Ähnlich wie im Fall der Briefsendungen, die aus den Sammellagern und den Gefangenenlagern geschickt wurden, gab es in Konzentrationslagern zum einen Briefe mit amtlichen (v.a. Sterbeurkunden) und zum anderen Schreiben mit einem amtlich-privaten Charakter (Briefe von Häftlingen – vgl. auch Briefwechsel von Kriegsgefangenen). Der Briefwechsel wurde jedoch aufgrund der Lagervorschriften sehr stark formalisiert. In den Lagern gab es eigene Poststellen. Den Häftlingen wurde das Senden und Empfangen von Briefen oder Postkarten einmal in zwei Wochen erlaubt. Eine Ausnahme gab es für die Gefangenen, die erneut inhaftiert waren, sie hatten lediglich das Recht zu nur einem Brief pro Monat. Einschränkungen betrafen auch Juden. Das Verbot, Briefe zu bekommen und vor allem zu senden betraf sowjetische Kriegsgefangene, Personen, die durch Vorgehen der SS oder Gestapo gegen den Widerstand im Untergrund inhaftiert wurden und Personen, deren Familien in den von den Deutschen befreiten Gebieten wohnten. Ein solches Verbot konnte auch durch Behörde, die den Häftling in das KZ eingewiesen hatte oder durch die Lagerleitung als Regelstrafe verhängt werden. Die Adresse, an die die Postsendungen eines Häftlings gerichtet waren, wurde vom Gefangenen während der Aufnahme zu Protokoll gegeben und konnte nicht ohne Einverständnis des Lagerleiters verändert werden. Um einen Brief zu senden, sollte sie ein Briefvordruck und eine Briefmarke in der Lagerkantine gekauft werden. Das Geld für den Kauf dieser Dinge konnte der Gefangene aus der Lagerdepotkammer abholen, vorausgesetzt, er hat im Moment der Aufnahme ins Lager dort Geld hinterlassen. Wenn die Häftlinge kein Geld besaßen, mussten sie ihr Brot gegen Geld anderer Häftlinge eintauschen, um „Briefpapier“ und Briefmarken zu erstehen. Manchmal kam es vor, dass ältere Häftlinge Briefvordrucke sowie Briefmarken für die Zugänge organisierten, damit diese ihren Familien so schnell wie möglich über ihr Schicksal Bescheid geben konnten. Die Briefe wurden nur in deutscher Sprache verfasst. Häftlinge, die dieser Sprache nicht mächtig waren, mussten sich auf einige einfachste Wendungen beschränken oder sie waren auf die Hilfe ihrer Kollegen angewiesen, die Deutsch schrieben. Die Blockältesten erinnerten die Häftlinge daran, dass sie am Briefende den Satz „Ich bin gesund und fühle mich gut.“ schreiben mussten. In den KZs wurden verschiedene Briefdrucke verwandt und bis 1943 hatte eigentlich jedes Lager eigene Muster. Eine Gemeinsamkeit aller Formulare war allerdings eine abgedruckte Information über Vorschriften des Briefeschreibens für den Häftling und auch der Aufdruck des Lagernamens. Briefvordrucke waren liniert. In jeder Linie durfte nur eine beschränkte Zahl von Wörtern geschrieben werden. Wenn die Familie eine Antwort senden wollte, musste auch sie diese Vorschriften berücksichtigen. So durfte die Antwort auf einen Brief aus dem Lager im Jahr 1942 lediglich 15 Linien haben.
Der Brief musste mit deutlicher Handschrift ebenfalls in Deutsch geschrieben werden. 1943 wurde das Briefvordrucksystem vereinheitlicht und von allen KZs gleichermaßen angewandt. Es gab ab diesem Zeitpunkt ein zweiseitiges Formular. Auf der Außenseite dieser Klappkarte wurden Adressdaten des Empfängers und des Häftlings, sowie der Name des Lagers von Hand geschrieben. Die Innenseite war dem Briefinhalt vorbehalten. Auf dem Formular wurde der Lagername nicht vorgedruckt. Das neue Formular war auch nur halb so groß wie das früher gebräuchliche. Der Brief durfte nicht mit Bleistift geschrieben werden, sondern musste mit Tinte zu Papier gebracht werden. Wenn der Briefdruck leserlich ausgefüllt war und keine Durchstreichungen enthielt, lieferte ihn der Blockälteste in der Kanzlei ab, wo er in die Hände der Zensoren gelangte. Abhängig vom verwendeten Formular, schnitt der Zensor verdächtige Stellen aus oder kreiste diese mit einem Stift ein. Danach wurden diese Briefe mit dem Stempel Geprüft versehen. Durch das neue Formular wurden ab 1943 nur Markierungen gemacht, weil das Ausschneiden nicht mehr möglich war. Die Zahl der gesendeten und empfangenen Briefe wurde in der jeweiligen Blockkartei und in der Zensurkartei erfasst. Das Verfassen von Inhalt, der als verdächtig betrachtet wurde, konnte ein Ermittlungsverfahren und eine Strafe zur Folge haben. Mit dem Versand des Briefes beschäftigte sich die Lagerpost. Die ankommenden Briefe liefen den umgekehrten Weg und mussten auch die Lagerzensur passieren.