazarettes
Passierscheine zum Besuche des SS-Lazarettes Auschwitz sind ab sofort in der Schreibstube des SS-Standortarztes Auschwitz erhältlich.

7. Schulungsvortrag für die gesamte Truppe
Vor der gesamten Truppe des Standortes Auschwitz spricht der Leiter der Abt. VI über das Thema:
,,Das Reich in Gefahr“.
An dieser Schulung haben alle Führer, Unterführer und Männer teilzunehmen.
Die Schulung findet statt:
am Donnerstag, dem 2. November 1944, 20.00 Uhr vor den Einheiten und Dienststellen der Kommandantur II in der Kantine Birkenau,
am Freitag, dem 3. November 1944, 20.00 Uhr vor den Einheiten und Dienststellen der Kommandantur III in der Kantine Monowitz,
am Montag, dem 6. November 1944, 20.00 Uhr
im großen Saale des Kameradschaftsheimes vor den Einheiten und Dienststellen der Kommandantur I, ferner der SS-Zentralverwaltung, der Dienststelle SS-Standortarzt und SS-Lazarett, der Bauinspektion und Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz, den Landwirtschaftsbetrieben, der DLM-GmbH, dem Referat für Schädlingsbekämpfung, dem Hygiene-Institut, dem TWL und den DAW. Außerdem haben an der Schulung der Kommandantur I teilzunehmen die Oberaufseherinnen und Aufseherinnen, SS-Helferinnen, Schwestern der Dienststelle SS-Standortarzt und die weiblichen Gefolgschaftsmitglieder des SS-Standortes Auschwitz.

8. Abgabe von Wörterbüchern in der Abt. VI
In der Abteilung VI werden aus alten Beständen für Interessierte zum Zwecke des Selbststudiums Wörterbücher kostenlos abgegeben und zwar:
Englisch - Deutsch, Deutsch - Englisch,
Tschechisch - Englisch, Englich - Tschechisch,
Französisch - Deutsch, Deutsch - Französisch u.a.
Die Abgabe erfolgt zu den gewöhnlichen Ausleihzeiten der Abt. VI soweit Vorrat.

9. Einrichtung berufsbildender Kurse
Auf Anordnung des SS-Hauptamtes finden ab Montag, den 6. November 1944 berufsbildende Kurse in Deutsch und Rechnen statt.
Unterrichtszeit: Dienstag und Freitag von 6.00 - 7.00 Uhr und -ort: in der Lagerschule.
Zur Teilnahme an den Kursen sind alle aktiven Unterführer und Männer verpflichtet. Den SS-Angehörigen ist dadurch Gelegenheit gegeben, ihr Wissen zu vertiefen und zu ergänzen, um später nach der Militärdienstzeit in die mittlere und gehobene Beamtenlaufbahnen einzutreten. Befreit von den Berufskursen sind nur die Angehörigen der Kommandantur III.

10. Änderung im Filmprogramm
Durch Transportschwierigkeiten und Vernichtung zahlreicher Kopien bedingt, kann es in der nächsten Zeit Vorkommen, daß Filme umgestellt werden oder auch ausfallen müssen. Diesbezgl. Auskunft ist am Aufführungstag bis 18.00 Uhr unter Nr. 16, nach Dienstschluß über Apparat 153 zu erhalten.

11. Besprechung für Führer der Einheiten bei der Abt. VI
Jeden Montag 10.00 Uhr findet für die Führer der Einheiten des Standortes im Dienstzimmer des Leiters der Abt. VI eine Besprechung über das jeweilige Schulungsthema der Woche und die allgemeine politische Lage statt. Teilnahme ist Pflicht.

12. Räude
Unter den Pferden der Lederfabrik ist die Räude ausgebrochen. Besondere Verhaltungsmaßnahmen trifft der Standortveterinär.

13. Diebstahl
In den letzten 14 Tagen sind 6 Fahrräder gestohlen worden. Es handelt sich sowohl um Dienst- als auch Privatfahrräder. Die SS-Angehörigen sind aufzufordern, an der Aufdeckung der Diebstähle mitzuhelfen, damit es endlich einmal gelingt, diese gemeinen Fahrradmarder zu überführen.
Die jetzt entwendeten Fahrräder haben folgende Kennzeichen:
Diensträder:
Nr. 82, 83, ZB 57, ,,Presto“ Rahmen-Nr. 1352982,
Nr. 239, Fabr.-Nr. 639146,
Privaträder: .
Olympia“, Fahrgestell Nr. 189918, Rahmen schwarz lackiert, Lenker verchromt, gelber Ledersattel, Dynamo-Lichtanlage (Lampe und Dynamo verchromt)
,,Apollo“ Nr. 4043150 ohne Lampe, schwarz lackiert, graue Holzgriffe.
Zweckdienliche Angaben sind an den Gerichts-SS-Führer zu richten.

14. Verloren - gefunden
Am 26.10.44 ist auf der Straße Auschwitz-Raisko eine braune Aktentasche mit Inhalt (Handtasche, Brieftasche mit verschiedenen Papieren und Geldbetrag,
1 Buch .Die Borgia“ u.a.)
verloren gegangen.

Als gefunden wurden abgegeben:
1 Erkennungsmarke LW. BK. 47/XI Nr. 9
1 Erkennungsmarke ,,SS-Geb.Jgr.E.Batl.Nord Nr. 78“
1 silb. Infanterie-Sturmabzeichen
1 Schlüsselbund in Ledertasche.
Die verlorenen bezw. gefundenen Gegenstände sind auf der Dienststelle des SS-Standortältesten, Zimmer 24, abzugeben bezw. gegen Nachweis abzuholen.

15. Ungültige Ausweise
Folgende Ausweise bezw. Armbinden gingen verloren und werden für ungültig erklärt; vor Mißbrauch wird gewarnt.
Standortausweis Aufseherin Hildegard Lächert, geb. 19.2.20 Kommandantur KL Auschwitz II
Nr. 2142 Stanislaus Paszek, geb. 1.4.22 besch. b. Fa. Falk
Nr. 1629 Alexander Jarosch, geb. 17.7.84 besch. b. Fa. Huta

gez. Baer
SS-Sturmbannführer

F.d.R.
i.V. Siegmann
SS-Obersturmführer und Adjutant