Auschwitz, 5. Januar 1941
Zur Durchführung eines geregelten Häftlings-Arbeitseinsatzes melden sich täglich- außer an Sonn- und Feiertagen - eine Viertelstunde vor Arbeitsbeginn bei mir am Schutzhaftlagereingang:
1. ) Der erste und zweite Schutzhaftlagerführer
2. ) Der Arbeitseinsatzführer
3. ) Der Arbeitsdienstführer
4. ) Der Bauleiter bezw. dessen Stellvertreter
5. ) Der Leiter der Landwirtschaft.
Die erste Meldung erfolgt am Mittwoch, den 8.1.1941, 07.45 Uhr.
Der Lagerkommandant des Konzentrationslagers Auschwitz
Höß
SS-Hauptsturmführer