Auschwitz, 3. August 1944

1. Belobigung
Ich spreche dem SS-Strm.
Heinrich Edelmann, 2. Komp. KL Au. I für seine vorbildliche Pflichterfüllung meine besondere Anerkennung aus und genehmige ihm 5 Tage freien Aufenthalt auf der Sola-Hütte. E. hat in der Nacht vom 1.-2. 8.44 mit Erfolg von der Schußwaffe Gebrauch gemacht, als eine Zivilperson, vermutlich ein abgesetzter Agent, versuchte, die Postenkette zu überschreiten.

2. SS-Lazarett Auschwitz
Das Betreten des zum SS-Lazarett Auschwitz gehörigen Gebietes ist für jeden Unbefugten strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

3. Feuerlöschteich
Die Wasserentnahme aus den Feuerlöschteichen durch Häftlinge auf Veranlassung von SS-Angehörigen und Zivilangestellten wird strengstens untersagt. Feuerlöschteiche sind kein Reservoir für Wäschereien usw., sondern ausschließlich als Feuerlöschteiche zweckgebunden.

4. Wohnungsänderung
Aus gegebener Veranlassung wird aufmerksam gemacht, daß Wohnungsänderung im Amtsbezirk Auschwitz (Zuzug, Wegzug) nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde erfolgen kann.

5. Bezahlung von Wagenstandgeldern
Da sich die Fälle häufen, daß Dienststellen des SS-Standortes Auschwitz an die hiesige SS-Standortkasse wegen Bezahlung von Wagenstandgeldern herantreten, wird nochmals auf den ergangenen Befehl des SS-Führungshauptamtes hingewiesen, wonach die säumigen Dienststellen das Wagenstandgeld von demjenigen einzuziehen haben, der für die Entstehung des Standgeldes verantwortlich ist. Eine Belastung des Reichshaushaltes kann nur erfolgen, wenn eine entsprechende Entscheidung des SS-Führungshauptamtes Bv.TO-SS vorgelegt wird.

6. Einsendung der Fahrtnachweishefte von Kfz in Außenlagern
Um die Monatsabrechnungen für das Kraftfahrzeugwesen ordnungsmäßig und pünktlich durchführen zu können, sind die Fahrtnachweisungshefte bis spätestens 2. eines jeden Monates bei der Standortfahrbereitschaft vorzulegen. Die Außenlager haben für pünktliche Einsendung Sorge zu tragen.

7. Kfz-Fahrten außerhalb der Lagerbereiche
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß bei Kfz-Fahrten außerhalb der Lagerbereiche in jedem Fall ein gültiger Fahrbefehl vorhanden sein muß. Die Fahrer haben diesen Fahrbefehl bei Verkehrskontrolle vorzuzeigen und müssen außerdem im Besitz des SS Führerscheines, der behördlichen Zulassung des Fahrzeuges und des Fahrtnachweisheftes mit vorder Abfahrt eingetragener Fahrt sein. Kräder-Fahrer müssen in jedem Falle mit Stahlhelm fahren.

8. Meldepflicht von Kfz-Unfällen
Sämtliche Kfz-Unfälle, auch leichter Art, sind unverzüglich in der Fahrdienststelle der SS-Standortfahrbereitschaft Auschwitz zu melden, damit von dort aus, entsprechend den bestehenden Vorschriften, weiterverfahren werden kann. Unfallmeldungen müssen innerhalb 24 Stunden erstattet sein. Verspätungen ziehen Schwierigkeiten nach sich. Bei Unterlassung der Meldung werde ich den Säumigen bestrafen.

