Auschwitz, 16. Juli 1943

1. Der Führer hat die Leistungen der Verwaltung der Schutzstaffel im Kriege dadurch ausgezeichnet, daß er dem SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Oswald Pohl das Deutsche Kreuz in Silber verliehen hat.
Wir sind mit unserem Hauptamtschef stolz auf diese hohe Auszeichnung, die ihm vom Führer zuteil wurde.

2. Bewachung der Häftlinge
Der Hauptamtschef hat wiederholt beobachtet, und die Vorfälle in der letzten Zeit haben bewiesen, daß die Bewachungsmannschaften sich ihrer Pflichten und Aufgaben als Posten oft nur sehr mangelhaft bewußt sind. Dies liegt teils an mangelhafter oder fehlender Belehrung, teils an der Ahnungslosigkeit oder Nachlässigkeit der SS-Männer. Häufige Fehler sind Unterhaltungen mit Häftlingen, vor allem auf Transportfahrzeugen, ungenügender Abstand vom Häftling. Ich befehle, daß ab sofort jeder Kompanieführer wöchentlich mindestens einmal hierüber eingehenden Unterricht in Form einer Instruktionsstunde, die in den Dienstplan der Kompanie mitaufzunehmen ist, abhält. Die erfolgte Belehrung ist mir durch den Sturmbann jeweils Sonnabend der laufenden Woche schriftlich zu melden mit Angabe über Inhalt des Unterrichts.

3. Besichtigung der KL durch den Hauptamtschef
Der Hauptamtschef hat befohlen, daß ihm bei seinen Besichtigungen der KL nur durch den Lagerkommandanten, Schutzhaftlagerführer, Führer der Wacheinheit und im Frauenlager durch die Oberaufseherin gemeldet wird. Die bisher übliche Form, daß jeder Werkleiter, Abteilungsleiter, Blockführer usw. besonders meldet, fällt in Zukunft fort. Wachen und Posten melden nach wie vor nach den bestehenden Dienstvorschriften.

4. SS-Wirtschafts- Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D - Der Chef der Verwaltung -
Der Hauptamtschef hat mit Verfügung vom 23.6.43 befohlen, daß in Abänderung seines Befehls vom 4.5.1943 die Dienststellenbezeichnung ab 1.6.43 wie folgt lautet:
SS- Wirtschafts-Verwaltungshauptamt
Amtsgruppe D
- Der Chef der Verwaltung -

5. Impfungen
Der Truppenarzt führt Klage darüber, daß die in der letzten Zeit angesetzten Impfungen und Nachimpfungen bisher nicht lückenlos durchgeführt werden konnten. So war z.B. für den 12.7.43 Nachimpfung der 1.-4. Kompanie festgesetzt, von den zu impfenden 200 Männern erschienen jedoch nur 30. Hier liegt im wahrsten Sinne des Wortes eine verantwortungslose Nachlässigkeit vor, und es kann nur eine Frage der Organisation innerhalb der Kompanien sein, die in Frage kommenden Männer so einzuteilen, daß sie zur Impfung kommen können. Die verantwortlichen Kompanie- und Stabsscharführer kann ich nur einer groben nachlässigen Dienstauffassung und Verantwortungslosigkeit rügen. Gerade die häufigen Infektionskrankheiten und Todesfälle in der Truppe, verbunden mit der Lagersperre, sollten klar und deutlich gezeigt haben, daß der wichtigste Schutz eine Impfung ist. Ich werde daher künftig, sobald mir nochmals von Seiten des Truppen- oder des Standortarztes in dieser Hinsicht Klagen geführt werden, ab sofort über den gesamten Standort Urlaubs- und Lagersperre verhängen, die solange bestehen bleibt und nicht einen Tag eher aufgehoben wird, bis der letzte Mann und Führer geimpft ist. Ebenso lässig wie es mit den Impfungen selbst gehandhabt wird, steht es mit dem Führen der Impflisten. Ich ordne daher an, daß künftig bei Impfungen der Kompanie- und Stabsscharführer der betreffenden Kompanie mitanwesend zu sein hat und für die Führung der Impflisten persönlich verantwortlich ist.

6. Krad SS-16 295
Das Krad DKW SS-16 295 des SS-Ostuf.
Halbleib ist sofort an die Fahrbereitschaft abzugeben. In diesem Zusammenhang befehle ich, daß jeder SS-Angehörige, der im Besitze eines Fahrzeuges ist, dieses bei Versetzungen, Entlassungen oder bei Beurlaubung persönlich auf der Fahrbereitschaft abzugeben hat, andernfalls der Betreffende künftig ersatzpflichtig gemacht wird.

7. Kradschutzmäntel
Kradschutzmäntel dürfen nur im Dienst und nur von den Angehörigen der Waffen-SS getragen werden, für die sie nach den Ausrüstungsnachweisungen zuständig sind. Die Kradschutzmäntel sind über der Ausrüstung zu tragen. Nur dort, wo dies die Gefechtsbereitschaft erfordert, darf das Koppel übergeschnallt werden.

8. Fürsorge-SS-Führer
Anstelle der Bezeichnung .Fürsorgeoffizier“ ist in der Waffen-SS ausschließlich die Bezeichnung ,,Fürsorge-SS-Führer" zu gebrauchen.

9. Konzentrationslager KL Warschau
1. Auf Befehl des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei wird mit Wirkung vom 15.8.43 das Konzentrationslager Warschau errichtet. Die vorläufige Anschrift lautet:
Kommandantur des Konzentrationslagers Warschau
in Warschau über den SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau.
Der FS- und Telefonverkehr ist vorerst ebenfalls über den SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau zu leiten.
2. Als Lagerkommandant ist der SS-Obersturmbannführer Goecke, bisher Konzentrationslager Mauthausen, eingesetzt worden.

10. Ausweis
Der im Standort verloren gegangene Ausweis Nr. 4512, lautend auf den Namen der Aufseherin Johanna Snurawa, wird hiermit für ungültig erklärt.

11. Aufenthaltsgenehmigungen
SS-Uscha.
Bruno Setzepfand,
Besuch der Ehefrau vom 17.7.-2.8.43
Wohnung: Babitz bei Franz Flegel.

SS-Uscha.
Martin Markmann,
Besuch der Mutter vom 3.7.43 auf unbestimmte Zeit
Wohnung: Haus Markmann.

SS-Uscha.
Eduard Schmid,
Besuch der Ehefrau vom 21.-31.7.43
Wohnung: Babitz bei Hoffmann.

SS-Uscha.
Richard Prauser,
Besuch der Ehefrau vom 18.7.43 auf die Dauer von 14 Tagen
Wohnung: TWL Unterkunft Raisko.

SS-Uscha. Lorenz,
Besuch der Ehefrau vom 13.-18.7.43
Wohnung: Broschkowitz bei Köhler.

SS-Schtz. Jacob Kropp,
Besuch der Ehefrau auf die Dauer von 3 Monaten
Wohnung: Auschwitz, Bahnhofsstraße 84 bei Konrad.

SS-Schtz.
Paul Götze,
Besuch der Ehefrau vom 17.7.-30.7.43
Wohnung: Babitz bei Familie Losch.

SS-Uscha
Franz Romeikat
Besuch der Familie vom 10.7.-15.8.43
Wohnung: in Grojetz Krs. Bielitz, bei V. Mikolaltschak
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Der SS-Standortälteste:
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant