Auschwitz, 8. Juli 1943

1. Unberechtigtes Fischen
Trotz eindeutiger Verbote häufen sich in der letzten Zeit die Fälle, daß in den verschiedensten Gewässern unberechtigt gefischt wird. So wurde mir gemeldet, daß vorwiegend in den kleinen, im Gelände verstreut liegenden, nicht ablaßbaren Tümpeln mit Angeln und zum Teil auch mit Netzen gefischt wird. Auch ist beobachtet worden, daß in der Sola unberechtigterweise gefischt wird.
Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, daß jedes Fischen, auch mit der Angel, im Interessengebiet ohne meine Erlaubnis verboten ist, und verpflichte jeden SS-Angehörigen, der irgendwelche Personen bei unberechtigtem Fischen antrifft, diese sofort zur Meldung zu bringen.

2. Betr. Fernsprechanschluß KL Herzogenbusch
Ab 1.7.43 ist das KL Herzogenbusch unter der Telefon-Nr. Herzogenbusch 5400/5407/5408/5409 zu erreichen.

3. Neue Anschrift für das ZIL Bergen-Belsen
Die neue Anschrift für Postsendungen und Stückgüter für das Lager Bergen-Belsen lautet:
Kommandantur des Aufenthaltslagers Bergen-Belsen
in Bergen-Belsen (Kreis Celle)
Bei Waggonsendungen ist der Zusatz ,,Lagerbahnhof“ hinzuzufügen.

4. Fürsorgemaßnahme für Volksdeutsche SS-Angehörige aus Ungarn
Durch Verhandlungen mit der ungarischen Regierung ist es gelungen, eine bedeutende Erhöhung des Devisenkontingents für den Unterhalt der Angehörigen der ungarischen Freiwilligen der Waffen-SS zu erlangen, sodaß die Unterhaltssätze ungefähr das Doppelte der bisherigen Höhe erreichen werden. Damit erfolgt in Ungarn die ungefähre Angleichung der Unterhaltssätze an die reichsdeutschen Unterhaltsbeträge. Alle Volksdeutschen Freiwilligen aus Ungarn sind davon in Kenntnis zu setzen, daß mit der Zahlung der erhöhten Unterhaltssätze ab 1 . Juli d.Js. zu rechnen ist. Es ist beabsichtigt, ein entsprechendes Merkblatt für die Truppe auszuarbeiten, in dem u.a. die einzelnen Fürsorgebestimmungen enthalten sind, sodaß jeder Freiwillige in der Lage ist, die Höhe der Unterhaltsbeträge selbst zu überprüfen.

5. Fahrradbereifungen
Es ist festgestellt worden, daß Fahrradbereifungen innerhalb kurzer Zeit derart heruntergewirtschaftet wurden, daß sie durch neue ersetzt werden mußten. Dieses kann nur auf mutwillige Vernachlässigung zurückzuführen sein, denn auch bei starker Beanspruchung des Rades hätte die Bereifung (insbesondere die Laufdecken) von längerer Zeitdauer sein müssen, als es so der Fall gewesen ist. Es muß in der heutigen Zeit besonders auf schonendste Behandlung der Fahrräder bzw. deren Bereifung geachtet werden, denn eine Neubeschaffung ist nur sehr schwer bezw. fast unmöglich.

6. Schwarzarbeiten
Ich habe festgestellt, daß sich SS-Angehörige von Häftlingen verschiedene Gegenstände, seien es Bilder oder andere angebliche Kunstgegenstände, wie Rosen aus Blech usw., haben anfertigen lassen. Ganz abgesehen davon, daß die Häftlinge mit nutzbringenden Arbeiten zu beschäftigen sind, wird hierbei ein und heutzutage unter erheblichen Schwierigkeiten zu beschaffendes Material unverantwortlich verschwendet. Ich verbiete hiermit mit aller Strenge derartige Schwarzarbeiten und ich werde jeden SS-Angehörigen ohne Ansehen der Person und des Dienstgrades dem Reichsführer-SS zur Bestrafung melden, der künftig derartige unsinnige und kitschige Arbeiten ausführen läßt bzw. hierzu den Auftrag gibt.

