Auschwitz, 29. Juli 1944

1. Dienstübergabe
Mit dem heutigen Tage habe ich die Dienstgeschäfte des SS-Standortältcsten übernommen.

2. Fliegeralarm
Der Einsatz von künstlichem Nebel bei Fliegeralarm macht eine Neuregelung des Verhaltens bei Alarm erforderlich. Bei Fliegeralarm oder Voralarm - dreimaliger gleichlanger Sirenenton - sammeln alle Häftlingskommandos und rücken schnellstens in die ihnen bekanntgegebenen Sammelräume. Einzelheiten sind sämtlichen Häftlingen von den Schutzhaftlagerführern der Kommandanturen laufend bekanntzugeben. Sollten Häftlinge diesen Anordnungen nicht Folge leisten, so ist jeder SS-Angehörige verpflichtet, da Angriffs und Fluchtgefahr gegeben ist, auch innerhalb der Postenkette ohne Anruf von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Die Häftlinge haben von dieser Anordnung Kenntnis.
Die Postenketten sind bei Fliegeralarm durch Zwischenposten sofort zu verstärken. Die Sammelräume sind von den Begleitmannschaften so zu umstellen, daß die Sicherheit gewährleistet ist. An die Zivilangestellten und -arbeiter erlassen die zuständigen Dienststellenleiter entsprechende Anordnungen. Das Ausrücken der Kommandos erfolgt nach Entwarnung erst, wenn das Gelände nebelfrei ist.

3. Sicherung des Lagerbereiches
Bis auf weiteres steht die Postenkette auch bei Nacht. Die Posten sind angewiesen, auf jede Person zu schießen, die bei Tag oder Nacht versucht, die Postenkette zu passieren. Um Unglücksfälle zu verhindern, ist jeder Angehörige des SS-Standortes Auschwitz verpflichtet, nur auf den zugelassenen Ausfallstraßen das Lager zu verlassen. Dabei ist den Schlagbaumposten stets unaufgefordert Lichtbildausweis vorzuzeigen. Fahrzeuge haben in jedem Falle zur Kontrolle anzuhalten. Den Schlagbaumposten ist die gewissenhafte Kontrolle zur besonderen Pflicht gemacht, denn durch Vernachlässigung dieser wäre der harte Dienst der Kameraden in der Postenkette vergeblich.

4. Belobigung
In vorstehendem Zusammenhang spreche ich dem SS-Oberscharführer
Lampert, 1 Kompanie KL Auschwitz I meine besondere Anerkennung aus, da er durch sein umsichtiges Verhalten die Flucht eines Häftlings, der sich auf einem Lkw versteckt hielt, verhinderte. L. erhielt dafür 8 Tage freien Aufenthalt auf der Solahütte.

5. Übernahme von Wehrmachtsangehörigen
Die zu den Kommandanturen versetzten Wehrmachtsangehörigen legen in Angleichung an ihren bisherigen Wehrmachtsdienstgrad ab sofort die Dienstgradabzeichen der Waffen-SS an. Ob die Übernahme z.B. als SS-Unterscharführer oder als SS-Waffen-Unterscharführer erfolgt, wird später im einzelnen festgelegt. Deshalb ist auch im Soldbuch hinter dem Wehrmachtsdienstgrad in Klammer nur z.B. Unterscharführer oder Sturmmann zu schreiben.

gez. Baer
SS-Sturmbannführer

F.d.R.
Höcker
SS-Obersturmführer und Adjutant