9. Häftlingstransporte auf Lkw
Nach den bestehenden Vorschriften ist der Transport von Personen auf Lkw nur erlaubt, wenn diese auf Bänken oder auf dem Boden des Fahrzeuges sitzen. Es ist strengstens verboten, stehende Personen zu befördern, weil dadurch Verlagerungen des zu hoch gelegenen Schwerpunktes der Last eintreten, die die Fahrsicherheit wesentlich beeinträchtigen und die Personen in höchster Weise gefährden. Darüberhinaus können die Triebwerkteile des Fahrzeuges infolge Überbeanspruchung beträchtlichen Schaden nehmen. Die Anzahl der auf jedem Lkw zur Beförderung genehmigten Personen ist an den Seitenwänden der Fahrzeuge im Verladeschild ersichtlich. Mehrladung ist verboten. Die Fahrer der einzelnen Lkw tragen persönlich die Verantwortung für Einhaltung dieser Vorschriften. Sie werden angewiesen, vor der Ausführung anderslautender Anweisungen den Fahrdienstleiter in Kenntnis zu setzen.

10. Blutgruppenbezeichnung auf der Erkennungsmarke
Gemäß V.Bl.d.W.-SS Nr. 14 vom 15.7.44, Ziffer 408, wird erneut darauf hingewiesen, daß auf jeder Erkennungsmarke in der rechten oberen Ecke die Blutgruppe eingeschlagen sein muß. Die Kompanieführer und Dienststellenleiter haben genau zu prüfen, ob diese Anordnung befolgt ist. Wo es noch nicht geschehen ist, setzen sich die Einheiten und Dienststellen sofort mit dem SS-Standortarzt in Verbindung.

11. Fahrradbereifung
Infolge der angespannten Rohstofflage sind Fahrradbereifungen schonendst zu behandeln und müssen eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten überdauern. Vor Ablauf dieser Zeit werden Bereifungen nicht erneuert. Sollten Beschädigungen festgestellt werden, die auf nachlässige und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, werde ich den verantwortlichen Fahrradbenutzer schärfstens bestrafen.

12. Schulung weiblicher Arbeitskräfte des SS-Standortes Auschwitz
Am Freitag, dem 4. August 1944, 20.30 Uhr, findet im kleinen Saal des Kameradschaftsheimes für die Aufseherinnen des FL, die Schwestern der Dienststelle SS-Standortarzt, die SS-Helferinnen und die weiblichen Zivilangestellten des Standortes ein allgemeiner Vortrag statt.
Thema: ,,Die Lage an den Fronten im Hinblick auf die Gesamtkriegsführung“. Teilnahme ist Pflicht.

13. Unterführerschulung
Am Dienstag, dem 8. August 1944, 20.30 Uhr, findet im kleinen Saal des Kameradschaftsheimes für alle Unterführer des Standortes eine Schulung statt.
Thema: ,,Die Türkei im Spiegel europäischer Politik.“
Alle dienstfreien Unterführer haben an diesem Vortrag teilzunehmen.

14. Allgemeinbildender Vortrag
Am Freitag, dem 11. August 1944,20.30 Uhr, spricht im kleinen Saal des Kameradschaftsheimes auf Veranlassung des SS-Hauptamtes Dr. R. Klementüber das Thema: ,,Chemie als Wissen und Waffe“.
Die Einheiten stellen je 15 Unterführer und Männer, die an diesem Stoff besonders interessiert sind, für den Besuch des Vortrages ab.

15. Raub einer Dienstpistole
Ein hier bekannter Vorfall, bei dem ein Menschenleben zu beklagen ist, gibt Veranlassung darauf hinzuweisen, daß das Abschnallen des Koppels mit Dienstwaffe in allen öffentlichen Verkehrsmitteln zu unterlassen und beim Betreten öffentlicher Lokale die Waffe vor jedem fremden Zugriff sicherzustellen ist.

