Auschwitz, 18. August 1944

1. 5. Opfersonntag für das DRK
Bei der Sammlung für das DRK am 12./1 3.8.44 konnte das Ergebnis wiederum verbessert werden. Sie erbrachte den Betrag von RM 18.701,95.
Ich spreche allen Beteiligten für ihre Opferbereitschaft meine Anerkennung aus.

2. Belobigung
Ich spreche hiermit den SS-Angehörigen
SS-Strm. Johann Antoni 3.Kp.KL Au. II
SS-Strm. Hans Bartusch 3.Kp.KL Au. II
meine Anerkennung für gute Dienstleistung aus und gewähre ihnen 8 Tage Erholung auf der SS-Hütte. Sie haben als Posten trotz größter Dunkelheit beim Fluchtversuch von 4 Häftlingen erfolgreich von ihrer Schußwaffe Gebrauch gemacht.

3. SS-Zentralverwaltung
Laut Anordnung des Hauptamtschefs vom 1.8.44 Ch /A/Fa/Schm, wird mit sofortiger Wirkung die SS-Standortverwaltung Auschwitz in SS-Zentralverwaltung umbenannt. Bei der Zentralverwaltung besteht nach wie vor die SS-Standortkasse und die SS-Standortlohnstelle.

4. Straßensperre
Infolge Fortschreitens der Kanalisationsarbeiten wird die Toreinfahrt Zentral-Bauleitung zur Straße Raisko-Auschwitz für jeglichen Verkehr gesperrt.

5. Aufenthaltsgenehmigung
Der Zuzug von Familien von SS-Angehörigen hat solche Ausmaße angenommen, daß es unmöglich ist, noch weitere Genehmigungen zu erteilen. Jegliche Anträge und Wohnungszuteilungen oder Aufenthaltsgenehmigungen für längere Dauer sind zwecklos und werden nicht mehr bearbeitet.

6. Meldepflicht
Personen aus den geräumten Ostgebieten, sowie Umquartierte und Bombengeschädigte aus dem Reichsgebiet, die hier in den Amtsbezirk (zugleich auch KL-Bereich) zugezogen sind und eine Wohnung erhielten, oder sich bei Verwandten oder Bekannten aufhalten, müssen sich unverzüglich innerhalb 48 Stunden beim Polizeiamt des Amtskommissars, Amtsbezirksbaracke Zimmer Nr. 4, anmelden. Sofern sie für den Arbeitseinsatz in Frage kommen, werden sie dem zuständigen Arbeitsamt sofort weitergemeldet. Der Reichsverteidigungskommissar für den Reichsverteidigungsbezirk Oberschlesien hat angeordnet, daß unter allen Umständen und unter Androhung schärfster Maßnahmen zu verhindern ist, daß sich im hiesigen Gebiet beschäftigungslose Personen aufhalten.

7. Wäschetausch-, Geräte- und Verbrauchsmittel-Ausgabezeiten
Der Wäschetausch in der Unterkunftskammer findet ab 1.9.44 nur noch am Montag, Donnerstag und Sonnabend in der Zeit von 8.00-12.00 Uhr statt. Die Ausgabe beginnt in der ersten vollen Woche jeden Monates, z.B. am 3.9., 1.10. usw. Für die einzelnen Dienststellen sind folgende Tauschtage festgesetzt:

1. Woche:
Montag Kommandantur III tauscht zweimal monatl. (1. und 3. Woche)
Donnerstag Kommandantur II tauscht zweimal monatl. (1. und 3. Woche)
Sonnabend Führerbaracke I, II und III, Haus 7, Haus 184, Sanistaffel

2. Woche:
Montag Fahrbereitschaft Kommandantur, Praga-Halle, SS und Wehrmacht, Kommandantur-Fourier, Firma Union, Maidenhaus, Schädlingsbekämpfung.
Donnerstag Kommandantur I tauscht zweimal monatl. (2. und 4. Woche) Zentralverwaltung-Fourier
Sonnabend Führerheim II, SS-Kantine, SS-Küche, Haus 138, Heizräume, Gärtnerei Raisko, Molkerei

3. Woche:
Montag Kommandantur III, Solahütte, Hygiene-Institut
Donnerstag Kommandantur II, Amtsbezirk
Sonnabend sämtliche Haushalte

4. Woche:
Montag Schlachthaus, Haus 50, Kameradschaftsheim, Krankenschwestern, Firma Boos
Donnerstag Kommandantur I, SS-Rasierstubc, Techn. Abteilung, DAW (Haus 150), Bauleitung, Bauleitung-Fourierstelle
Sonnabend Gemeinschaftsküche, Gemeinschaftslager, SS-Nachschubleitstelle Kattowitz, Haus 118, Kleinbauwerk Fertigung Auschwitz

Anmerkung: Für das SS-Revier und SS-Lazarett ist der Wäschetausch zu jeder vorgeschriebenen Tauschzeit gestattet.
Geräte- und Verbrauchsmittelausgabe findet an allen Tagen von 8.00-12.00 Uhr und von 13.00-17.00 Uhr statt, mit Ausnahme von Dienstag und Freitag. Hierbei ist zu beachten, daß Verbrauchsmittel nur vom 1.-5. eines jeden Monates ausgegeben werden. Die Anforderungen hierzu sowie für den Bürobedarf entfallen ab sofort. Die Zuteilung der Gegenstände wird gemäß der in den Vormonaten angeforderten Menge vorgenommen.

8. Sonderverpflegung
Aus verwaltungstechnischen Gründen und um die Gewähr zu haben, daß die Sonderverpflegung auch tatsächlich ihren Bestimmungszweck erfüllt, wird die Ausgabe ab sofort wie folgt durchgeführt:
Die Bons, welche für den laufenden Monat ausgestellt werden, sind bis zum 3. des folgenden Monates bei der SS-Küche Auschwitz einzulösen. Nicht eingelöste Bons verlieren ihre Gültigkeit. Eine Gutschrift der Bons in der SS-Küche erfolgt nicht mehr. Die noch im Besitz befindlichen Bons werden noch einmal zu 50% eingelöst.

9. Müllabfuhr
In der Nähe der SS-Küche Auschwitz ist in letzter Zeit wiederum Müll abgeladen worden. Die Dienststellenleiter werden dafür verantwortlich gemacht, daß dieser Mißstand sofort abgestellt wird. Der anfallende Müll ist bis auf weiteres nur bei Turm 5 in Raisko abzuladen.

10. Erfassung künstlerischer Kräfte aus der Truppe
Im Zuge der Einschränkungen des kulturellen Lebens auf dem zivilen Sektor ist es notwendig, daß die künstlerischen Kräfte des SS-Standortes Auschwitz für entsprechende Einsätze erfaßt werden. Es kommen dafür alle SS-Angehörige in Frage, die beruflich oder privat irgendwie künstlerisch sich schon betätigt haben als Sänger, Schauspieler, Musiker, Artisten, Tänzer usw. Die Einheiten und Dienststellen melden bis zum 23. August 1944 an die Abt. VI unter Angabe von Namen, Vornamen, Dienstgrad, Geburtsdatum und Art der künstlerischen Fähigkeiten alle diejenigen, die für einen Einsatz im obigen Sinne in Frage kommen.

11. Malariabekämpfung
Die mit Standortbefehl Nr. 18/44 vom 27.6.44, Ziffer 12, befohlenen Mückenschleier werden nach den gemachten Beobachtungen in den seltensten Fällen getragen. Im Interesse der Gesunderhaltung und der Schlagkraft der Truppe ist die Benutzung der Mückenschleier unerläßlich. Ich mache deshalb erneut auf diesen Befehl aufmerksam. Sollten durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen Malariaerkrankungen auftreten, werde ich die Einheitsführer persönlich zur Verantwortung ziehen. Die auf Häftlingsbegleitung ohne Mückenschleier angetroffenen SS-Angehörigen haben mit Bestrafung zu rechnen.