7. Anerkennung
Dem SS-Sturmmann
Josef Koch, 1 . SS-T-Stuba. KL Au. spreche ich für sein umsichtiges Verhalten bei der Flucht eines entflohenen Zigeunerhäftlings meinen Dank und Anerkennung aus. Koch erhält im Rahmen seines Jahresurlaubes von mir 3 Tage Sonderurlaub.

8. Privatpistolen
Zwecks Beschaffung von Pistolenmunition ist es erforderlich, daß sämtliche Privatpistolen, die für den Dienstgebrauch Verwendung finden, der Abteilung Waffen und Geräte gemeldet werden. Die Meldung kann abteilungsweise bzw. kompanieweise eingereicht werden und muß folgende Angaben enthalten:
Dienstgrad Name Dienststellung Fabrikat Fahr -Nr. Kalibefr

9. Betrifft: Hühnerhaltungen
Sämtliche Hühnerhalter, die s.Zt. vom Haus 7 die Eierablieferungskarte erhalten haben, hatten danach bis zum 31.5.43 die vorgeschriebene Anzahl Eier abzuliefern. Soweit dies unterlassen wurde, ist die entsprechende Anzahl nunmehr sofort unter Beibringung der Ablieferungskarte im Haus 7 abzuliefern.

10. Aufenthaltsgenehmigungen
SS-Strm.
Adam Pukis,
Besuch der Ehefrau für 8-10 Tage
Wohnung: Babitz.

SS-Schtz. Adolf CJulemann,
Besuch der Ehefrau vom 8.-31.7.43
Wohnung: Haus Nr. 152 bei SS-Rottf. Müller.

SS-Ustuf. Hans Schwarzhuber,
Besuch des Bruders mit Ehefrau vom 1.-31.7.43
Wohnung: Haus Schwarzhuber.

SS-Schtz.
Kurt Hage,
Besuch der Familie vom 8.-21.7.43
Wohnung: Haus der Waffen-SS und Auschwitz a.d. Brücke.

SS-Oscha.
Erich Landleiter,
Besuch der Schwiegermutter vom 2.7.-20.9.43
Wohnung: Haus 45 Landleiter.

SS-Rottf.
Ludwig Mittermaier,
Besuch der Ehefrau vom 15.7.-15.9.43
Wohnung: Auschwitz Bahnhof Nr. 198 bei Martiniok.

SS-Strm. Gustav Glinko,
Besuch der Familie vom 17.7.-18.8.43
Wohnung: Babitz Haus Nr. 259.

SS-Rottf.
Alfons Scheller,
Besuch der Ehefrau vom 4.-11.7.43
Wohnung: Unterkunftshaus TWL in Raisko.

SS-Uscha.
Fritz Gaar,
Besuch der Ehefrau vom 24.7.-4.8.43
Wohnung: Haus SS-Ustuf. Häßler.

SS-Rottf.
Martin Stockert,
Besuch der Ehefrau vom 10.-31.7.43
Wohnung: Auschwitz Bahnhof, Neue Post bei Holm.

SS-Uscha. Franz Schmidt,
Besuch der Familie vom 15.7.-31.8.43
Wohnung: Haus 44.

SS-Oscha.
Rudolf Gehring,
Besuch der Braut vom 18.-28.7.43
Wohnung: Babitz Nr. 82 bei Sonntag.

SS-Uscha.
Herbert Ludwig,
Besuch der Schwägerin mit Kindern vom 12.7.-1.8.43
Wohnung: Haus Nr. 130 bei Ludwig.

SS-Uscha.
Hans Dengler,
Besuch der Ehefrau vom 6.-31.7.43
Wohnung: Haus 170 bei SS-Rottf. Rummel.

SS-Uscha.
Viktor Pflugbeil,
Besuch der Familie vom 1.-31.8.43
Wohnung: Haus Nr. 5 bei SS-Scharf. Wiegleb .

SS-Ustuf. Heinrich Josten,
Besuch der Familie auf die Dauer von 3 Monaten
Wohnung: Haus Rieck.

Der Standortälteste:
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant