Auschwitz, 28. November 1940

1. Kommandierung
Laut Schreiben IKL vom 25.11.1940 wird der SS-Obersturmführer Kramer, SS-Nr. 32 217, mit Wirkung vom 6.12.1940 vom Kommandanturstab KL Auschwitz zum Kommandanturstab KL Dachau kommandiert. Meldung am 6.12.1940 beim Lagerkommandanten KL Dachau.
Die Dienstgeschäfte des Adjutanten bei der Kommandantur übernimmt SS-Obersturmführer Frommhagen, SS-Nr. 73 754, bisher Führer der 3. Wachkompanie KL Auschwitz. SS-Obersturmführer Frommhagen hat seinen Dienst bei der Kommandantur zur Einarbeitung sofort anzutreten.

2. Versetzungen
SS-Obersturmführer Dr. Fischer wird gemäß Funkspruch IKL vom 27.11.1940 mit sofortiger Wirkung als Truppenarzt zur Nachrichten-Ersatz-Abteilung Unna versetzt. Meldung dort beim Kommandeur der Na.E.Abt. Unna hat am 29.1 1.1940 zu erfolgen.

3. Verkehr mit Schutzhäftlingen
Es muß immer wieder die Feststellung gemacht werden, daß es noch SS-Männer gibt, die Häftlinge an den Drahtzaun rufen und ihnen dort Schuhe oder Bekleidungsstücke zur Reparatur übergeben. Ich mache letztmals darauf aufmerksam, daß ein derartiges Verhalten nicht nur verboten, sondern auch lebensgefährlich ist, da das Drahthindernis auch am Tage zu verschiedenen Zeiten mit Hochspannungsstrom geladen ist. Den Führer des Wachsturmbannes, sowie die einzelnen Abteilungsleiter ersuche ich, ihre Männer nochmals eingehend über diesen Punkt zu belehren.

4. Dienstfahrräder
In letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß Dienstfahrräder, für die die Männer verantwortlich sind, von anderen einfach aus den Fahrradständern weggenommen und nicht wieder zurückgebracht werden. Die Fahrräder befinden sich mitunter nach Wiederauffinden in vollkommen verwahrlostem Zustand. Da zur Zeit Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, fallen diese Fahrräder für den Dienstgebrauch dann meistens aus. Auch ist schon vorgekommen, daß einzelne Fahrradteile, wie Lampen, Dynamos usw. abmontiert wurden. Derartiges Verhalten kann nur als Diebstahl bezeichnet werden. In Zukunft sind solche Fälle umgehend zur Meldung zu bringen, und werden die Betreffenden wegen unberechtigter Wegnahme von Fahrrädern bezw. Abmontierung von Fahrradteilen, bestraft.

Der Lagerkommandant des Konzentrationslagers Auschwitz
Höß
SS-Hauptsturmführcr