51

Daraufhin sei ein Teil des Magazins in der ganz links stehenden Baracke, in der auch die italienischen Arbeiter untergebracht gewesen seien, in 4 kleine Räume abgeteilt worden, die durch einen schmalen Flur getrennt gewesen seien. Er habe die beiden rechts des Flurs liegenden Räume und der Oberscharführer Repke oder Rapke und der SS.Mann Weiß die beiden links des Flurs liegenden Räume als Unterkunft erhalten.

Er erinnere sich noch daran, daß er zusammen mit den Oberscharführer von der Wachmannschaft an einer Weihnachtsfeier teilgenommen habe.

Anfang Januar 1945 sei der Lagerführer des Lagers Monowitz Schwarz und der Kommandeur des Wachbataillons Brossmann zu einer Inspektion des Lagers nach Czechowitz gekommen. Das Lager selbst hätten die beiden jedoch nicht besichtigt. Einige Tags später sei Brossmann nochmals gekommen und habe ihm einen Plan übergeben, auf dem mit roter Tinte oder roter Tusche der bei einer eventuellen Evakuierung den Lagers einzuhaltende Weg eingezeichnet gewesen sei. Die tägliche Marschstrecke habe etwa 20 - 30 km betragen. Dabei habe Brossmann ihm die mündliche Anweisung gegeben, Häftlinge, die den Fußmarsch nicht mehr mitmachen könnten, zurückzulassen.

Davon, solche Häftlinge zu erschießen, sei keine Rede gewesen. Außerdem sei ihm gesagt worden, bei einem Flucht- versuch eines Häftlings solle dieser angerufen und, falls er dem Anruf keine Folge leiste von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden.

5. Am Abend den Tages vor der Evakuierung, die zwischen dem 18. und 20.1.1945 erfolgt sei, seien abends zwischen 23.00 und 24.00 Uhr seine Frau, sein Schwiegervater und seine Schwägerin, die Zeugin Hassel nach Czechowitz gekommen und hätten bei ihm übernachtet. Sie hätten sich auf der Flucht befunden und nur das Nötigste dabei gehabt. Morgens seien sie mit dem ersten Zug weitergefahren. Er habe sie noch zum Bahnhof, der an der Raffinerie gelegen habe, begleitet. Dieser Besuch sei ihm im Ermittlungsverfahren erst wieder eingefallen, als er von seiner Schwägerin Hassel daran erinnert worden sei.

6. Am Abend dieses Tages habe er von Brossmann die telefonische Anweisung erhalten, die Insassen des Lagers Czechowitz zu Fuß zu evakuieren. 30 marschunfähige Häftlinge seien im Lager zurückgeblieben, mit ca. 90 Häftlingen habe er abends zwischen 20.00 und 21.00 Uhr das Lager verlassen. Die Wachleute von der OT und der Wehrmacht seien ebenso wie die beiden anderen SS. Leute dabeigewesen. Es habe Schnee gelegen und von den Häftlingen sei ein kleiner Schlitten mitgezogen worden, auf dem er selbst eine Kiste und Gepäck deponiert gehabt habe.

Kurz nach dem Verlassen des Lagers sei ein Parteigenosse gekommen und habe ihm ca. 14 weibliche Häftlinge übergeben mit dem Auftrag, diese auf dem Evakuierungsmarsch mitzunehmen.

Sie seien dann die ganze erste Nacht und den folgenden Tag durchmarschiert. In der zweiten Nacht sei in einer Scheune zwischen Pless und Nikolai übernachtet worden.

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Dieser Übernachtungsort sei in den erwähnten Plan nicht eingezeichnet gewesen, sie hätten die Scheune zufällig am Wegesrand gefunden. Die Scheune habe in der Nähe eines Bauernhauses gestanden, in dem damals eine Frau und zwei junge Mädchen gewohnt hätten. Die Frau habe noch Tee gekocht und sich am Morgen bereit erklärt, für einen Häftling zu sorgen, der wegen seines schlechten Gesundheitszustandes in der Scheune zurückgeblieben sei.

Von der Scheune aus sei dann am Morgen noch etwa 1 1/2 bis 2 Stunden marschiert worden bis zu dem Ort Loslau. Von einem Radfahrer seien sie verständigt worden, daß die Häftlinge in Loslau verladen werden sollten. Auf dem Bahnhof habe schon ein längerer Zug mit offenen Waggons gestanden. Der Zug sei schon größtenteils mit Häftlingen aus anderen Lagern beladen gewesen. Die Häftlinge des Lagers Czechowitz seien ebenfalls in diesen Zug verladen worden. Der Zug sei noch am Vormittag diesen Tages in Richtung Groß-Rosen ab- gefahren. Weiß und der Oberscharführer und er selbst seien in dem Zug mitgefahren. Er könne sich noch erinnern, daß Weiß im Bremserhäuschen eines Waggons gesessen habe. Die Wachmannschaft aus OT-Leuten und Wehrmachtsangehörigen sei nicht mitgefahren. Was aus den weiblichen Häftlingen geworden sei, wisse er heute nicht mehr.

Er selbst sei während des gesamten Evakuierungsmarsches an der Spitze der Kolonne gegangen. Den in dem schriftlichen Fluchtplan eingezeichneten Weg habe er nicht eingehalten. Er wisse nichts davon, daß auf dem Weg von Czechowitz zum Bahnhof Häftlinge erschossen worden seien. Er habe zwar Schüsse gehört, wisse aber nicht, wer die abgegeben habe. Er nehme an, daß es Gewehrschüsse gewesen seien. Für die Wachmannschaft sei nicht er, sondern der Oberscharführer verantwortlich gewesen. Die Wachsoldaten seien mit Gewehren ausgerüstet gewesen. Er selbst habe nur eine Pistole und ein Fernglas dabeigehabt. Gegen Ende des Marsches seien fußkranke Häftlinge noch auf den Schlitten verladen und mittransportiert worden. Da an dem Weg tote Häftlings gelegen seien, nehme er an, daß zuvor schon andere Häftlingskolonnen diesen Weg benutzt hätten. Selbst gesehen habe er während des Marsches keine. Häftlinge aus anderen Lagern. Mit dem Zug seien sie über Groß-Rosen nach Buchenwald gefahren, wobei der Aufenthalt in Groß-Rosen nur ganz kurz gewesen sei.

7. Von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bin zur Hauptverhandlung vom 30.7.1979 hat sich der Angeklagte Olejak dahingehend eingelassen, nach seiner am 23.9.1944 in Schakowa erfolgten Hochzeit und dem damit verbundenen kurzen Urlaub in Schakowa sei er nur noch einmal dort gewesen. Dies sei anläßlich der Hochzeit den SS.Mannes Felix Witowski gewesen, der eine Freundin seiner Ehefrau geheiratet habe. Diese Reise nach Schakowa habe er von Blechhammer aus angetreten und sie sei ihm deshalb möglich gewesen, weil ihm der Lagerführer Brossmann eine Dienstreise nach Auschwitz genehmigt habe. Er könne. sich noch erinnern, daß er von Krenau aus zusammen mit einem Bruder den Bräutigams Witowski im Zug nach Schakowa gefahren sei. Dieser Bruder habe in Krenau eine Drogerie betrieben. Die Reise von Blechhammer aus nach Schakowa sei kurz vor seiner eigenen Versetzung aus Blechhammer erfolgt.

Nachdem dem Angeklagten in der Hauptverhandlung vom 30.7. 1979 die Fotokopie eines Schreibens des Standesamtes Schakowa von 16.12.1944 an den Reichsführer SS.Rasse- und Siedlungsamt Berlin vorgehalten wurde, aus den sich ergibt, daß die Hochzeit des Witowski an 16.12.1944 stattgefunden hat, erklärte der Angeklagte Olejak in der nächsten Hauptverhandlung am 2.8.1979 folgendes:

Nach Kenntnisnahme von dem vorerwähnten Schreiben des Standesamtes Schakowa habe er weiter nachgedacht und in der letzten Nacht sei ihm eingefallen, daß er sich getäuscht habe.

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Die ihm von Brossmann genehmigte Reise aus Blechhammer nach Schakowa sei nicht anläßlich der Hochzeit Witowski erfolgt, sondern habe vielmehr einem Treffen mit seinem Schwager Otto Kaesmarker gedient. Sein Schwager, den er noch nicht gekannt habe, habe sich zu einem kurzen Heimaturlaub in Schakowa aufgehalten. Er bleibe jedoch dabei, daß diese Reise kurz vor seiner Versetzung aus Blechhammer erfolgt sei. Bei dem Treffen mit seinem Schwager seien auch seine inzwischen verstorbene Ehefrau, seine Schwiegereltern und seine Schwägerin, die Zeugin Hassel dabeigewesen. Das Treffen mit seinem Schwager Otto Kaesmarker habe Ende Oktober/Anfang November 1944 stattgefunden.

Anläßlich der Hochzeit des SS.Mannes Witowski sei er ein zweites Mal in Schakowa gewesen. Dabei sei er jedoch von Czechowitz aus über Krenau mit der Bahn angereist. Diese Hochzeit habe an einem Samstag stattgefunden. Am Nachmittag sei er von Czechowitz aus hingefahren und am Morgen des folgenden Sonntags in aller Frühe mit dem ersten Zug nach Czechowitz zurückgekehrt.

8. Den weiteren Werdegang des Angeklagten Olejak nach der Ankunft im Konzentrationslager Buchenwald und insbesondere auch nach Beendigung des Krieges hat die Kammer so festgestellt, wie ihn der Angeklagte geschildert hat.

II.

Die Einlassung des Angeklagten Pansegrau:

1. Bis zu seinem Einsatz im Lager Jaworzno in Sommer 1943 beruhen die Feststellungen der Kammer allein auf der Einlassung des Angeklagten Pansegrau, so daß der festgestellte Sachverhalt mit der Einlassung voll übereinstimmt.



2. Über seinen weiteren Werdegang und über das Lager Jaworzno hat sich der Angeklagte Pansegrau wie folgt eingelassen:

Im Sommer 1943, es könne Juni gewesen sein, sei er von der Abteilung Landwirtschaft des Konzentrationslager Auschwitz nach Jaworzno versetzt worden. Er habe sich nicht freiwillig für diesen Posten beworben. Er habe eine Auseinandersetzung mit dem Lagerführer Höß in Auschwitz gehabt und nehme an, daß er deshalb nach Jaworzno versetzt worden sei.

Bei seiner Ankunft seien 3 Baracken als Unterkünfte für die Häftlinge schon fertig gewesen, eine vierte sei gerade gebaut worden. Es seien auch schon Häftlinge und SS.Leute im Lager gewesen. Die bereits begonnene vierte Baracke sei zu Ende gebaut worden, weitere Unterkunftsbaracken für die Häftlinge seien in der Folgezeit nicht mehr errichtet worden.

Vom Eingang des Lagers, der sich gegenüber der Straße Kattowitz-Krakau befunden habe, in Richtung Lager gesehen, seien links am Zaun die Baracken 1 und 2, auf der gegenüberliegenden Seite parallel zur Straße die Baracke 3 und rechts von dieser, senkrecht zur Straße, die Baracke Nr. 4 gestanden. Um diese Baracken sei bereits ein Doppelzaun mit Holzpfosten errichtet gewesen.

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Der äußere Zaun habe meistens unter Strom gestanden. Vor diesem Zaun sei im Abstand von Ca. 2 m ein Draht gespannt gewesen. Ein neuer Zaun mit Betonpfosten sei nicht gebaut worden. Ebenso sei um das Lager herum keine Beton- oder Steinmauer errichtet worden.

Innerhalb des Lagerbereichs seien noch 3 weitere Baracken für die Küche, die Schreibstube und den Krankenbau von den Häftlingen errichtet worden. Letzterer habe nur aus einer Baracke bestanden, die in der Mitte einen Gang gehabt habe. Im Lagerbereich habe es keine Schienen und keinen Feuerlöschteich gegeben. Auch die Wäsche sei nicht in Jaworzno gewaschen worden, sondern in das Hauptlager nach Auschwitz gebracht worden und von dort gereinigt zurückgekommen.

Der bei den Akten befindliche Lagerplan zeige nicht das Konzentrationslager Jaworzno, sondern das nach dem Kriege von polnischen Behörden errichtete Lager zur Inhaftierung von deutschen Kriegsgefangenen.

Im Lager Jaworzno seien nur 550 - 600 Häftlinge untergebracht gewesen, für mehr habe der Platz nicht ausgereicht. Diese Häftlinge seien, außer im Lager, beim Bau des Kraftwerkes und in zwei Kohlengruben, nämlich der Rudolfs- und der Dachsgrube eingesetzt gewesen. Ein kleineres Kommando habe in der neben der Dachsgrube gelegenen Ziegelei gearbeitet. Weitere Gruben, in denen Häftlinge aus dem Lager gearbeitet hatten, habe es in Jaworzno nicht gegeben.

Er selbst habe während seines Aufenthaltes in Jaworzno der Lagerkommandantur angehört und sei als Blockführer und Kommandoführer tätig gewesen. Die meiste Zeit sei er Blockführer, insbesondere Blockführer vom Dienst am Lagertor gewesen. Ein festes Kommando als Blockführer habe er nie gehabt.

Zuerst habe er in den außerhalb des Lagerbereichs gelegenen SS.Unterkunftsbaracken gewohnt. Nach seiner am 18.12.1943 erfolgten Hochzeit habe er zusammen mit seiner Ehefrau in Jaworzno eine Wohnung gehabt. Sein Bett in der Unterkunftsbaracke habe er dann nur noch gelegentlich zu einer kurzen Mittagsruhe benutzt.

An Ostern 1944 habe er den Rapportführer vertreten und deshalb Dienst machen müssen. Am 2. Osterfeiertag sei seine Frau in die Unterkunftsbaracke gekommen und zusammen mit ihr sei er in die SS.Kantine gegangen. Hier sei auch der Spieß der Wachkompanie, der Zeuge Zitzmann, dabeigewesen. Zusammen mit seiner Frau und dem Zeugen Zitzmann sei er dann in ein Zimmer gegangen, wo er nach kurzer Zeit eingeschlafen sei. Als er wieder aufgewacht sei, habe er gesehen, daß Zitzmann bei seiner Frau Annäherungsversuche gemacht habe. Aus diesem Grund habe er mit Zitzmann Streit bekommen, wobei er auch seine Pistole gezogen habe. Ohne daß er. das gewollt habe, habe sich aus der Pistole ein Schuß gelöst und die Kugel habe Zitzmann ins Bein getroffen.

Am nächsten Tag sei er verhaftet und nach Auschwitz in eine Arrestzelle gebracht worden. Nach einiger Zeit habe es eine Verhandlung gegeben und gegen ihn sei eine Arreststrafe von 6 Wochen verhängt worden.

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Zu der Frage, wann er wieder nach Jaworzno zurückgekehrt ist, hat der Angeklagte Pansegrau in Laufe der Hauptverhandlung unterschiedliche Angaben gemacht. Zu Beginn erklärte er, er sei etwa in Sommer 1944 nach Jaworzno zurückgekehrt. Am 20.9.1979 erklärte der Angeklagte dann, er sei etwa bis Ende September 1944 in Auschwitz gewesen. Daran sei er anläßlich eines Besuchs seiner Schwiegermutter erinnert worden. Diese habe ihm gesagt, er sei etwa 14 Tage vor dem Geburtstag ihres Mannes am 6. Oktober aus der Haft entlassen worden. Dies entspreche auch seiner jetzigen Erinnerung.

Weiter erklärte der Angeklagte Pansegrau: Lagerführer in Jaworzno sei der SS.Mann Pfütze gewesen. Blockführer und Kommandoführer seien außer ihm selber am Anfang die SS.Leute Hablesreiter, Kraus, König und Bischof gewesen. König habe einen Selbstmordversuch gemacht und sei aus Jaworzno weggekommen. Bischof, der etwa in Alter von Hablesreiter gestanden habe, habe Ende 1943 oder Anfang 1944 ein Dienstmädchen des Lagerführers Pfütze erschossen und sei deshalb verhaftet und aus Jaworzno weggebracht worden.

Für König und Bischof seien dann die SS. Leute Lausmann und Markewicz als Blockführer und Kommandoführer nach Jaworzno gekommen. Als er sich selbst in Auschwitz in Haft befunden habe, sei der SS. Mann Bräutigam nach Jaworzno versetzt worden. Dies sei ein junger Mann mit blonden Haaren gewesen. Er sei auch in Jaworzno geblieben, als er selbst wieder nach Jaworzno zurückgekehrt sei.

Ob Kraus bis zum Schluß in Jaworzno gewesen sei, wisse er nicht mehr genau. Er könne sich daran erinnern, daß Kraus etwas mit der Flucht des 2. Lagerältesten zu tun gehabt habe. Diesen habe er, als er Häftlinge zur Rudolfsgrube gebracht habe, aus dem Lager mitgenommen und bei Frauen in Jaworzno gelassen. Von dort sei der Lagerälteste dann geflohen. Was dann mit Kraus geschehen sei, wisse er nicht mehr.

Rapportführer in Jaworzno sei am Anfang der Angeklagte Olejak gewesen. Mit diesem habe sich außerhalb des Dienstes, wie auch mit den anderen SS.Leuten der Lagerkommandantur, geduzt, Freunde seien sie aber nicht gewesen. Ob Olejak an Ostern 1944, als er selbst verhaftet worden sei, noch in Jaworzno gewesen sei, wisse er nicht mehr.

Als er jedoch von Auschwitz nach Jaworzno zurückgekehrt sei, sei ein anderer Rapportführer dagewesen, nämlich der SS.Mann Grauel. Dieser sei wahrscheinlich Unterscharführer und im gleichen Alter wie Olejak gewesen. Auch seine Größe habe der von Olejak entsprochen, allerdings sei er in den Schultern etwas breiter gewesen als Olejak.

Im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung ergänzte der Angeklagte Pansegrau seine Einlassung noch dahin, ihm sei jetzt wieder eingefallen, daß Grauel im Zivilberuf Schäfer gewesen und mit ihm zusammen in der Abteilung Landwirtschaft in Auschwitz gewesen sei. Olejak sei nicht mehr nach Jaworzno zurückgekehrt. Wo er eingesetzt gewesen sei, wisse er nicht.

Außer diesen SS. Leuten erinnere er sich noch an Alfred Fischer, der für die Küche verantwortlich gewesen sei.

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Von den in Lager Jaworzno eingesetzten SS. Leuten habe nur Kraus einen Hund gehabt und zwar einen Schäferhund. Ob dies ein Privat- oder Diensthund gewesen sei, wisse er nicht. Kraus habe diesen Hund auch auf Häftlinge gehetzt. Er habe aber nie gesehen, daß der Hund einen Häftling gebissen habe.

Er selbst habe in Lager Jaworzno oder bei den Außenkommandos nie einen Hund dabei gehabt, auch nicht den Hund des SS. Mannes Kraus.

Die Evakuierung des Lagers Jaworzno im Januar 1945 sei nicht nachts, sondern am Morgen erfolgt. Er sei morgens von zu Hause zum Dienst gekommen und habe von dem Lagerführer Pfütze erfahren, daß sie sofort das Lager verlassen müßten. Er habe daraufhin Pfütze gefragt, was er mit seiner Frau machen solle. Pfütze habe ihm daraufhin gestattet, seine Ehefrau auf den Marsch mitzunehmen.

Er sei dann mit seinem Fahrrad nach Hause gefahren, um seine Frau zu holen. Diese sei schon unterwegs zu ihrer Arbeitsstelle gewesen, wo er sie dann angetroffen habe. Sie seien zusammen mit dem Fahrrad zu ihrer Wohnung zurückgefahren, hätten das Nötigste gepackt und seien mit dem Fahrrad zum Lager zurückgekehrt. Die Häftlinge hätten schon in einer Kolonne auf der Straße gestanden. Pfütze habe ihm erlaubt, seine Frau auf einen Pferdewagen, der hinter der Kolonne gestanden habe, mitzunehmen und ihn selbst beauftragt, auf diesen Wagen aufzupassen.

Was sich auf diesem Wagen befunden habe, wisse er nicht. Er vermute aber, daß es sich um Akten gehandelt habe.

Als Kutscher für dieses Fahrzeug sei ein SS. Mann namens Riedel eingeteilt gewesen. Zusammen mit Riedel sei seine Frau auf dem Pferdewagen hinter der Häftlingskolonne, die sich in Richtung Myslowitz in Marsch gesetzt habe, hergefahren. Er selbst sei hinter den Pferdewagen hergelaufen, wobei er sein Fahrrad, an das er sein Gewehr gebunden gehabt habe, mitgeschoben habe.

Die Häftlingskolonne habe er nur bis Myslowitz gesehen, wo man bei Sonnenaufgang angekommen sei. Danach habe er die Häftlingskolonne aus den Augen verloren. Mit der Bewachung der Häftlinge habe er, auch auf der Strecke zwischen Jaworzno und Myslowitz, nichts zu tun gehabt.

Über Beuthen und Blechhammer, das auch das Ziel des Evakuierungsmarsches gewesen sei, sei er zusammen mit Riedel Auf dem Pferdewagen nach Berlin gefahren. Dort habe er auch den Lagerführer Pfütze wieder getroffen. Wie dieser nach Berlin gekommen sei, wisse er nicht. Seine Frau habe ihn unterwegs verlassen und sei mit einem Zug weitergefahren.

3. Über seine weiteren persönlichen Verhältnisse hat sich der Angeklagte Pansegrau so eingelassen, wie es unter B) von der Kammer festgestellt wurde.

III.

Allgemeine Ausführungen zur Beweisaufnahme:

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1. Neben der Prüfung der den beiden Angeklagten zur Last liegenden Einzeltaten wurde die Beweisaufnahme vor allem bestimmt durch die Einlassung des Angeklagten Olejak, er sei in Frühjahr 1944 aus Jaworzno versetzt worden und nicht mehr dahin zurückgekehrt, sondern er habe in der Folgezeit in den Lagern Blechhammer und Czechowitz Dienst getan. Denn in diesem Fall kommt der Angeklagte allein schon aus Zeitgründen bei 31 der angeklagten 32 Verbrechen des Mordes nicht als Täter in Betracht. Die Kammer hatte deshalb zu prüfen, wie lange der Angeklagte Olejak im Lager Blechhammer war, wer nach ihm die Funktion des Rapportführers in Lager Jaworzno inne hatte und wer im Lager Czechowitz, insbesondere von November 1944 bis Januar 1945 Lagerführer war und wie dieses Lager beschaffen war. Letzteres war deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Angeklagte Olejak zahlreiche Einzelheiten des Lagers Czechowitz geschildert hat, deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit überprüft werden mußte.

Auch hinsichtlich des Lagers Jaworzno selbst und der Zahl der dort inhaftierten Häftlinge waren umfangreiche Zeugenbefragungen erforderlich, da der Angeklagte Pansegrau dieses Lager und die Zahl der Häftlinge wesentlich anders geschildert hat als der Angeklagte Olejak und als es in der Anklageschrift angenommen wurde.

Die Kammer war sich dabei bewußt, daß sie wegen der schwierigen Beweislage, die sich aus der großen zeitlichen Differenz zwischen dem Zeitpunkt der angeklagten Taten und der Durchführung der Hauptverhandlung ergibt, jede ihr zu Gebote stehende Möglichkeit zur Aufklärung des Sachverhaltes, auch ohne entsprechenden Beweisantrag, benutzen mußte (vgl. BGH, Urteil v. 13.3.1952, 3 Str 19/52).

Das Gericht hat sich deshalb insbesondere bemüht, Urkunden aus den Jahren 1944 oder 1945 über den Einsatz der hier in Frage kommenden SS.Leute und Berichte aus der unmittelbaren Nachkriegszeit aufzufinden. Auf das Ergebnis dieser Bemühungen wird, soweit erforderlich, an den einschlägigen Stellen der Beweiswürdigung eingegangen werden.

In der Hauptverhandlung, die sich über 3 Jahre erstreckte und mehr als 200 Verhandlungstage umfaßte, wurden 77 ehemalige Häftlinge des Lagers Jaworzno und 5 frühere Angehörige der Lagerkommandantur bzw. der Wachmannschaft des Lagers Jaworzno als Zeugen vernommen.

Hinsichtlich des Lagers Blechhammer wurde ein ehemaliges Mitglied der Lagerkommandantur in der Hauptverhandlung vernommen.

Über die Verhältnisse im Lager Czechowitz wurden neun ehemalige Häftlinge sowie drei ehemalige Angehörige der Lagerkommandantur bzw. der Wachmannschaft als Zeugen in der Hauptverhandlung vernommen.

Schließlich wurden in der Hauptverhandlung noch 27 weitere Zeugen vernommen, darunter der ehemalige Lagerführer des Lagers Lagischa, Verwandte des Angeklagten Olejak und die Ehefrau des Angeklagten Pansegrau sowie mehrere Polizeibeamte, auch aus Israel, die im Ermittlungsverfahren tätig waren.

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Zur Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten Pansegrau wurde im Laufe der Hauptverhandlung insgesamt 5 Sachverständige, zum Teil mehrmals vernommen.

Durch beauftragte Richter der Kammer wurden in der Bundesrepublik insgesamt 5 Zeugen vernommen, und zwar 2 ehemalige Häftlinge des Lagers Jaworzno, ein ehemaliger Angehöriger der Wachmannschaft dieses Lagers, ein ehemaliger Sanitätsdienstgrad des Lagers Blechhammer und eine Zeugin, die nach Ende des Krieges in Lager Jaworzno inhaftiert war.

Insgesamt 38 Zeugen wurden im Wege der Rechtshilfe in Israel, Polen, U.S.A. und Australien vernommen, wobei teils sämtliche Mitglieder der Kammer und teils einer oder mehrere Berufsrichter an den Vernehmungen teilnahmen. Darunter waren 30 ehemalige Häftlinge des Lagers Jaworzno und ein ehemaliges Mitglied der Wachmannschaft des Lagers Czechowitz.

Schließlich wurden in der Hauptverhandlung mehrere frühere Aussagen bzw. schriftliche Äußerungen von Personen verlesen, die zwischenzeitlich verstorben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vernehmungsfähig sind. Darunter waren 10 ehemalige Häftlinge des Lagers Jaworzno, 4 ehemalige Häftlinge des Lagers Czechowitz sowie ein ehemaliger Häftling des Lagers Blechhammer und ein Angehöriger der SS. Lagerkommandantur dieses Lagers.

Ferner wurden zahlreiche Urkunden und Schriftstücke verlesen, sowie Landkarten, Lichtbilder und Skizzen in Augenschein genommen. Hierauf wird, soweit erforderlich, an den einschlägigen Stellen der Beweiswürdigung im Einzelnen eingegangen werden.

Noch vor Beginn der Hauptverhandlung wurde von den 3 Berufsrichtern der Kammer als beauftragte Richter des Gerichts ein Augenschein auf dem Gelände der ehemaligen Lager Jaworzno und Czechowitz durchgeführt. Die dabei gefertigten Niederschriften wurden in der Hauptverhandlung verlesen.

2. Die Kammer hat bereits am 2. Verhandlungstag einen Antrag der Verteidiger der Angeklagten, zu den Zeugenvernehmungen einen Sachverständigen für Aussagepsychologie hinzuzuziehen, abgelehnt mit der Begründung, sie habe selbst aufgrund der Lebenserfahrung und Menschenkenntnis ihrer Mitglieder die erforderliche Sachkunde, um die Glaubwürdigkeit von Zeugen selbst beurteilen zu können. Auch sämtliche im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung von den Verteidigern gestellten Anträge auf Zuziehung eines Sachverständigen für Aussagepsychologie zur Vernehmung von bestimmten Zeugen und zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Einlassung den Angeklagten Olejak wurden mit der gleichen Begründung zurückgewiesen.

Hieran hält die Kammer auch weiter fest. Zusätzlich ist noch darauf hinzuweisen, daß mehrere Mitglieder des Gerichts eigene Erfahrungen aus Lageraufenthalten in der Zeit unmittelbar nach dem Kriege haben, die sie den übrigen Mitgliedern des Gerichts vermittelt haben.

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Zur Vertiefung ihrer eigenen Sachkunde hat die Kammer in der Hauptverhandlung vom 5.10.1978 zusätzlich noch Herrn Prof. Dr. Undeutsch als Sachverständigen für Aussagepsychologie gehört. Dieser hat, kurz zusammengefaßt, folgendes Gutachten erstattet:

Es sei grundsätzlich möglich, daß sich ein Mensch nach mehr als 20 oder 30 Jahren noch sicher an bestimmte Vorgänge oder Personen erinnere.

Bei einer Zeugenaussage spielten 3 zeitlich voneinander getrennte Abschnitte eine wesentliche Rolle, nämlich die Wahrnehmung, die Erinnerung und die Wiedergabe.

Es sei zunächst zu prüfen, ob der Aussagende das, was er berichte, überhaupt wahrgenommen habe könne. Eine wesentliche Rolle spiele dabei auch die Unterscheidung zwischen Kern- und Randgeschehen.

Das Kerngeschehen sei der Teil der Wahrnehmung des Zeugen, der besonders gefühlsstark erlebt oder beobachtet worden sei. Was im einzelnen Fall für den betreffenden Zeugen Kerngeschehen gewesen sei oder zum Kerngeschehen gehört habe, könne für jeden Menschen verschieden sein und sei oft nur sehr schwer zu ermitteln. Dabei sei Kern- und Randgeschehen nicht immer identisch mit dem, was wichtig und unwichtig sei, insbesondere für ein Strafverfahren.

Die Erinnerung sei ein Bestandteil der sich ständig ändernden Persönlichkeit eines Menschen und deshalb nicht unveränderbar. Solche Veränderungen in der Erinnerung könnten allein schon durch einen längeren Zeitablauf bewirkt werden. Aber auch durch äußere Einflüsse wie Gespräche mit Mitmenschen, durch Lesen, Hören oder Sehen von Berichten über die gleichen oder ähnliche Vorfälle könnten Veränderungen im Erinnerungsbild eines Menschen eintreten. Dabei sei die Erinnerung umso anfälliger. gegen mögliche Einflüsse von außen je unbestimmter die eigene Wahrnehmung gewesen sei. Auch könne sich in der Erinnerung eines Menschen selbst Erlebtes und nur Gehörtes oder Gelesenes so vermischen, daß der Zeuge auch die nur gehörten und gelesenen Vorgänge als eigene Wahrnehmung in der eigenen Erinnerung behalte.

Hinsichtlich des 3. Abschnittes einer Zeugenaussage, der Wiedergabe, führte der Sachverständige aus, daß es praktisch keine Aussage eines Menschen gebe, die dessen Erinnerung an einen bestimmten Vorgang vollständig wiedergäbe. Es könne deshalb durchaus sein, daß zwischen verschiedenen Vernehmungen inhaltlich Unterschiede bestünden. Allerdings könne kein Mensch von einem bestimmten Vorfall oder einer bestimmten Person verschiedene Erinnerungsbilder haben. Es sei auch nicht möglich, daß man sich an bestimmte Vorgänge nach 20 oder 30 Jahren noch erinnere und dann 2 oder 3 Jahre später nicht mehr.

Wenn Differenzen in verschiedenen Aussagen eines Zeugen vorlägen, dürften diese normalerweise nicht im Kern-, sondern allenfalls im Randgeschehen auftreten. Wenn allerdings ein Zeuge nach mehr als 20 Jahren bestimmte, dem Randgeschehen zuzuordnende Details gewußt habe, so müsse er diese Details auch 2 oder 3.Jahre später noch in der gleichen Weise wissen und wiedergeben können.

60

Es sei auch zu berücksichtigen, daß viele Menschen bei einer Aussage als Zeuge dazu neigten, eine möglichst präzise und vollständige Aussage zu machen und deshalb die in ihrer Erinnerung vorhandenen Lücken oft, zum Teil unbewußt, ergänzten. Dabei spiele auch eine Rolle, daß die Gefahr bestehe, unbewußt bestimmte Vorfälle, an die man sich erinnere, später solchen Personen zuzuschreiben, denen solche Vorfälle wegen ihres übrigen Vorhaltens zuzutrauen seien.

Schließlich sei es ein „Alarmzeichen“ für die Richtigkeit des Teils einer Aussage, dessen Richtigkeit oder Unrichtigkeit man nicht kenne, wenn sich ein anderer Teil der Aussage als falsch herausgestellt habe und der Zeuge hierfür keine vernünftige und ausreichende Erklärung geben könne.

Die von dem Sachverständigen Prof. Undeutsch vorgetragenen Grundsätze, die mit den schon vorhandenen Erkenntnissen der Kammer übereinstimmten, hat das Gericht bei der Beweiswürdigung zugrunde gelegt.

IV..

Das Lager Jaworzno:

1. Der Aufbau des Lagers (zu B III i)

Neben dem Angeklagten Olejak (bis Frühjahr 1944) haben die meisten der Zeugen, die als Häftlinge im Lager Jaworzno inhaftiert waren, das Lager im wesentlichen so geschildert, wie es die Kammer unter B III (Seite 11 - 16 des Urteils) festgestellt hat.

Nur in einzelnen Punkten, zum Beispiel ob es im Lager Schienen für eine Kleinbahn oder einen Feuerlöschteich gegeben hat oder ob um einen Teil des Lagergeländes eine Mauer errichtet worden ist, weichen die Aussagen der Zeugen teilweise voneinander ab.

So haben die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen
Wiktor Pasikowski,
Antoni Sicinski,
Aron Pernat,
Franz Kafka,
Dr. Boris Braun,
Kazimierz Glapinski,
Karol Bulaty und
Mieczyslaw Zewski
glaubhaft bekundet, sie seien mit dem ersten oder zweiten Transport von Häftlingen im Juni 1943 von Hauptlager Auschwitz nach Jaworzno gekommen. Damals habe es bereits 3 oder 4 Baracken gegeben.

Ob um diese Baracken schon, wie der Angeklagte Olejak meint, ein provisorischer Zaun mit Holzpfosten errichtet war, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Die Mehrzahl der genannten Zeugen hat dies zwar bestätigt.

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Der Zeuge Kafka aber, der mit dem 1. Transport nach Jaworzno gekommen ist, hat ausgesagt, die 3 Baracken seien noch nicht umzäunt gewesen.

Die genannten Zeugen und die überwiegende Mehrzahl der Zeugen, die ab Juli 1943 bis etwa Ende 1943 als Häftlinge in das Lager Jaworzno gekommen sind, haben übereinstimmend bekundet, das Lager sei in dieser Zeit ständig ausgebaut und vergrößert worden und ab Ende 1943/Anfang 1944 habe es dann 14 oder 15 Baracken als Häftlingsunterkünfte gegeben. Diese Zahl bzw. eine in diesem Bereich liegende Zahl von Häftlingsblocks haben neben den bereits erwähnten Zeugen die weiter im Rahmen des Verfahrens vernommenen Zeugen
Josef Sieradzki,
Mosche Jachimowicz,
David Preisler,
Jehoschua Krawicki,
Jonah Schwarz,
Hillel Charlupski,
Aharon Ojzerowicz,
David Lerer,
David Zimmermann,
Mieczyslaw Zewski,
Wlodzislaw Smigielski,
Karl Fried,
Raimund Zejer,
Mordechaj Weltfreid,
Jakob Wigdor,
Walerian Redyk,
Gerschon Sieradzki,
Jehuda Glück,
Simon Seidmann und
Frantizek Herstik
bei ihren Vernehmungen genannt.

Aufgrund der Aussagen dieser Zeugen sieht die Kammer die Einlassung des Angeklagten Pansegrau, in Lager habe es nur 4 Unterkunftsbaracken für die Häftlinge gegeben, als widerlegt an. Eine so niedrige Zahl von Häftlingsblocks ist während der Hauptverhandlung nur noch von den Zeugen Emil Hantl, der in der 2. Hälfte 1944 als SDG in Jaworzno war und der Ehefrau des Angeklagten Pansegrau, die von 6 Baracken gesprochen hat, genannt worden.

Durch dieses Ergebnis der Beweisaufnahme ist auch die Behauptung des Angeklagten Pansegrau, das Lager Jaworzno sei erst nach dem Kriege auf ca. 14 - 15 Blocks ausgebaut worden, als widerlegt anzusehen.

Zum einen haben, wie ausgeführt, die genannten Zeugen die Größe des Lagers so geschildert, wie sie von der Kammer festgestellt wurde. Zum anderen hat der Zeuge Heinz Wittig ausgesagt, er sei im Mai 1946 in ein Kriegsgefangenenlager nach Jaworzno gekommen. Nach der Beschreibung, die der Zeuge von diesem Lager gegeben hat, muß davon ausgegangen werden, daß es sich dabei um das ehemalige Konzentrationslager Jaworzno gehandelt hat. Der Zeuge hat weiter ausgesagt, das Lager sei ziemlich groß gewesen und sei während seines Aufenthaltes, der bis zum Januar 1947 gedauert habe, nicht weiter ausgebaut worden.

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Lediglich die Umzäunung sei durch den Bau einer Mauer um das ganze Lager geändert worden. In ähnlicher Weise haben sich auch die Zeugen Otto Krause, Sebastian Tschita und die Zeugin Olga Thamm, die ebenfalls nach Kriegsende in dem ehemaligen Konzentrationslager Jaworzno inhaftiert waren, geäußert.

Hinsichtlich der Umzäunung steht aufgrund der Einlassung des Angeklagten Olejak in Verbindung mit den Aussagen mehrerer Zeugen zur Überzeugung der Kammer fest, daß zuerst ein provisorischer Drahtzaun mit Holzpfosten um einen kleineren Teil des Lagergeländes bestand und daß im weiteren Verlauf ein neuer Zaun mit Betonpfosten, der auch unter Hochspannung gesetzt werden konnte, von den Häftlingen um das endgültige Lagergelände errichtet wurde. Dies haben neben vielen anderen Zeugen insbesondere die Zeugen Aharon Ojzerowicz und Dr. Boris Braun glaubhaft bekundet. Der Zeuge Ojzerowicz hat ausgesagt, er sei selbst beim Gießen der Betonpfosten im Lager eingesetzt worden. Der Zeuge Boris Braun hat bekundet, er sei die meiste Zeit während seines Aufenthaltes in Jaworzno, der von Juni 1943 bis Januar 1945 gedauert habe, als Lagerelektriker tätig und in dieser Eigenschaft beim Bau des neuen Zaunes beteiligt gewesen.

Aufgrund der Aussagen praktisch aller Zeugen steht auch fest, daß sich das Haupttor des Lagers ab Spätsommer oder Herbst 1943 nach Fertigstellung des neuen Zaunes gegenüber der Straße Kattowitz - Krakau befunden hat.

Nicht eindeutig geklärt worden konnte dagegen die Frage, ob das ursprüngliche Lagertor an der Nordseite unmittelbar an der genannten Straße noch weiter benutzt oder geschlossen wurde. Zwar hat die Mehrzahl der Zeugen hierzu ausgesagt, es habe in Jaworzno immer nur ein Tor gegeben. Einige Zeugen, die das Lager im Übrigen gut und genau beschrieben haben, haben jedoch bekundet, nach Einrichtung des 2. Lagertores sei das erste Tor weiterhin benutzt worden. Dabei handelt es sich um die Zeugen Lipa Dinur, Jonah Schwarz, Aharon Ojzerowicz, Kazimierz Glapinski, Jakob Glazer, Mendel Kalichmann und Pesach Nitenberg. Entscheidende Bedeutung kommt dieser Frage jedoch nicht zu.

Die Beweisaufnahme hat auch die Einlassung des Angeklagten Olejak bestätigt, daß in Jahre 1943 entlang der Straße Kattowitz - Krakau an der Nordseite und an der nordöstlichen Seite des Lagers zusätzlich zu dem Zaun eine Mauer errichtet und ebenfalls noch im Jahre 1943 mit den Bau eines gemauerten Wirtschaftgebäudes begonnen wurde.

Hinsichtlich der Mauer stützt die Kammer ihre Feststellungen insbesondere auf die Aussagen der Zeugen Aharon Ojzerowicz, Kazimierz Glapinski, Wiktor Pasikowski, Jozef Szmidt, Mieczyslaw Zewski, Walerian Redyk, Piotr Kowalczyk, Henry Gage, Jehuda Glück und Wlodzislaw Smigielski.

Von fast allen Zeugen wurde bestätigt, daß etwa in der Mitte des Lagergeländes ein größeres Steingebäude als Wirtschaftgebäudes errichtet wurde. Hier sei nur auf die Aussagen der Zeugen Raimund Zejer, Wlodzislaw Smigielski, Antoni Sicinski und Mieczyslaw Zewski verwiesen. Diese Zeugen die alle 4 politische polnische Häftlinge mit besonderer Funktion im Lager waren, haben nach der Inbetriebnahme dieses Gebäudes dort gearbeitet und übereinstimmend geschildert, daß in dem Gebäude die Küche, die Magazine, die Bekleidungskammer, die Schreibstube und die Kantine untergebracht waren.

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Die Feststellungen der Kammer hinsichtlich des Aussehens und der Einrichtung des Häftlingskrankenbaus (HKB) beruhen im Wesentlichen auf der Aussage den Zeugen Dr. Paul Heller, der ab Sommer 1943 der verantwortliche Häftlingsarzt im Lager Jaworzno gewesen ist.

Die Kammer hat auch keine Zweifel daran, daß im Jahre 1944 nördlich des Wirtschaftgebäudes ein Feuerlöschteich errichtet wurde und daß in Lager Schienen für eine Schmalspurbahn verlegt waren, die durch das neue Lagertor auch aus dem Lager heraus führten.

Den Bau des Bassins, an das sich zahlreiche Zeugen nicht mehr erinnert haben, haben die Zeugen Hillel Charlupski, Jehoschua Krawicki, Mosche Jachimowicz, Jonah Schwarz, Wiktor Pasikowski, David Zimmermann, Franz Kafka, Tadeusz Lopaczewski, Piotr Kowalczyk, Henry Gage, Jehuda Glück und Wlodzislaw Smigielski glaubhaft bekundet. Die Zeugen Zimmermann und Kowalczyk haben ausgesagt, sie seien selbst beim Bau des Bassins eingesetzt worden. Die Zeugen Zewski und Lopaczewski haben bekundet, sie hätten in Sommer 1944 selbst in diesem Bassin gebadet.

Der Angeklagte Olejak hat sich dahingehend eingelassen, bei seiner Versetzung im Frühjahr 1944 sei der Bau eines solches Feuerlöschbassins geplant, es sei jedoch noch nicht gebaut gewesen.

Hinsichtlich des Vorhandenseins von Schienen für eine Schmalspurbahn im Lager beruhen die Feststellungen der Kammer in erster Linie auf den Aussagen der Zeugen Mosche Jachimowicz, Jonah Schwarz, David Lerer, Kazimierz Glapinski, Wiktor Pasikowski, Antoni Sicinski, Tadeusz Lopaczewski, Piotr Kowalczyk, Walerian Redyk und Wlodzislaw Smigielski.

Besondere Bedeutung kommt dabei den Aussagen der Zeugen Lerer, Pasikowski und Smigielski zu. Der Zeuge Lerer hat glaubhaft bekundet, er sei zeitweise selbst als Lokführer für diese Kleinbahn eingesetzt worden. Die Zeugen Pasikowski und Smigielski haben ausgesagt, sie seien am 29.11.1944 mit Hilfe dieser Kleinbahn aus den Lager geflohen, wobei allerdings über die Frage, wie die Flucht im Einzelnen vonstattenging, erhebliche Widersprüche in den Aussagen der Zeugen aufgetreten sind.

Die Errichtung der Wäschereibaracke an der Südseite des Lagers zwischen HKB und Haupttor schließlich hat der Zeuge Smigielski der für die Bekleidungskammer der Häftlinge im Lager verantwortlich war, glaubhaft geschildert.

Was den Bereich außerhalb des neuen Lagertores betrifft, haben die beiden Angeklagten und fast alle Zeugen übereinstimmend die Errichtung und das Aussehen der am Tor stehenden Blockführerstube und der in U-Form aufgestellten SS. Unterkunftsbaracken geschildert.

Die Feststellungen der Kammer über den Bau der Trafostation an der Blockführerstube beruhen auf der glaubhaften Aussage des Zeugen Dr. Boris Braun, der als Lagerelektriker in diesem Bau zu tun hatte.

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Während sich sehr viele Zeugen daran erinnerten, daß der Lagerführer in Jaworzno ein oder zwei Reitpferde hatte, konnte nur ein einziger Zeuge sagen, wo diese untergebracht waren. Insoweit hat die Kammer ihren Feststellungen die Aussage des Zeugen Norbert Hirschkorn zugrunde gelegt. Dieser hat glaubhaft bekundet, er sei selbst zeitweise damit betraut gewesen, die Pferde des Lagerführers zu betreuen und zuzureiten. Für die beiden Pferde und die Kutsche seien in der Nähe der Blockführerstube ein Schuppen errichtet worden.

Bei diesem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Kammer davon überzeugt, daß die Errichtung des Lagers nach einem Plan vom 20.9.1943 erfolgte, dessen Original sich im Museum des ehemaligen Lagers Auschwitz befindet. Die von den polnischen Behörden zur Verfügung gestellte Kopie (32, 58) wurde wiederholt zum Gegenstand des Verfahrens gemacht und sowohl von dem Angeklagten Olejak als auch den meisten Zeugen als dem tatsächlichen Aussehen des Lagers entsprechend bezeichnet. Diesem Plan entspricht auch die Zeichnung, die sich nach Seite 64 der Hefte von Auschwitz Nr. 12 befindet und die ebenfalls wiederholt zum Gegenstand der Verhandlung gemacht wurde. Dieser Plan stimmt Mit den Feststellungen der Kammer über Größe und Aussehen des Lagers in allen wesentlichen Punkten überein.

2. Die Häftlinge des Lagers Jaworzno (zu B III 2)

Was die Zahl der Häftlinge betrifft, die während des Bestehens des Lagers von Juni 1943 bis Januar 1945 dort inhaftiert waren, konnten sichere Feststellungen nicht mehr getroffen werden. Da keine Unterlagen darüber vorhanden sind, war die Kammer insoweit auf die Angaben der Angeklagten und Aussagen von Zeugen angewiesen. In erster Linie hat die Kammer ihren Feststellungen die Angaben des Zeugen Dr. Milos Novy zugrunde gelegt. Zu diesem Zeugen ist folgendes zu bemerken: Da der Zeuge aus Gesundheitsgründen weder in der Hauptverhandlung noch kommissarisch vernommen werden konnte, wurde die Niederschrift über die Aussage des Zeugen vom 7.5.1975 vor dem Stadtgericht in Prag (20, 69 - 73) in der Hauptverhandlung verlesen.

Im Rahmen dieser Vernehmung übergab der Zeuge insgesamt 34 Blatt Fotokopien aus seinem Buch, das er im Jahre 1949 in Prag unter den Titel "Rückkehr unerwünscht" über die Zeit seiner Inhaftierung in verschiedenen Lagern veröffentlicht hat. Die Fotokopien umfassen die Seiten 144 - 210 dieses Buches. Auf diesen Seiten befaßt sich Dr. Novy mit dem Lager Jaworzno und der Evakuierung dieses Lagers. Ein Exemplar dieses Buches, das in tschechischer Sprache abgefaßt ist, wurde in der Hauptverhandlung von den Zeugen Adler dem Gericht übergeben. Die Übersetzung der Seiten 144 - 210 (20, 78 - 130) wurde in der Hauptverhandlung gem. § 251 Abs. 2 StPO mit Zustimmung aller Prozeßbeteiligter verlesen.

Zur Person des Dr. Milos Novy hat die Beweisaufnahme ergeben, daß er während der Kriegszeit mit dem Familiennamen Gruenhut geheißen hat. In Jaworzno, wohin er nach seinen eigenen Angaben in der Vernehmung aus dem Jahre 1975 am 21.6.1943 aus den Lager Auschwitz gebracht wurde, war er während der ganzen Zeit seines Aufenthaltes in der Häft1ingsschreibstube als Gehilfe des Arbeitsdienstschreibers Theo Piskon beschäftigt. Dies haben die Zeugen Karel Bulaty, Franz Kafka, Kurt Fried und Raimund Zejer glaubhaft bekundet.

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Die Zeugen Karel Bulaty, Franz Kafka, Karel Fried, Frantizek Herstik und Dr. Boris Braun, die den Zeugen Dr. Novy in Jaworzno und teilweise schon vor seiner Festnahme in Prag gut gekannt haben und auch bei der Evakuierung mit ihm zusammen waren, haben übereinstimmend bekundet, Dr. Novy habe ein gutes Gedächtnis, insbesondere ein gutes Namensgedächtnis gehabt. Er habe auch die Verhältnisse im Lager Jaworzno einschließlich der dort eingesetzten SS. Leute wegen seiner Tätigkeit in der Schreibstube gut gekannt. Daß dies tatsächlich der Fall war, beweist sowohl der Inhalt seiner Vernehmung aus dem Jahre 1975 als auch der Inhalt des von ihm veröffentlichten Buches.

Hierauf wird insbesondere bei der Frage, wer Ende 1944 Rapportführer in Jaworzno war, noch näher eingegangen werden.

Dr. Novy war durch seine Tätigkeit in der Schreibstube des Lagers in der Lage, den gesamten. Ablauf des Lagerlebens in Jaworzno zu überblicken und kennenzulernen. Bedingt durch diese Tätigkeit kam er auch mit den im Lager selbst eingesetzten SS. Leuten, also den Angehörigen der Lagerkommandantur, persönlich in Berührung und lernte zum Teil sogar ihre persönlichen Verhältnisse kennen. Hierauf wird bei den Ausführungen zur Person des Lagerführers noch eingegangen werden.

Neben der hervorgehobenen Stellung des Autors Dr. Novy im Lager Jaworzno wird der Beweiswert dieses Buches im vorliegenden Verfahren noch besonders dadurch bestimmt, daß Dr. Novy seine Erlebnisse und Erinnerungen nur kurze Zeit nach seiner Befreiung aus dem Konzentrationslager niedergeschrieben hat. Dies ergibt sich daraus, daß das Buch schon im Jahre 1949 erschienen ist und daher in den Jahren 1945 bis 1949 geschrieben worden sein muß. Bei dem Zeugen Dr. Novy besteht deshalb die Gefahr, daß seine Erinnerung an Personen oder Vorgänge schon allein durch den Zeitablauf von 20 oder 30 Jahren getrübt oder verändert wurde, nicht in dem Maße wie dies bei Zeugen der Fall ist, die erstmals nach 20 oder 30 Jahren nach ihren Erlebnissen im Konzentrationslager befragt wurden.

Im übrigen beweist ein Vergleich zwischen dem Inhalt dieses Buches und der Aussage des Dr. Novy im Jahre 1975, daß auch bei ihm zwischenzeitlich erhebliche Erinnerungsverluste eingetreten sind. So erklärte der Zeuge zum Beispiel bei dieser Vernehmung, an den Namen Emil Hantl erinnere er sich nicht. In seinem Buch aus dem Jahre 1949 dagegen hat Dr. Novy noch geschrieben, Emil Hantl sei der letzte SDG des Lagers Jaworzno gewesen und er beschreibt im einzelnen sein Verhalten gegenüber den Häftlingen und anderen SS. Leuten.

Daß Hantl der letzte SDG im Lager Jaworzno war, hat er selbst bei seiner Aussage in der Hauptverhandlung bestätigt. Da der Kammer von Anfang an der mögliche Beweiswert des Buches von Dr. Novy bewußt war, hat sie sich bemüht, den Inhalt dieses Buches im Rahmen der Beweisaufnahme, soweit als möglich, auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Dabei haben sich, von einer geringfügigen Abweichung bei der Angabe des Datums für die Ankunft der Häftlinge aus den Nebenlager Lagischa, weder in Bezug auf bestimmte von Dr. Novy geschilderte Vorgänge noch in Bezug auf die Angabe von Namen von Häftlingen oder SS. Leuten irgendwelche Unrichtigkeiten ergeben. Hierauf wird im weiteren Verlauf der Beweiswürdigung noch näher eingegangen werden.

Dr. Novy hat nun in seinem Buch Angaben darüber gemacht, wann jeweils Häftlingstransporte nach Jaworzno gekommen sind, um wieviele Häftlinge es sich gehandelt hat und meistens auch, woher diese Häftlinge stammten. Diese Angaben hat die Kammer in wesentlichen ihren Feststellungen zugrunde gelegt.

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Im einzelnen schreibt der Zeuge Dr. Novy hierzu: Der 1. Transport von Ca. 100 Häftlingen sei am 15.6.1943 in das Lager Jaworzno gekommen. Ihm hätten in erster Linie polnische und tschechische Handwerker angehört. Der nächste Transport, der am 21.6.1943 nach Jaworzno gekommen sei, habe 150 Häftlinge umfaßt, ebenfalls in der Mehrzahl polnische und tschechische Handwerker.

Am 2.7.1943 sei ein Transport mit 1.000 griechischen Juden in das Lager gebracht worden. Am 15.7.1943 seien weitere 750 Häftlinge, am 7.9.1943 500 Häftlinge und an 14.9.1943 300 Häftlinge vom Hauptlager nach Jaworzno verlegt worden. Bei diesen Transporten habe es sich meistens um jüdische Häftlinge gehandelt.

Anfang Juni 1944 seien in 4 Transporten 1.500 ungarische Juden nach Jaworzno gebracht worden. Im September 1944 seien 500 jüdische Häftlinge, die zuvor im Ghetto Lodz untergebracht gewesen seien und im Oktober 1944 500 Häftlinge aus dem damals aufgelösten Konzentrationslager in Lagischa nach Jaworzno gebracht worden. Der letzte Transport sei in Dezember 1944 aus den Konzentrationslager Gleiwitz nach Jaworzno gekommen. Von den ursprünglich 700 Häftlingen seien 150 Häftlinge, die nicht mehr arbeitsfähig gewesen seien, nach Gleiwitz zurückgebracht worden.

Diese Angaben des Zeugen Dr. Novy sind im wesentlichen durch das Ergebnis der übrigen Beweisaufnahme bestätigt worden. Allerdings konnte nicht sicher festgestellt werden, ob die von Dr. Novy genannte Zahl von insgesamt 6.650 alle Häftlinge umfaßt, die während des Bestehens des Konzentrationslagers Jaworzno dort inhaftiert waren.

Die Angaben des Zeugen Dr. Novy über die ersten beiden Häftlingstransporte im Juni 1943 wurden von den in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen Wiktor Pasikowski, Antoni Sicinski, Franz Kafka, Dr. Boris Braun, Mieczyslaw Zewski und Kazimierz Glapinski bestätigt, die nach ihren Aussagen in der Hauptverhandlung mit diesen Transporten nach Jaworzno gekommen sind.

Zu den Angaben von Dr. Novy, am 2.7.1943 sei ein Transport mit 1.000 griechischen Juden nach Jaworzno gekommen, hat der Zeuge Raimund Zejer, ein polnischer Häftling, der dann Rapportschreiber in Jaworzno wurde, ausgesagt, er sei im Juli 1943 zusammen mit 1.000 griechischen Juden nach Jaworzno gekommen.

Zu diesem Transport gehörte nach seiner Aussage in der Hauptverhandlung auch der Zeuge Jakob Arroyo, der heute in Israel lebt. Er hat glaubhaft bekundet, er sei an 5.5.1943 in Griechenland festgenommen und per Bahn nach Birkenau transportiert worden. Nach einem kurzen Aufenthalt in diesem Lager, dessen Länge er nicht genau angeben könne, sei er nach Jaworzno gekommen. Wieviele Häftlinge dieser Transport umfaßte, konnte der Zeuge Arroyo allerdings nicht mehr angeben.

Zu den weiteren Ausführungen von Dr. Novy, im Juli 1943 seien 750 Häftlinge, am 7.9.1943 500 Häftlinge und 14.9.1943 300 Häftlinge nach Jaworzno gekommen, haben zahlreiche der vernommenen jüdischen Zeugen bestätigt, daß sie um diese Zeit nach Jaworzno gekommen seien. Sie haben auch bestätigt, daß sie, wie Novy schreibt, zuvor in Zwangsarbeitslagern in Polen inhaftiert gewesen seien.

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Die Beweisaufnahme hat auch bestätigt, daß die Angaben von Dr. Novy zu den sogenannten Ungarnhäftlingen richtig sind. Zu diesen Transporten gehörten nach ihren glaubhaften Aussagen die in der Hauptverhandlung vernommen Zeugen
David Preisler,
Jonah Schwarz,
Meir Shimoni,
Schmuel Grol
Mordechaj Hoffmann,
Chaim Schuler und
Henry Friedmann.

Der Zeuge Preisler hat ausgesagt, er sei im April/Mai 1944 nach Auschwitz und nach einem Aufenthalt von etwa einer Woche nach Jaworzno gekommen.

Der Zeuge Schwarz hat bekundet, er habe mit seiner Familie in Ungarn gelebt, sei im Frühjahr 1944 festgenommen und dann nach Birkenau und Auschwitz gebracht worden. Nach Jaworzno sei er etwa im Mai 1944 gekommen.

Der Zeuge Shimoni meint, er sei im April 1944 nach Jaworzno gekommen, es könne aber auch später gewesen sein.

Die Zeugen Grol und Schuler haben ausgesagt, sie seien im Juni 1944 nach Jaworzno gekommen.

Der Zeuge Hoffmann hat als Zeitpunkt seiner Ankunft in Lager Jaworzno die Monate Mai oder Juni 1944 genannt.

Der Zeuge Friedmann schließlich meinte, er sei Ende Mai 1944 nach Jaworzno gekommen.

Die Aussagen dieser Zeugen die sich alle was verständlich ist, auf den genauen Zeitpunkt ihrer Ankunft im Lager Jaworzno nicht festlegen konnten, beweisen, daß die Angaben des Zeugen Dr. Novy richtig sind.

Durch die Aussagen dieser Zeugen werden auch die Angaben von Dr. Novy über das Alter dieser ungarischen Juden bestätigt. Dr. Novy schreibt hierzu:

„.... In der Gesamtzahl von 1.500 Personen waren nahezu 200 Kinder in Alter von 13 - 16 Jahren. ....“

Die Zeugen Preisler, Shimoni und Schuler waren zum Zeitpunkt ihrer Ankunft im Lager jeweils 16 Jahre und der Zeuge Henry Friedmann 17 Jahre alt. Soweit der Zeuge Dr. Novy schreibt, im September 1944 sei ein Transport von 500 Häftlingen aus dem Ghetto in Lodz nach Jaworzno gekommen, so gehörten diesem Transport wahrscheinlich die Zeugen Mietek Zurkowski und Mark Puszyk an.

Der in der Hauptverhandlung vernommene Zeuge Zurkowski hat ausgesagt, er sei Lodz geboren worden und sei wahrscheinlich im August 1944 nach Jaworzno gekommen.

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Zur Person des Zeugen Puszyk ist zu bemerken, daß dieser wegen seines schlechten Gesundheitszustandes weder in der Hauptverhandlung noch Wege der Rechtshilfe vernommen werden konnte.

Gemäß § 251 Abs. 2 StPO wurde deshalb die Niederschritt über seine Vernehmung vor der Israel-Polizei vom 29.3.1976 (22, 161) in der Hauptverhandlung verlesen. Danach ist der Zeuge in Warschau geboren worden und kam ebenfalls im August 1944 nach Jaworzno.

In der Angabe von Dr. Novy, die Häftlinge aus dem aufgelösten Lager Lagischa seien im Oktober 1944 nach Jaworzno gekommen, sieht die Kammer, wie bereits erwähnt, die einzige geringfügige Unrichtigkeit in dem Bericht des Zeugen Dr. Novy aus dem Jahre 1949. Denn aufgrund des übrigen Ergebnisses der Beweisaufnahme ist die Kammer der Überzeugung, daß diese Häftlinge bereits in der 2. Septemberhälfte 1944 nach Jaworzno gekommen sind.

Zu diesem Schluß kommt die Kammer in erster Linie aufgrund des Inhalts zweier Dokumente aus der damaligen Zeit, die in der Hauptverhandlung verlesen wurden, in Verbindung mit der Aussage des Zeugen Horst Czerwinski, der zur Zeit der Auflösung des Lagers Lagischa dessen Lagerführer war. Aus dem Kommandanturbefehl Nr. 9/44 vom 6.9.1944 der Kommandantur des K.L. Auschwitz III (53, 4750 c - i) ergibt sich, daß die Auflösung des Lagers Lagischa am 1.9.1944 verfügt wurde.

Ziffer 16 des genannten Kommandanturbefehls hat folgenden Wortlaut:

Auflösung eines Lagers.

Auf Anordnung des SS.-WVH. vom 1.9.1944 wurde das Lager Lagischa wegen Einstellung des Bauvorhabens des Kraftwerks "Walter" aufgelöst. Die Wachmannschaften übernehmen die Sicherung eines neu anlaufenden Lagers in Neustadt 0/S.

Vom Bundesarchiv in Koblenz wurde auf Anforderung des Gerichts eine beglaubigte Fotokopie einer Abkommandierung vom 1.10.1944 (53, 4750 b) übersandt, die in der Hauptverhandlung verlesen wurde und folgenden Wortlaut hat:

Waffen – SS

Kommandantur K.L. Auschwitz III Auschwitz, den 1.10.1944

Ia - P - Az.: 23b14/1O.44/Schw.-He.

Betreff: Kommandierung.

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An das

Arbeitslager Golleschau und Althammer

Abteilung III K.L.Auschwitz III

Mit sofortiger Wirkung übernimmt

SS-Usoha. Horst C z e r w i n s k i

die Führung des Arbeitslagers „Golleschau“.

Mit gleicher Wirkung wird

SS-Oscha. Hans M i r b e t h

mit der Führung des Arbeitslagers „Althammer“ beauftragt.

Nach Ordnungsgemässer Übergabe meldet sich

SS.Oscha. Hans H ö w n e r

zur weiteren Dienstleistung beim SS-T.Stuba.AU.III

F.d.R. Der Lagerkommandant

Unterschrift gez. Schwarz

SS – Untersturmführer SS-Hauptsturmführer

und Adjutant

Der in der Hauptverhandlung vernommene Zeuge Horst Czerwinski hat bekundet, er sei im Januar oder Februar 1944 als Kommandoführer, was der Position des Lagerführers entsprochen habe, nach Lagischa gekommen. Dort seien etwa 500 Häftlinge gewesen. Er habe die Position des Lagerführers bis zur Auflösung des Lagers inne gehabt. Diese Auflösung sei etwa Mitte September 1944 erfolgt. Er sei der letzte gewesen, der das Lager verlassen habe. Er habe dann noch etwa 14 Tage Dienst in Monowitz geleistet und sei Anfang Oktober 1944 in das Lager Golleschau versetzt worden.

Die Aussage den Zeuge Czerwinski in Verbindung mit dem Inhalt der beiden aufgeführten Dokumente ergibt, daß die Verlegung der Häftlinge aus dem Lager Lagischa in das Lager Jaworzno nicht vor dem 1.9.1944 erfolgt sein kann, da das Lager Lagischa erst mit einer Verfügung von diesem Tag aufgelöst worden ist und daß die Verlegung etwa Mitte September 1944 beendet war.

Zu dieser Gruppe von Häftlingen, die aus dem Nebenlager Lagischa nach Jaworzno gekommen ist, gehörten von den in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen folgende Personen:
Arie Leon Rosenkranz

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Joel Feliks Ryz
Menachem Pruszanowski
Zbigniew Tokarski
Zbigniew Mroczkowski
Barry Lipschitz
Jehuda Glück
Irvin Balsam
Henry Rosenblatt
David Burdowski.

Außerdem wurden von dieser Gruppe von Häftlingen folgende Zeugen die wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes einer Vorladung zur Hauptverhandlung keine Folge geleistet hatten, im Wege der Rechtshilfe vernommen und jeweils die Niederschrift über ihre Vernehmung in der Hauptverhandlung verlesen:
Chaim Mastbaum
Jakob Frenkel
Schimschon Ganz
Israel Lior
Jecheskel Liebermann
Eduard Lipschitz.

Auch von der Mehrzahl dieser Zeugen wurde, soweit sie überhaupt sichere Angaben machen konnten, als Zeitpunkt der Verlegung aus dem Lager Lagischa in das Lager Jaworzno September 1944 oder jedenfalls Herbst 1944 benannt.

So haben die Zeugen Rosenkranz von August 1944, Ryz von September 1944, Pruszanowski von September oder Oktober 1944, Tokarski von Spätherbst 1944, Mroczkowski von August oder September 1944, Barry Lipsitz von Herbst 1944, Glück von Ende September oder Anfang Oktober 1944 und Balsam von Ende Sommer 1944 als Zeitpunkt ihrer Ankunft in Jaworzno gesprochen.

Die Zeugen Rosenkranz, Mroczkowski, Barry Lipsitz, Balsam, Frenkel, Ganz und Liebermann haben darüberhinaus ausgesagt, sie seien bei der Auflösung des Lagers Lagischa nach Jaworzno gekommen.

Der auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu diesem Thema gehörte Zeuge Franz Mauer hat ausgesagt, er sei am 9.1.1944 als Angehöriger der SS. nach Lagischa gekommen und dort bis zur Auflösung des Lagers geblieben. Als Zeitpunkt für diese Auflösung nannte der Zeuge zunächst den 27. oder 28.9.1944. Nach Vorhalt der Aussage des Zeugen Czerwinski war der Zeuge dann der Meinung, daß die Auflösung jedenfalls in der Mitte der 2. Hälfte des Monats September 1944 erfolgt sei. Einen genaueren Zeitpunkt konnte er dann nicht mehr nennen.

Die Aussagen der Zeugen Burdowski, Mastbaum und Lior dieser Frage sieht die Kammer nicht als glaubhaft an. Der Zeuge Burdowski meint, er sei im Mai 1944 nach Jaworzno gekommen und der Zeuge Lior spricht von Sommer 1944.

Der Zeuge Mastbaum schließlich ist der Meinung, er sei nach der Verlegung aus Lagischa noch ein Jahr lang im Lager Jaworzno gewesen.

Aschaffenburg (
Auschwitz Prozess) Teil 4