12. Ausgebrochene Pferde
Am 8.8.44 sind von der Pferdekoppel an der Sola 3 Pferde mit folgender Kennzeichnung ausgebrochen:
Wiesel-Wallach - Hufbrand-Nr. 375, leichtes Zugpferd-Schimmel,
Alerich- Wallach - Hufbrand-Nr. 284, Reitpferd-Schimmel,
Flak- Wallach - Hufbrand-Nr. 286, Reitpferd-Schimmel
Zweckdienliche Meldungen sind sofort an die Dienststelle des SS-Standortältesten zu richten.

13. Diebstähle bei der Landwirtschaft
Es wird zum letzten Mal darauf hingewiesen, daß das in Auschwitz wachsende Obst, sofern es nicht in Hausgärten steht, ausschließlich der Verfügung der Landwirtschaftsbetriebe untersteht, die es zur Versorgung der Truppe verwenden. Es ist von allen Stellen energisch gegen die Massendiebstähle von Obst einzuschreiten. In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, daß die Gemüsefelder der Landwirtschaft geplündert werden. Das ist Sabotage an der Volksernährung. Es ist bereits im vergangenen Jahre bekanntgemacht worden, daß zurzeit der Beerenobsternte Beerensammelscheine ausgegeben werden. Diese Sammelscheine haben den Sinn, die Beerensammler auf bestimmte Gebiete hinzulenken und ihnen Verhaltungsmaßregeln zu geben. Die Scheine sind kostenlos erhältlich bei den Landwirtschaftsbetrieben, Zimmer 1 6. Diese Scheine gelten jedoch nur für das Beerensammeln zum eigenen Verbrauch. Kommandos werden rücksichtslos unter Beschlagnahme des Sammelgutes zurückgeschickt und zur Meldung gebracht.

14. Verloren - gefunden
Als verloren wurden gemeldet:
1 Brieftasche mit Soldbuch,
Lagerausweis,
SS-Führerschein und Betriebsberechtigungsschein für Holzgasgeneratoren,
sämtliche Ausweispapiere auf den Namen Arthur Dworak ausgestellt;

1 verchromte Armbanduhr, Marke ,,Exact“, rechteckig mit rundem Zifferblatt, mit verchromtem Armband aus rechteckigen Gliedern zusammengesetzt. Die Uhr ging am 10.8.44 an der Verladerampe in Birkenau verloren.

Gefunden wurden:
1 Geldtasche mit größeren Geldbeträgen in der Baracke der Gemeinschaftsküche,
1 gefülltes Zigarettenetui im Bereich der Lederfabrik.
Die verlorenen bezw. gefundenen Gegenstände sind auf der Dienststelle des SS-Standortältesten, Zimmer 24, abzugeben bezw. gegen Nachweis abzuholen.

15. Diebstahl eines Damenfahrrades
Am 17. August 1944 wurde aus dem Fahrradständer gegenüber dem SS-Revier ein Damenfahrrad Marke ,,Eros" gestohlen. Zweckdienliche Angaben sind an die Gerichtsabteilung zu richten.

16. Ungültige Ausweise
Nachstehende Ausweise bezw. Armbinden gingen verloren und werden für ungültig
erklärt; vor Mißbrauch wird gewarnt:
Nr. 4536 Maus, Cläre geb. 1.12.21 besch. b. SS-Lazarctt Auschwitz
Nr. 4120 Sadlik, Anton geb. 11.1.84 besch. b. Fa.Industriebau AG
Nr. 5019 Novak Josef geb. 1.8.24
Nr. 6692 Orawczak, Johann geb. 24.6.23 besch. b. Riedel u. Sohn
Nr. 6558 Panek, Elisabeth geb. 16.11.27 besch. b. Frau Reinicke

gez. Baer
SS-Sturmbannführer

F.d.R.
Höcker
SS-Obersturmführer und Adjutant