SS-Hauptscharführer

* 06.03.1905 in Sögel
† 10.08.1980 in
Barmstedt

Reichsdeutscher

Rakers Vater war Gastwirt und Bahnspediteur, seine Mutter Hausfrau

Volksschule in Sögel

Realschule in Sögel

1930
Meisterprüfung
(musste seinen Beruf jedoch schon 1933 aus Krankheitsgründen aufgeben und wurde arbeitslos)

Beruf: Bäcker

ab 1933
Mitglied der Sturmabteilung der NSDAP (SA)

00.02.1934
Bewerbung als Wachmann für die Emslandlager
(musste seine Ausbildung zum KZ-Wächter jedoch wegen eines Unfalls abbrechen)
(Er ließ sich daraufhin zum Koch umschulen und wurde zum KZ
Esterwegen kommandiert, wo er zunächst in der SS- und später in der Lagerküche arbeitete.)

Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 270 586)

ab 15.10.1934
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

00.08.1936
nach Auflösung des KZ Esterwegen in das KZ
Sachsenhausen versetzt

00.05.1937
Beförderung zum SS-Scharführer

1939
Beförderung zum SS-Oberscharführer

1942
wegen Unterschlagung und Lebensmittelschiebungen vom WVHA nach
Auschwitz abkommandiert

vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Esterwegen, KL Sachsenhausen, KL Auschwitz, KL
Monowitz u. NL Gleiwitz II

1942 wurde er wegen Unterschlagung und Lebensmittelschiebungen vom WVHA nach Auschwitz abkommandiert

Führer des Kommandos Rohrleger (Firma Ruta AG) im Stammlager Auschwitz I

12.09.1942
Beförderung zum SS-Hauptscharführer

ab 1943
Buna/Monowitz, wo er zum Kommandoführer über das gesamte Buna-Kommando ernannt wurde. Es ergingen Beschwerden gegen Rakers wegen dessen Grausamkeit und Brutalität, was zu seiner Ablösung und Beförderung zum Rapportführer im KZ Buna/Monowitz führte, wo er unter den Häftlingen dafür bekannt wurde, bei Fehlverhalten von Häftlingen dies nicht zu melden, sondern durch Erpressung der Häftlinge Naturalien für sein Schweigen zu fordern.
(Morgens begleitete er zusammen mit dem ihm unterstellten SS-Wachkommando die Sklavenarbeiter der I.G. Farbenindustrie AG zum Werksgelände, abends eskortierte er die Häftlinge ins Lager zurück. Auf der Baustelle der I.G. kontrollierten Rakers, die SS-Wachmannschaft, die Kapos und die Meister der I.G. und der von der I.G. beauftragten Subunternehmen die Arbeitskommandos.)

00.12.1944
Erneute Verfehlungen Rakers führten dazu, dass er im Dezember 1944 in das oberschlesische Nebenlager Gleiwitz II (Deutsche Gas-Ruß-Werke GmbH) versetzt wurde, wo er die Funktion eines Lagerführers ausübte, bis es zur Auflösung der Haupt- und Nebenlager von Auschwitz Mitte Januar 1945 kam.

1945
in amerikanische Kriegsgefangenschaft (wurde dann in ein französisches Kriegsgefangenenlager überstellt)

00.04.1948 - 00.06.1948
Internierungslager Fallingbostel

00.12.1948
von der Spruchkammer Bielefeld wegen seiner SS-Zugehörigkeit zu 2½ Jahren Haft verurteilt, die jedoch wegen seiner Haft als Kriegsgefangener und im Internierungslager als verbüßt galt.

Nach dem Krieg erkannte ihn ein ehemaliger Häftling in der Bäckerei Kuhr (Eschstraße 1) in Lingen wieder und zeigte ihn an.

24,07.1950
Das Amtsgericht Lingen/Ems erließ Haftbefehl, das Ermittlungsverfahren war bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Osnabrück anhängig (Az. 4 Js 491/50)
Das Hauptverfahren gegen Rakers wurde schließlich am 20. August 1952 vor dem LG Osnabrück eröffnet, die Hauptverhandlung begann am 11. Dezember des Jahres. In 17 Verhandlungstagen wurden 49 Zeugen eidlich vernommen und 23 Zeugenvernehmungsprotokolle sowie zahlreiche Urkunden verlesen. Die Anklage gegen Rakers lautete auf Mord sowie schwere Körperverletzungen mit bleibenden Gesundheitsschäden bzw. Todesfolge in den KZs Esterwegen und Sachsenhausen, dem Werksgelände der I.G. Farben, im KZ Buna/Monowitz (Beteiligung an Selektionen zur Erfassung für die „Sonderbehandlungen“ in Birkenau zusammen mit Vinzenz Schöttl und SS-Ärzten) und während des Transports im Januar 1945. Am 10. Februar 1953 wurde Rakers wegen schwerer Körperverletzung im Amt, versuchten sowie vollendeten Mordes und Beihilfe zum Mord in fünf Fällen zu lebenslangem Zuchthaus, einer Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus sowie einer lebenslangen Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Das Urteil wurde im November 1953 rechtskräftig.

Im Verlauf der Hauptverhandlung wurden zwei Tatvorwürfe abgetrennt, die in Folgeprozessen, ebenfalls vor dem LG Osnabrück, verhandelt wurden. Im zweiten Prozess gegen Rakers am 10. Juni 1958 musste sich dieser wegen der Tötung eines französischen Häftlings mit einer Eisenstange auf dem Weg zur Arbeit auf dem I.G.-Werksgelände verantworten. Das Verfahren (wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge) wurde bereits am ersten Verhandlungstag eingestellt, da die Tat bereits im Mai 1950 verjährt war. Ende September 1959 begann der dritte Prozess gegen Rakers, der acht Verhandlungstage bis Oktober des Jahres dauerte. Darin wurde Rakers die Tötung von Häftlingen durch Genickschüsse beim Gefangenentransport 1945 zur Last gelegt, die er zusammen mit Moll begangen haben soll. Aus Mangel an Beweisen wurde Rakers in allen bis auf einen Fall freigesprochen: Rakers hatte einen Häftling erschossen, der über den Waggonrand seine Notdurft verrichtete. Dies wurde als Mord aus niedrigen Beweggründen und auf heimtückische Weise gewertet und führte am 9. Oktober des Jahres zur Verurteilung von Rakers zu sechs Jahren Zuchthaus, was aber letztlich nur zur Auflösung der vorherigen Gesamtstrafe und neuen Festlegung dieser auf abermals 15 Jahre führte.
Rakers verbüßte seine Haftstrafen vorwiegend in der Straf- und Sicherungsanstalt Celle. In seinen von dort erfolgten Gnadengesuchen stellte er sich als unschuldiges Justizopfer dar. Schließlich wurde er Mitte 1971 durch Gnadenerweis des niedersächsischen Ministerpräsidenten Alfred Kubel vom 2. März des Jahres entlassen und für fünf Jahre unter Bewährungsaufsicht gestellt. Rakers wurde wieder als Bäcker tätig und erhielt 1975 Straferlass.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Rakers

Aussage des ehemaligen Häftlings Körbs Hans-Otto
„Noch heute nach so langen Jahren sehe ich den ‚Schwarzen Teufel‘, wie wir ihn nannten, mit seinem stechenden Blick, die Hände in den Taschen, höhnisch lächelnd dort an der Küche in Esterwegen stehen, wenn er wieder einmal einen Häftling auf diese Art ‚fertiggemacht‘ hatte.“

Laut Zeugenaussagen soll Rakers auch selbst zur Waffe gegriffen und Häftlinge mit Genickschüssen getötet haben. Diese Vorwürfe konnten Rakers in späteren Prozessen jedoch nicht nachgewiesen werden, dafür aber ein weiterer versuchter Mord. Demnach hatte Rakers auf einen Häftling geschossen, der seine Notdurft über den Rand eines Eisenbahnwaggons verrichten wollte.

Wegen in Auschwitz begangenen Verbrechen standen bis 1963 vor bundesdeutschen Gerichten folgende SS-Angehörige: der Rapportführer des Lagers Buna/Monowitz, SS-Hauptscharführer Bernhard Rakers (LG Osnabrück, 1952–1953, 1958, 1959)19, SS-Rottenführer Karl Kotzur (LG Augsburg 1952/54), SS-Oberscharführer Johann Mirbeth (LG Bremen, 1953)20, Gerhard H. (LG Göttingen, 1953)21, SS-Obersturmführer Wilhelm Reischenbeck (LG München I, 1958) und der ehemalige SS-Arzt Johann Paul Kremer (LG Münster, 1960).

Verfahren Lfd.Nr.483
Tatkomplex: Verbrechen der Endphase
Angeklagte:
Rakers, Bernhard 15 Jahre
Gerichtsentscheidungen:
LG Osnabrück 591009
BGH 600902
Tatland: Polen
Tatort: Auf dem Weg des Evakuierungsmarsches von dem KL Auschwitz in das KL Sachsenhausen
Tatzeit: 450118-450128
Opfer: Häftlinge
Nationalität: unbekannt
Dienststelle: Haftstättenpersonal KL Auschwitz
Verfahrensgegenstand: Erschiessung mehrerer entkräfteter Häftlinge während eines Evakuierungstransports von dem KL Auschwitz in das KL Sachsenhausen