Auschwitz, 12. März 1943

Aus gegebener Veranlassung wird nochmals darauf hingewiesen, daß das eigenmächtige Betreten des Bahnkörpers des Bahnhofs Auschwitz verboten ist. Den Anweisungen des Bahnpersonals ist Folge zu leisten. Das Betreten und Verlassen des Bahnhofes hat nur durch die Sperre zu erfolgen. Zuwiderhandlungen werde ich strengstens bestrafen.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant