Ende Oktober 1933 wurde festgelegt, daß der Gruß aller Beamten, Angestellten und Arbeiter im Dienst und innerhalb der dienstlichen Gebäude und Anlagen lautet: „Heil Hitler“ und war zu bekunden durch Erheben des rechten Armes.

Beamte in Uniform (das galt auch z. B. für Eisenbahner) grüßten, wenn sie eine Kopfbedekung trugen, in militärischer Form, ohne Kopfbedeckung durch Erheben des rechten Armes. Es wurde von allen Beamten, Angestellten und Arbeitern „erwartet“, daß sie auch außerhalb des Dienstes in gleicher Weise grüßten.


Im August 1933 wurde in den Thüringer Schulen (dem Vorgehen anderer deutscher Länder folgend) der „deutsche Gruß“ eingeführt. In einer Verfügung des Thüringischen Volksbildungsministeriums wurde angeordnet, daß alle Schüler und Schülerinnen aller Schulen zu Beginn und Schluß jeder Unterrichtsstunde, sowie zu Beginn und Schluß von Schulfeiern ihre Lehrer und Lehrerinnen durch Aufstehen, Einnehmen von Haltung und Erheben des rechten Arms zu grüßen haben. Die Lehrer und Lehrerinnen hatten dies mit dem Hitlergruß zu erwidern. Auch außerhalb der Unterrichtsstunden hatten Schüler und Schülerinnen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes den Mitgliedern des Lehrkörpers den Hitlergruß zu erweisen.

Etwas anders war der Gruß innerhalb der SA und SS. Während der „deutsche Gruß“ in einem Erheben der rechten Hand in beliebiger Ausführung bestand, wurde der SA-Gruß durch Anliegen der linken Hand an das Koppel und Heben des ausgestreckten rechten Armes ausgeführt.

Eine neue Anordnung hinsichtlich der Grußerweisung wurde Ende Oktober 1933 erlassen. Zusätzlich zum Erheben des rechten Armes mußte „Heil Hitler“ gesagt werden. Dieser Gruß war „unter allen Umständen“ auch beim Singen des „Liedes der Deutschen“ und des „HorstWessel-Liedes“ zu erweisen.

Gegrüßt werden mußten auch sämtliche Sturmfahnen der SA, SS, des Stahlhelm und der Polizei, sowie alle Fahnen der „alten Armee“. Darüber hinaus mußten gegrüßt werden: Die Fahnen der politischen Organisationen der NSDAP und Fahnen der Hitler-Jugend, sofern diese im geschlossenen Zuge mitgeführt wurden. Kommandoflaggen der SA, sowie Wimpel des BdM und des Jungvolkes brauchten nicht gegrüßt zu werden.

Ab 01.12.1933 gab es zur Durchführung des „Deutschen Grußes“ eine Anordnung, in der es u. a. hieß:

Wer den deutschen Gruß mit dem rechten Arm wegen körperlicher Behinderung nicht ausführen kann, grüßt möglichst durch Erheben des linken Armes.

Beamte in Uniform wenden künftig, abweichend von den bisherigen Bestimmungen, auch mit Kopfbedeckung in und außer Dienst den „Deutschen Gruß“ an.


Es war jetzt jedoch freigestellt, zu der Grußbezeigung die Worte „Heil Hitler“ oder „Heil“ oder gar nichts zu sagen. Andere Worte durften aber gleichzeitig mit dem „Deutschen Gruß“ nicht ausgesprochen werden.

Im innerdeutschen Schriftverkehr der Dienststellen, wo bisher am Schluß besondere Höflichkeitsformeln üblich waren, wurden ab 1934 die Worte „Heil Hitler“ vorgeschrieben.

Der „Deutsche Gruß“ galt allerdings nur für Deutsche. Auch im Schriftwechsel mit ausländischen Häusern durfte dieser Gruß nicht angewandt werden.

Ab Ende März 1934 wurde der Hitler-Gruß in den Volksschulen nur noch bei Lehrerwechsel am Anfang und Schluß der Unterrichtsstunde angewandt, nicht mehr vor und nach jeder Stunde.


Nach einer Verfügung des Reichsjustizministeriums vom November 1937 war der „Deutsche Gruß“ Juden nicht gestattet.

Nach dem Attentat auf Hitler am 20.7.1944 wurde mit Wirkung vom 24.7.1944 der „Deutsche Gruß“ auch in der Wehrmacht eingeführt. Der Hitlergruß trat an die Stelle der Ehrenbezeigung durch Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung.