SS-Hauptsturmführer
* 01.07.1893 in Berlin
† 09.04.1942 in Krakau (standrechtlich erschossen)
Reichsdeutscher
Höhere Schule (Abitur)
8 Semester Hochschule
Beruf: Doktor Jurist
01.04.1913 - 01.04.1914
Dienst in der Reichswehr
(3. Jäger-Bataillon)
02.08.1914 - 00.12.1917 (I Weltkrieg)
Dienst in der Reichswehr
(11. Infanterie-Regiment 82) (letzter bekannter Dienstgrad: Oberleutnant)
ab 01.01.1930
Mitglied der NSDAP (Mitglieds Nu. 181 411)
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 351 341)
ab 07.10.1939
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS
01.01.1940
Beförderung zum SS-Obersturmführer
01.03.1940
Beförderung zum SS-Hauptsturmführer
Auschwitz, 12. Juli 1940
Kommandanturbefehl Nr. 3/40
Es hat sich inzwischen wiederholt gezeigt, daß der Torposten der Hauptwache über
seine Dienstobliegenheiten nicht genügend Kenntnis hatte. Um Zweifelsfälle für die
Zukunft auszuschließen, ordne ich an, daß der Torposten jedes Fahrzeug, auch Dienstfahrzeuge des Lagers, anzuhalten und zu kontrollieren haben [sic]. Die Kontrolle hat sich auf das Fahrzeug selbst, besonders bei Ausfahrt aus dem Lager, Fahrbefehl u. Fahrtnachweisbuch zu erstrecken. Die beiden Letztgenannten müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Nicht zu kontrollieren sind Fahrzeuge, in dem sich der Kommandant oder SS-Haupt- sturmführer Dr. v. Sauberzweig sich befinden.
22.03.1941
Haftbefehl vom 22.03.1941 gegen den SS-Hauptsturmführer Dr. Georg von Sauberzweig, Chef des Truppenwirtschaftslagers der Waffen-SS in Warschau. Bevor von Sauberzweig verhaftet wurde, gelang es ihm, seine Frau darauf aufmerksam zu machen, dass Standartenführer Fegelein über seine Verhaftung benachrichtigt werden muss.
(Sauberzweig plünderte und konfiszierte polnisches Eigentum und verkaufte die beschlagnahmten Güter auf dem Schwarzmarkt.)
18.08.1941
vom SS- und Polizeigericht VI (Krakau) wegen gewöhnlicher Beamtenbestechung, gewöhnlicher Plünderung und schwerer Amtsunterschlagung unter Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit zweimal zum Tode, zu 10 Jahren Zuchthaus sowie 100.000 RM Geldstrafe ersatzweise 1 Tag Haft für je 20 RM Geldstrafe verurteilt, für „wehrunwürdig“ erklärt und aus der SS ausgestoßen (Zusammen mit Sauberzweig wurde der SS-Ostuf. Peter Kahlweldt verhaftet und angeklagt)
09.03.1942
Bestätigung des Urteils durch Hitler
09.04.1942
Gemaess Mitteilung der Abt III des SS-Führungshauptamtes wurde das vom SS und Polizeigericht VI Krakau gefallte Todesurteil gegen den ehem. SS-Hauptsturmführer Dr. v. Sauberzweig nach Bestatigung durch den Fuhrer am 09.03.1942, 18.37 Uhr in Krakau vollstreckt.
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz
Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Eisernes Kreuz II. Klasse
Eisernes Kreuz I. Klasse
Frontkämpferehrenkreuz (1914-1918)
Verwundetenabzeichen in Schwarz
Bei den Ermittlungen gegen Sauberzweig entdeckte Morgen (Valentin Georg Konrad Morgen), dass unter verdächtigen Umständen große Mengen von Luxusartikeln von Angehörigen eines von Fegelein geführten Kavallerieregiments an die SS verkauft wurden. Außerdem stellt sich heraus, dass von Sauberzweig die Leitung einer beschlagnahmten jüdischen Pelzfirma an einen der SS-Offiziere aus Fegeleins Einheit übergab. Beteiligte Personen dafür behaupteten, dass viele der internationalen Kontakte des Unternehmens für Spionagezwecke genutzt wurden, aber es wurden keine Beweise gefunden. Reich werden durch den Verkauf von Pelzen an deutsche Kunden schien die einzige Möglichkeit zu sein
Berliner Handels-Register 1930
Hellmuth v. Streit Großgaragen GmbH 1927
Sitz Berlin. Mehrere Gf£f. vertr. gem. Gf Hellmuth
v. Streit. Dr. Georg v. Sauberzweig. Kap 20000
Reichsmark. Halensee, Heilbronner Str, 16/18, Kon-
kurs 40276