SS-Unterscharführer
* 26.07.1908 in Berlin
† 05.12.1970 in Düsseldorf
Vater: Berliner Werkmeister
Volksschule u. Oberrealschule in Berlin-Moabit
1927
Abitur
Mitarbeiter der Firma Knorr-Bremse AG
(3 ½ Jahre)
07.06.1933
Eintritt in die SS (Mitglieds Nu. 216 399)
22.04.1934
Beförderung zum SS-Mann
1935
juristische Staatsprüfung
10.09.1935
Beförderung zum SS-Sturmmann
1937
Eintritt in die NSDAP (Mitglieds Nu.. 4 830 479)
1937
Meldung als Freiwilliger für die Wehrmacht
(wurde aber als SS-Angehöriger an die Schutzpolizei abgetreten)
20.04.1937
Beförderung zum SS-Unterscharführer
00.09.1938 u. 00.10.1938
Dienst bei der Schutzpolizei Berlin
ab 1938
zugelassener Anwalt am Berliner Kammergericht
00.08.1939 - 00.02.1940
Dienst bei der Schutzpolizei Berlin „Abschnitt Berlin-Tiergarten“
Beförderung zum Polizeioberwachtmeister der Reserve
Teilnahme am Sudeteneinsatz u. Polenfeldzug
1940
auf Antrag des Gouverneurs von Warschau Ludwig Fischer aus der Schutzpolizei entlassen und an die Zivilverwaltung abgegeben
ab 15.02.1940
Leiter der Kennkartenstelle bei der Stadthauptmannschaft Warschau unter Stadthauptmann Ludwig Leist
ab 01.06.1940
Referent für die deutsche Volksgruppe“ u. „Leiter der Unterabteilung Bevölkerungswesen u. Fürsorge“ in der „Abteilung innere Verwaltung“ im Amt des Chefs des Distrikts Warschau
24.05.1941 - 01.01.1943
Bekanntmachung in der Krakauer Zeitung vom 24.05.1941
Bekanntmachung des Warschauer Gouverneurs Ludwig Fischer mit folgendem Wortlaut:
Verwaltungsanordnung über den Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk in Warschau vom 14. Mai 1941
Auf Grund des § 1 der Verordnung für den jüdischen Wohnbezirk in Warschau vom 19. April 1941 (VBIGG S. 21) setze ich als Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk in Warschau Rechtsanwalt Auerswald ein.
Diese Anordnung tritt am 15. Mai 1941 in Kraft.
24.05.1941
Auerswald verschickt ein Rundschreiben mit dem Inhalt, es würden eine Menge Maßnahmen zukünftig durchgeführt, die den Jüdischen Wohnbezirk effektiver von der Außenwelt abschneiden und den Personen- und Warenverkehr deutlicher unterbinden würden.
11.11.1941
Der Kommissar für den Jüdischen Wohnbezirk, Heinz Auerswald, ordnete am 11. November 1941 eine Registrierung aller jüdischen Männer zwischen zwölf und sechzig Jahren im Ghetto Warschau an, wobei diese eine Melde- und Arbeitskarte erhalten sollten. Die ursprünglich bis zum April 1942 angesetzte Zählung wurde schließlich bis zum 31. Mai 1942 verlängert. Jedem, der nach diesem Stichtag ohne eine gültige Meldekarte angetroffen wurde, drohten der Anordnung nach eine Geldstrafe von 1000 Zioty oder drei Monate Haft. Tatsächlich liefen die Nichtregistrierten Gefahr, auf der Straße aufgegriffen und zur Zwangsarbeit in Lagern im Generalgouvernement sowie auf dem deutsch besetzten Gebiet der Sowjetunion eingeteilt zu werden. Schon vor Abschluß der Zählung sollten ab Mai 1942 Patrouillen die Männer im Ghetto auf den Besitz der Karten hin überprüfen.
17.11.1941
Auerswald läßt in Warschau einen von ihm unterzeichneten Aushang anschlagen, dass mit dem Urteil vom Sondergericht Warschau vom 12. November 1941 die Juden Motek Fiszbaum, Rywka Kligerman, Fagga Margules, Sala Pastejn, Dwojra Rosenberg, Josef Pajkus, Chana Zjadewach und Luba Gac zum Tode verurteilt und dieses am 17. November vollstreckt wurde, weil diese die Grenze des Ghettos durch ungerechtfertiges Verlassen überschritten hatten. Das Urteil über zwei Männer und acht Frauen verbreitete in Warschau wegen seiner Brutalität einen großen Schrecken unter der Bevölkerung.
