Auschwitz, 10. März 1943

Im Alarmfalle hat der F.v.D. verantwortlich folgende Maßnahmen zu treffen:
1. Er erteilt unmittelbar nach Bekanntwerden des Alarmzustandes den Befehl zum Ingangsetzen der Sirene. In einem Alarmbuch legt er die genaue Uhrzeit fest, wann ihn die erste Meldung über eine Flucht, einen Massenausbruch usw. erreichte.

2. Er alarmiert die Fahrbereitschaft und befiehlt die Fahrzeuge an den Antreteplatz der Truppe. Der Führer der Bereitschaft legt die genaue Uhrzeit beim Eintreffen der Fahrzeuge fest, während die Fahrbereitschaft ihrerseits den genauen Zeitpunkt der Ankunft der Truppe notiert. Zur schriftlichen Niederlegung der Uhrzeiten sind außer durch den F.v.D. von der Truppe und von der Fahrbereitschaft Alarmbücher anzulegen. Nach Vollzug der Alarmierung melden der F.v.D. und der Führer der Bereitschaft telefonisch dem Lagerkommandanten.

3. Alle Führer mit Fahrzeugen und sämtliche Krad. Fahrer haben sich im Alarmfalle sofort beim Schutzhaftlager einzufinden, wo selbst der Schutzhaftlagerführer die nötigen Einsatzbefehle gibt.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer u. Kommandant

F.d.R.
a.B. i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer u. Adjutant