Auschwitz, 12. Juli 1943
1. Ich habe wiederholt die Feststellungen machen müssen, daß an den Sonnabenden ab 12.00 Uhr bei verschiedenen Dienststellen niemand mehr zu erreichen war. Ich weise darauf hin, daß Sonnabends die Arbeitszeit durchgehend bis 13.30 Uhr ist. Die Dienststellenleiter sind mir dafür verantwortlich, daß mir diese Arbeitszeit pünktlich von allen SS-Angehörigen eingehalten wird.
2. Elektrische Drahthindernisse
Es wird darauf hingewiesen, daß das elektrische Drahthindernis im Bauabschnitt II und im Lager B II d, B II e und B II f elektrisch geladen ist. Die Posten und Kontrollorgane sind zur Vermeidung von Unfällen besonders darauf hinzuweisen.
3. Kraftfahrzeugwerkstatt
Gemäß Entscheidung des OKW, ChWKfw], Chef Inst I/IIIa, Nr. 032 1.6.43 vom 28.6.43 ist die hiesige Kraftfahrzeugwerkstatt als truppeneigene Werkstatt anerkannt worden.
4. Dauerdienst
Ich befehle, daß mit sofortiger Wirkung bei der Abteilung II, SS-Standortverwaltung, SS-T-Sturmbann sowie beim SS-Standortarzt (SDG v. Dienst) ein Dauerdienst einzurichten ist. Der jeweilige Diensthabende muß zu jeder Tages- und Nachtzeit auf der Dienststelle zu erreichen und darüber unterrichtet sein, was bei besonderen Geschehnissen und Ereignissen im Notfälle zu veranlassen ist, insbesondere erfüllt er den Zweck einer schnelleren Befehlsübermittlung. Auf der Abteilung Kommandantur wurde dieser Dauerdienst bereits mit Wirkung vom 10.7.43 eingerichtet. Alle außer den normalen Dienststunden telefonisch und fernschriftlich eingehenden Meldungen sind daher künftig von der Telefonvermittlung bezw. Fernschreibstelle unverzüglich
und unmittelbar an die jeweiligen Dauerdiensthabenden weiterzugeben, die von sich aus dann das Weitere und Erforderliche veranlassen. Die jeweiligen Blockführer v. D. müssen dauernd darüber unterrichtet sein, wo und unter welcher Telefonnummer die betreffenden Schutzhaftlagerführer der einzelnen Lager im Alarmfalle zu erreichen sind. Sie sind in jedem Falle von dem betreffenden Blockführer v. D. sofort von den etwaigen Vorkommnissen zu verständigen. Vollzugsmeldung: 15.7.43.
5. Kinder im Lagerbereich
Ich habe festgestellt, daß Kinder sich tagsüber hier im Lager aufhalten und sich sogar auf den einzelnen Arbeitsstellen herumtreiben. Auch beim Aus- und Einrücken konnte ich beobachten, daß diese Kinder neben den geschlossenen Häftlingskolonnen mitgehen. Ich verbiete das hiermit und weise auf die Gefahr hin, die bei einem evtl. Fluchtversuch durch die hierbei erforderliche Handhabung der Schußwaffe durch den Begleitposten für die Kinder mit sich bringt. Außerdem bringt ein solcher Umgang der Kinder mit den Häftlingen einen derartig moralischen Nachteil mit sich, der von Seiten der Eltern nicht zu verantworten ist. Die SS-Angehörigen haben ihren Frauen und Kindern diesbezüglich Anweisung zu geben und selbst darauf zu achten, daß ihre Kinder von den Häftlingen fernbleiben und sich nicht dauernd im Lager selbst oder auf den Arbeitsplätzen aufhalten.
6. Aufenthaltsgenehmigungen
SS-Uscha. Franz Romeikat
Besuch der Familie vom 10.7.-15.8.43
Wohnung: in Grojetz Krs. Bielitz, bei V. Mikolaitschak.
SS-Uscha. Gustav Holldorf
Besuch der Ehefrau vom 12.7..8.43.
Wohnung: Haus Firma Kluge.
Der Standortälteste:
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant