Auschwitz, 11. März 1943

Das Auftreten von Geflügelpest in nächster Nachbarschaft des Lagers hat mich zu folgender Maßnahme gezwungen:

Der Zutritt zum Geflügelhof Harmense wird sämtlichen betriebsfremden Führern, Unterführern und Männern verboten. Fahrzeuge (mit Ausnahme der Essenwagen haben die Sperrstrecke ohne Halten zu durchfahren, Fußgänger und Marschkolonnen haben die Umleitung zu benutzen. Dienstgeschäfte sind telefonisch zu erledigen.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant