Auschwitz, 4. November 1944

Betreff: Streifendienst
Mit Wirkung vom 1.11.44 werden Bahnhofs- und Stadt-Streifen im Einverständnis mit dem Standortältesten der Wehrmacht und dem Leiter der örtlichen Polizei gemeinsam gestellt. Hierdurch wird es ermöglicht, sämtliche Militär- und Zivilpersonen bei einem Mindesteinsatz von Personal zu überwachen bzw. festzustellen. Die Standortstreifen sind Vorgesetzte aller SS-Angehörigen und aller Wehrmachtangehörigen.

Zusammensetzung der Streifen, Unterstellung
Zusammensetzung der Streifen: 1 Mann von der Waffen-SS, 1 Mann von der Wehrmacht, 1 Polizeibeamter. Zur Stadtstreife nach Bedarf noch 1 Beamter des SD. Alle Streifenführer stellt an den geraden Tagen die Waffen-SS, an den ungeraden Tagen die Wehrmacht. Die den Streifen beigegebenen Polizeibeamten unterstehen während des Streifendienstes, soweit er den gesamten Einsatz der Streife erfordert, dem Streifenführer. Im übrigen handeln sie nach den ihnen vom Leiter der örtlichen Polizei gegebenen Weisungen selbständig. Wachvorgesetzte sind die für den Streifenführer zuständigen Standortältesten bzw. die von diesen befohlene Ronde-Offiziere. Den Standortältesten ist bei persönlicher Begegnung von den Streifenführern auch dann Meldung zu erstatten, wenn an dem betreffenden Tage der Streifenführer von der anderen Standortkdtr. gestellt wird.

Streifenbücher, Meldungen
Es sind von den Streifenführern Streifenbücher zu führen, die im Wachlokal: Bahnhofsgebäude (Bahnpolizei) ausliegen und nach Ablösung vom Streifenführer dem zuständigen Standortältesten vorzulegen sind. Sämtliche Meldungen der Streifen werden von beiden Standortkommandanturen sofort entsprechend ihrer Zuständigkeit ausgetauscht. Meldungen der den Streifen beigegebenen Polizeibeamten, sofern sie Wehrmacht und SS nicht berühren, werden von ihnen direkt dem Leiter der Ortspolizei erstattet, in allen anderen Fällen meldet der Streifenführer an die Standortkdtr.

Anzug
Dienstanzug, Mütze, Mantel, Seitenwaffe und Pistole.
Außerdem stellt die Standortkdtr. d. Lw. 1 MPi. und die Standortkdtr. der Waffen-SS 1 MPi. und 1 Kiste Handgranaten, die im Wachlokal niedergelegt und täglich von dem Streifenführer an den Nachfolger übergeben werden. Jede Streife hat 1 MPi mitzuführen. Über Einsatz der Handgranaten entscheidet, sofern von den Standortkommandanturen nicht anders befohlen, der diensttuende Streifenführer der Lage entsprechend.

Die Streifen tragen eine Armbinde aus Uniformstoff mit der Aufschrift
,,Standort-Streife“.

Bahnhofstreife
Stärke: 1 Uffz. mit oder ohne Portepee, 1 Mann, 1 Polizeibeamter. Ablösung wie oben. Streifenführer ist jeweils der dienstältere Führer; ihm ist die Gesamtstreife unterstellt.
Aufgaben: Überwachung des gesamten Reiseverkehrs. Überprüfung der Marschpapiere aller Wehrmachtangehörigen und Angehörigen der Waffen-SS gern, besonderer Dienstanweisung (die im Wachlokal aufliegen).
Wachzeiten: Der Streifendienst beginnt um 12.00 Uhr und dauert 24 Stunden. Ablösung der diensttuenden Streife alle 4 Stunden. Die Streifenführer der 1. Streife melden sich täglich spätestens 1 Stunde vor Dienstantritt beim Stabsscharführer der Kommandantur KL Auschwitz I zum Empfang der besonderen Dienstanweisung.

Stadtstreife
Stärke: 1 Portepee-Uffz., (Sonnabends und Sonntags 1 Offizier), 1 Mann, 1 Polizeibeamter und fallweise 1 Beamter des SD,
Aufgaben: Überwachung der Gaststätten und des Straßenverkehrs gem.bes. Dienstanweisung, die im Wachlokal aufliegt.
Wachzeiten: Der Streifendienst beginnt täglich um 20.00 Uhr im Wachlokal, wo die Streife um 1 9.45 Uhr Zusammentritt und endet um 24.00 Uhr. Die Auflösung erfolgt um 24.00 Uhr im Wachlokal. Die Meldung des Streifenführers ist nach Beendigung des Streifendienstes in das Streifenbuch der Bahnhofstreife einzutragen.

Antragsteller auf D- und Eilzuggenehmigung sind an die Standortkdtr. d. Wehrmacht zu verweisen.

gez. Baer
SS-Sturmbannführer

F.d.R. i.V.
gez. Sigmann
SS-Obersturmführer und Adjutant