Angehöriger des Führerkorps der NSDAP

* 21.10.1908 in Eydtkau
† 08.05.1988 in Dannenberg

1915-1918
Volksschule

1918-1924
Mittelschule

1924-1934
kaufm. Angestellter

01.11.1929
Eintritt in die NSDAP (Mitglieds Nu. 199 264)
(höchstes bekanntes Amt: Kreisamtsleiter)

1933
DAF (höchstes bekanntes Amt: Kreisobmann)

1933
KDV (höchstes bekanntes Amt: Kreiswart)

1934-1939
KdF (Elbing, Neidenburg)

15.11.1939-12.07.1941
DAF

13.07.1941-25.02.1943
Angestellter bei der Kreisleitung der NSDAP in Straßburg (Westpreußen)

12.01.1948
von den alliierten Militärbehörden wegen Zugehörigkeit zum Führerkorps der NSDAP zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt

31.01.1950
vom Entnazifizierungs-Hauptausschuss Lüneburg mit Entscheidung vom 31.01.1950 in Kategorie IV entnazifiziert

13.03.1958
am 13. März 1958 rückte Milkoweit für den verstorbenen Herbert Glaeser in den Landtag von Niedersachsen nach

13.03.1958-05.10.1958
Mitglied des Niedersächsischen Landtags der 3. WP als Angehöriger der FDP-GB/BHE-Fraktion

06.10.1958-05.05.1959
Mitglied des Niedersächsischen Landtags der 3. WP als Angehöriger der GB/BHE-Fraktion

01.09.1958-05.05.1959
Mitglied im Unterausschuss für Fragen des Beamtenrechts

BONN•29.MÄRZ 1962

Nr. 13•16.JAHRGANG

UNION in Deutschland
INFORMATIONSDIENST
der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union

Vertriebenengelder veruntreut
Früherer BHE-Landtagsabgeordneter erhielt Gefängnis

Das erweiterte Schöffengericht Lüchow verurteilte den früheren BHE-Landtagsabgeordneten und BdV-Kreisverbandsvorsitzenden Gustav Milkoweit wegen Untreue und Betruges zu neun Monaten Gefängnis mit Bewährung und 200 DM Geldstrafe.

Die Verhandlung gegen Milkoweit gewährte Einblicke in die Arbeitsweise eines einst führenden niedersächsischen BHE-Mandatsträgers, der im Stadtrat und im Kreistag von Lüchow sowie von 1958 bis 1959 im niedersächsischen Landtag eine Rolle innerhalb seiner Partei spielte.
Im Prozeß wurde ausdrücklich festgestellt, daß Milkoweit einen Teil der rund 1200 DM, deren Veruntreuung ihm nachgewiesen wurden, für die politische Arbeit des BHE verbraucht hat, obwohl sie für den Bund der Vertriebenen zweckbestimmt waren.

Die „Elbe-Jeetzel-Zeitung" berichtete am 9. Februar summarisch über Milkoweits Praxis: „Die Verhandlung offenbarte eine chaotische Kassen-Buchführung und Geldverwaltung." Milkoweit gab das sogar nach dem Bericht der Zeitung selbst zu: „Er sagte, er habe die BdV-Gelder auch für die BHE-Arbeit mitverwendet. Sowohl die BdV- wie die BHE-Arbeit habe das Ziel gehabt, den Vertriebenen zu dienen."

In der Verhandlung wurde u.a. festgestellt, daß Milkoweit 226 DM Tages-und Reisespesen kassierte, obwohl er als Landtagsabgeordneter einen Bundesbahnfreifahrtschein hatte, und außerdem mehrere von ihm benannte Tagungen gar nicht stattgefunden haben. Milkoweit schädigte den BdV in den Jahren 1957 bis 1960 um rund 1200 DM, die er zum Teil für sich verbrauchte, zum Teil aber für den BHE verwendete.