01.05.1942
Am 1. Mai 1942 schrieb der Vorsitzende des Judenrats im Warschauer Ghetto, Adam Czerniaków, in sein Tagebuch: "Morgens vor 8 ein Anruf vom Kommissar [Heinz Auerswald, der ab Mai 1941 für die Belange des Ghettos zuständig war], ich solle um 8 im Palais Brühl sein. In Verbindung mit der gestrigen Panik durfte ich befürchten, daß irgend etwas Schlimmes zu erwarten ist. Es stellte sich heraus, daß Propagandafunktionäre angekommen sind. Der Kommissar verlangte, daß ich vor ihren Augen einen Lagebericht über den Wohnbezirk abgebe, was ich getan habe. Sie beabsichtigen, diverse Abteilungen des Rats und den Wohnbezirk zu filmen." Die Aufnahmen, die im Mai 1942 im Warschauer Ghetto gedreht wurden, gaben den Anlass für den Dokumentarfilm "Geheimsache Ghettofilm"
07.06.1942
In der Publikation von Dr. Lea Prais lesen wir, dass am 7. Juni 1942, Adam Czerniakow, der Führer des Warschauer „Judenrats“ (die innerjüdische Verwaltung), die deutschen Juden aus dem „Arbeitskommando“ zu einem Abendessen in einem Restaurant in der Nähe des Ghetto eingeladen hat. Er hat dies sicher nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung von SS – Dr. Auerswald getan.
07.07.1942
Am 7. Juli 1942 schickte Dr. Eberl einen Brief an den Kommissar des Warschauer Ghettos Dr. Heinz Auerswald, der die Bereitschaft Treblinkas zur Aufnahme von Operationen ab dem 11. Juli 1942 ankündigte, offensichtlich im Zusammenhang mit den kommenden Deportationen aus dem Warschauer Ghetto nach Treblinka. Die Deportationen zum Lager begannen am 22. Juli 1942.
Dr. med. Irmfried Eberl
SS-Untersturmführer
Warschau
Palais Brühl / Leiter der SS und der Polizei
Warschau, 07.07.1942
An
Kommissar für das Jüdische Viertel in Warschau
[Stempel des Empfangs des Kommissars für das Jüdische Viertel in Warschau, 7. Juli 1942] Warschau
Palais Brühl
Betrifft: Arbeitslager Treblinka
Das Arbeitslager Treblinka ist am Samstag, den 11.07.1942 betriebsbereit.
Für die Fertigstellung werden noch folgende Objekte benötigt:
1.000 Klemmen für die Leuchte, 9 mm;
20 elektrische Stützen mit Schalter
20 elektrische Stützen ohne Schalter
3 Meter Förderband [?] Gürtel [wörtliche Übersetzung ist "Antriebsriemen]]
1 Tischbohrmaschine
3 kg Nussbaum-Essiggurke
3 kg Gerste Eiche hell
1 Feldofen
Wir bitten um schnellstmögliche Lieferung. Die Inbetriebnahme wird durch die Lieferung der oben erwähnten Gegenstände nicht beeinträchtigt, da die Anlage bis zum Samstag vorläufig bearbeitet werden kann.
Heil Hitler!
[Unterschrift Eberl]
ab Ende 1942
Kreishauptmann in Ostrowo
(Auerswald muß Valentin Karl ersetzen, der wegen Korruption vor dem Sondergericht Warschau angeklagt wurde.)
Januar 1943
Auerswald wird durch Lenz Martin abgelöst und zur Wehrmacht eingezogen
16.01.1963
Heinz W. Auerswald
Lawyer
4 Düsseldorf, Germany
King 's House 40
January 16, 1963
To the lawyers
Henry Ormond
Dietrich Brandt
Dietrich Kremer - Filmography by type
6 Frankfurt am Main
PO Box 2767
Re.: Refund Fela Billauer
Your reference number: 1 / RH / III / 8262
Dear Colleagues!
As regards your second-month request, I would like to inform you of the following:
Their assumption that details of the appropriate handing over of furs are no longer in my
Reminder, is unfortunately correct. I can not even remember that such an action has ever been done
out. In all likelihood I have published the directive signed by the Jewish Historical Institute
Warsaw on instructions from my direct superiors, without ever entering his
Execution.
Whether the Federal Ministry of Finance's reference to you refers to fur
Articles which are handed over from personal possessions or the supply of fur goods by a
Contractor (Kürschner, Skinner) is something I can not judge. It seems to me safe
That furs and pelts were treated in the same way as soon as they were delivered,
Regardless of whether they came from private ownership or from a commercial business.
Perhaps the following is useful: In Warsaw there was a so-called transfer office
[Transfer center], whose task was to deal with all economic activities between the Jews
Residential area and the outside world. I assume with certainty that this transfer office
Was engaged in the delivery of the fur and ensures an even utilization of all fur
Submit items. Subsequently, the fur fabrics, whether from private or
Commercial property relations were partly made directly available to the armed forces
Processed by workshops in the Jewish residential district for the purpose of the
Wehrmacht and elsewhere in Germany.
I consider exactly your assumption that the furs and fur pieces are handed over by the man
Of your customer were used in the same way as all others. In any case, I can not
They can refer to the opposite.
With collegial respect,
Sgd.
Auerswald
Nach Kriegsende war Auerswald als Rechtsanwalt in Düsseldorf (Königsallee 40) tätig. Das bei der Staatsanwaltschaft Dortmund eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen der Beteiligung an den NS-Verbrechen im besetzten Polen hat sich später „durch Tod erledigt“.
Der deutsche Kommissar „für den jüdischen Wohnbezirk“ des Warschauer Ghettos, Heinz Auerswald, SS- und NSDAP-Mitglied, Jurist, wurde wie viele andere nie belangt. Er arbeitete nach 1945 als Rechtsanwalt in Düsseldorf in der Königsallee 40. Sein Stellvertreter Franz Grassler arbeitete nach 1945 als Staatsanwalt. (Er wird unter vielen anderen in Claude Lanzmanns Film „Shoah“ befragt.)
Jürgen Stroop aber, SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau, er leitete die Polizei- und SS-Einheiten, die das Ghetto räumen sollten, wurde 1947 von einem amerikanischen Militärgericht zum Tode verurteilt, dann aber nach Polen ausgeliefert. Auch hier gab es ein Todesurteil, im März 1952 wurde er in Warschau hingerichtet.
Dokumentarfilm "Geheimsache Ghettofilm"
Willy Wist wurde zweimal vernommen. Ein Detail, welches Hersonski an keiner Stelle des Films erwähnt. So wurde Wist erstmals 1970 im Zuge einer Voruntersuchung gegen Heinz Auerswald, den „Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk in Warschau“, und dann nochmals 1972 für die Voruntersuchung gegen Ludwig Hahn, den Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Warschau. Das Material befindet sich im Bundesarchiv-Außenstelle Ludwigsburg (Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen): B 162/832, Bl. 444-451; B 162/19319, Bl. 1278-1285.
Jelnicka Margit
Bekannt ist, das zwei schwedische Frauen, die sich in Warschau in jenen Tagen aufhielten und eine Verbindung zu schwedischen Kurieren hatten, die Post heimlich nach Schweden bringen konnten. Eine ist Margit Jelnicka – Vingquist. Margit wohnte im Gebäude der Schwedischen Botschaft. (Das Haus der Schwedischen Botschaft in der Bagatela Str. 3 hatte nach dem September 1939 nicht mehr als Botschaft funktioniert). Nach der „Warschauer Schweden- Affäre“, stand Margit Jelnicka wahrscheinlich unter ständiger Beobachtung durch die Gestapo, und es ist sehr unwahrscheinlich, dass sie irgendeiner weiteren subversiven Tätigkeit nachgehen würde. Es ist auch schwer sich vorzustellen, dass Großmutter aus eigener Initiative in die Bagatela Str.3 gehen würde, um mit ihr Kontakt aufzunehmen. Es war unter Androhung der Todesstrafe, durch SS-Scharführer Dr. Heinz Auerswald, streng verboten, das Gebäude ohne seine ausdrückliche Genehmigung zu verlassen. Auerswald war auch derjenige, der den Auftrag gab, die deutschen Juden in der Leszno Str.109 auszuplündern. Ohne Kenntnis der Sprache würde es niemand nicht wagen von sich aus das Gebäude der Leszno Str.109 zu verlassen. Außerdem gab es viele polnische Informanten, die von der Gestapo bezahlt wurden, die sie sofort erkannt hätten und ihre Verhaftung veranlasst hätten. Andererseits ist es sehr unwahrscheinlich, dass Margit von sich aus zur Leszno Str. gegangen sein könnte, da sie, wie wir bereits anmerkten, wegen der „Warschauer Schweden- Affäre“ unter ständiger Beobachtung stand.
Aussage Hilel Seidman, Historiker in New York, u. Marcel Reich-Ranicki, Literaturkritiker
(nicht urkundlich belegbar)
Auerswald habe vom Judenrat (namentlich Ingenieur Adam Czerniaków) des „Warschauer Ghettos“ „Geschenke für Erleichterungen“ angenommen (goldene Uhren usw.).
Aussage des polnischen Serologen Hirszfeld Ludwik
Auerswald war im Umgang höflich, aber in der Handlungsweise brutal. Auf Bestreben von Auerswald soll eine Verordnung für das Warschauer Ghetto erlassen worden sein, die die Todesstrafe für das Verlassen des Ghettos für jüdische Bürger verhängte.