16. Trageweise des graugrünen Hemdes mit angesetztem Kragen
siehe V.BI.d.W.-SS Nr. 18, Ziff. 335, vom 15.9.43 und Nr. 4, Ziff. 63, vom 15.2.43
Zur Trageweise des graugrünen Hemdes mit angesetztem Kragen wird auf die nachstehenden Punkte nochmals besonders verwiesen:
1. Das Hemd darf in der warmen Jahreszeit ohne Tuchbluse getragen werden:
im Heimatkriegsgebiet innerhalb des Kasernenbereichs. Zum Dienst außerhalb der Kaserne ist stets Tuchbluse bezw. Drillichrock, außer Dienst Tuchbluse bezw. Waffenrock anzulegen.
2. Bei geöffnetem Tuchblusenkragen ist der Hemdkragen und der oberste Knopf des Hemdes zu öffnen und entsprechend der Größe des Ausschnittes der Tuchbluse umzuschlagen oder der Hemdkragen über den Tuchblusenkragen zu legen.

17. Berichtigung des V.Bkd.W.-SS Nr. 14 vom 15.7.44
Das V.Bl.d.W.-SS Nr. 14 vom 15.7.44 ist auf Seite 117 Abschnitt IV A wie folgt zu berichtigen: Nach Panzertruppe und Heeresmotorisierung muß es statt
,,Feldfunksprecher b und c" heißen:
,,der. PKW K2s Typ 166“.

18. Aufenthaltsfeststellung
Nachstehend aufgeführte Personen sind, falls sie sich als SS-Angehörigc bei irgendeiner Einheit oder Dienststelle des SS-Standortbereiches befinden sollten, umgehend an die Dienststelle des SS-Standortältesten zu melden:
Kryken, Oskar geb. 30.3.03
Synowietz, Alois geb. 1 0.5.23
Rausch, Johann geb. 8.12.06
Pientok, Johann geb. 29.12.07.

19. Verloren - gefunden
Als verloren wurden gemeldet:
am 20.7.44 auf dem Wege vom Hauptgebäude der DAW zur Weberei Birkenau
1 SS-Führerschein Kl. I
1 Zivil-Führerschein Kl. I
ausgestellt auf den Namen Reinhard Edele, Polizeioberwachtmeister, Wildbad, Hohenlohestraße 74, in der Nacht vom 20. zum 21.7.44 im Hauptbahnhof Kattowitz Halle 2 (Wehrmachtswartesaal) oder auf dem Wege zum Ring-August Schneider-Straße
1 schwarze Lederbrieftasche mit RM 200,- in zwei Hundertmarkscheinen,
Soldbuch,
Ausweis der Allg.-SS,
Baupolizeiausweis der Stadt Breslau,
einige Fotos,
D-Ausweis,
weißer Wehrmachtfahrschein,
Vergleichsmitteilung ausgestellt auf den Namen SS-Oberscharführer Josef Pollok.

Gefunden wurden:
1 Erkennungsmarke 3./SS-T.I.E.Batl. II Nr. 419
1 Erkennungsmarke SS-T-Stuba. KL Auschwitz 38
1 Ring
1 Verwundetenabzeichen in schwarz
1 Infanteriesturmabzeichen
1 Verwundetenabzeichen in silber
1 Abzeichen des NSFK Nr. 18837
1 Ostmedaille (Spange)
Die verlorenen bezw. gefundenen Gegenstände sind auf der Dienststelle des SS-Standortältesten, Zimmer 24, abzugeben bezw. gegen Nachweis abzuholen.

20. Ungültige Ausweise
Nachstehende Ausweise bezw. Armbinden gingen verloren und werden für ungültig erklärt; vor Mißbrauch wird gewarnt:
Nr. 6248 Cielepa, Halinde geb. 8.8.28 besch. b. Fa. Weichsel-Metall-Union
Nr. 1832 Mech, Anton geb. 11.1.11 besch. b. Fa. Huta
Nr. 6314 Szymlok, Josef geb. 20.2.93 besch. b. Fa. Kluge

gez. Baer
SS-Sturmbannführer

F.d.R.
Höcker
SS-Obersturmführer und Adjutant