Monowitz, 20. Dezember 1943
1. Verpflegung bei den Außenlagern
Bei einem Besuch des SS-Standortarztes bei einem Außenlager wurde festgestellt, daß die Verpflegung unzureichend war. Ich mache die Lager- bzw. Kommandoführer dafür verantwortlich, daß derartige Beschwerden in Zukunft unterbleiben. Falls Schwierigkeiten auftreten sollten, ist umgehend eine Beschwerde an den Leiter der Verwaltung und an den 1. Schutzhaftlagerführer, SS-Obersturmführer Schötd zu richten.
2. Sicherung bei Fliegeralarm
Die jeweiligen Lager- bezw. Kommandoführer haben dafür zu sorgen, daß für die Bewachungsmannschaften im Ernstfälle bei Fliegerangriffen ausreichende Splittergraben, wie besprochen (Ausführung nach den Anweisungen des stellv. Luftschutzleiters, SS-Untersturmführer Josten - Kdtr. I), sowie Sicherheitszonen geschaffen werden. Über die Durchführung werde ich mich bei meinen Lagerbesichtigungen überzeugen.
3. Geheimhaltung und Schweigepflicht
Es wird darauf hingewiesen, daß der Verkehr mit Zivilisten in und außer Dienst stets so gehalten wird, daß Dienst-, Lager- und Häftlingsangelegenheiten nicht berührt werden. Jeder SS-Angehörige hat seine Erklärung über Geheimhaltung und Schweigepflicht unterschrieben und wird bei Nichtbeachtung unweigerlich dem SS- und Pol.- Gericht überstellt. Die Kompanie-, Lager- und Kommandoführer haben laufend in ihren Belehrungen darauf hinzuweisen.
4. Innendienst
Bei verschiedenen Kontrollen der einzelnen Außenlagern mußte ich wiederholt den Innendienst, wie Bettenbau, Stuben und Spindordnung beanstanden. Die jeweiligen Lager- und Kommandoführer sind mir für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.
5. Mitnahme von Baumaterialien u. dergl.
Die Wachkompanie Monowitz wird angewiesen, die Männer dahin zu belehren, daß aus dem IG-Gelände kein Gegenstand, sei es Glas, Holz, Eisen oder sonstiges Baumaterial von Häftlingen mit ins Lager genommen werden darf. Jeder Häftling, der beim Entwenden derartiger kriegswichtiger und kontingentierter Materialien angetroffen wird, ist aufzuschreiben und unverzüglich dem 1. Schutzhaftlagerführer zu melden.
6. Fußappelle der Häftlinge
In jedem Außenlager sind 10% der Gesamtbetten für das Häftlingsrevier abzustellen. Ferner muß darauf geachtet werden, daß durch die Blockältesten unter Aufsicht eines Blockführers wöchentlich 3 mal bei den Häftlingen Fußappell abgehalten wird, um sich von Fußverletzungen und Sauberkeit der Häftlinge zu überzeugen.
7. Verhalten auf Posten
Es sind wiederholt, trotz mehrfacher Hinweise der Kommandantur, Fälle vorgekommen, daß Männer auf Posten Zeitungen lesen und dadurch ihre Aufmerksamkeit auf ihr Häftlingskommando verlieren. Dasselbe gilt auch bei Unterhaltung mit Frauen. Der einzelne Mann macht sich dabei eines schweren Wachvergehens schuldig und kann sich, sowie seine ganze Familie durch sein wachwidriges Verhalten ins Unglück stürzen. Ich verweise letztmalig auf eingehende Belehrung und werde die Kontrollorgane bei einer Wiederholung der o.a. Fälle zur Rechenschaft ziehen und nötigenfalls ihre sofortige Versetzung veranlassen. Bei dieser Gelegenheit wird nochmals besonders auf die Beachtung des Befehls des SS-Gruppenführers und Generalleutnants der Waffen-SS, Glücks, vom 8.12.43 - Beaufsichtigung der Häftlingskommandos - hingewiesen.
8. Maßnahmen zur Verhinderung von Fluchten
Bei den letzten Häftlingsfluchten mußte festgestellt werden, daß die Fluchten fast ausschließlich kurz vor dem Abmarsch von den Arbeitsstellen ausgeführt wurden. Die Häftlinge entfernten sich unbemerkt vom Kommando, um sich irgendwo im Gelände in einem Versteck zu verbergen und dann in der Nacht zu entfliehen. Unter allen Umständen muß in dieser kritischen Stunde vor dem Abrücken die Bewachung besonders genau durchgeführt werden. Ein zu weites Auseinanderziehen der einzelnen Kommandos muß vermieden werden. Für jede noch so kleine Gruppe ist ein Vorarbeiter als verantwortlicher Häftling zu bestimmen. Aufgabe des Capos, sowie des Vorarbeiters ist es, während dieser Stunde vor dem Einrücken die Häftlinge besonders im Auge zu behalten, ständig durchzuzählen, um somit ein Entweichen eines Häftlings stets zu unterbinden. Auch das Austreten der Häftlinge darf nur unter Bewachung geduldet werden. In Zukunft sind ohne Ausnahme die Vorarbeiter der Gruppe zur Verantwortung zu ziehen, von denen sich Häftlinge unbemerkt entfernt haben.
Der Lagerkommandant
gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer