SS-Hauptsturmführer
* 15.05.1891 in Breslau
Reichsdeutscher
Volksschule
Beruf: Glasmacher/Vollziehungsbeamter
Dienst in der Reichswehr
Grenadier-Regiment 6 u. Ersatz-Regiment 32
26.12.1918 - 03.09.1919
Mitglied im Freikorps/Freiwilligen-Regiment 20
ab 01.12.1931
Mitglied der NSDAP (Mitglieds Nu. 824 123)
ab 01.12.1931
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 22 219)
01.06.1936 - 01.06.1936
Dienst in der 40. SS-Stammabteilung Elbe
01.06.1936 - 01.03.1937
Dienst im II. Sturmbann 5/84: Merseburg, Meißen
(Aufstellungsdatum: 07.05.1934)
15.09.1936
Beförderung zum SS-Untersturmführer (Allgemeine SS)
30.01.1938
Beförderung zum SS-Obersturmführer (Allgemeine SS)
Im Gebäude „Meissen Neugasse 7“ wohnte vor 1945 der hauptamtliche SS-Führer Karl Heimann. Im Jahr 1938/39 führte er die Einheit der Allgemeinen SS in Meißen.
01.10.1939
Beförderung zum SS-Obersturmführer (Waffen SS)
1939 - 1942
Angehöriger der Lagermannschaft im KL Flossenbürg
ab 01.03.1943 Angehöriger des SS-T. Stuba. im KL Auschwitz u. NL Kobier (Kobior)
(Kompanieführer 5. Kornpanie und Führer der Wachposten im Außenlager Kobier)
21.06.1944
Beförderung zum SS-Hauptsturmführer (Waffen SS)
Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Eisernes Kreuz II. Klasse
Frontkämpferehrenkreuz (1914-1918)
Friedrich-August-Kreuz I. Klasse
Verwundetenabzeichen in Schwarz
SA-Sportabzeichen in Bronze
Julleuchter
SS-Totenkopfring
Dienstauszeichnung der NSDAP I. Stufe in Bronze nach 10 Dienstjahren
Gerichtsverfahren nach 1945
Heimann war seit 1932 als SS-Mitglied in Meißen mehrfach an Ausschreitungen gegen Antifaschisten und deren Misshandlung sowie an Zerstörungen während der sogenannten »Reichskristallnacht« 1938 tatbeteiligt. Ab 1939 war er als Kompanieführer in den KZ Flossenbürg und Gusen und ab 1. März 1943 im KZ Auschwitz im Außenlager Kobier, zuletzt als SS-Hauptsturm führer eingesetzt. Er war an Verbrechen gegen KZ-Häftlinge beteiligt.
Heimann, Karl Josef Albert - 20 Jahre Haft Gerichtsentscheidung: LG Dresden am 13.04.1949
Das Urteil war nur begrenzt wirksam, da Heimann bereits 1956 amnestiert wurde.
Aussage des Auschwitz Häftling Friedrich Skrein (Häftlings Nu. 85 888)
Nebenlager Kobier:
Schon beim Ausrücken in der Früh hat die SS bestimmt, wer an diesem Tag umgebracht werden soll. Der Betreffende wurde fortgesetzt gequält und ihm dabei immer zugerufen: "Lauf, laufl" Wenn der Unglückliche dann gelaufen ist, wurde er "auf der Flucht" erschossen. Ein Häftling, der wußte, was der Ruf "Laufen" zu bedeuten hatte, hat sich trotz aller Quälereien geweigert zu laufen. Da haben sie ihn zehnmal auf einem Baum auf- und wieder abgehängt, bis er auch verzweifelt davongelaufen und dann "auf der Flucht" erschossen worden ist.
Pogromprozess Meißen 1949
Zwischen dem 11. und 13. April 1949 verhandelte die Große Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den Metalldreher und ehemaligen SS-Hauptsturmführer Karl Heimann im ‚Hamburger Hof‘ in Meißen.
Dem 58-jährige Heimann wurden neben seiner Beteiligung an Geschäfts- und Lokalzerstörungen in Meißen und Radeburg während der Novemberpogrome von 1938 weitere politisch motivierte Gewaltdelikte, vor allem aber Verbrechen als Kompanieführer in den Konzentrationslagern Flossenbürg, Gusen und Auschwitz zur Last gelegt.
Zwanzig Jahre Zuchthaus
Auf der Grundlage des Alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 10 und der Kontrollratsdirektive Nr. 38 verurteilte die Kammer den Angeklagten zu zwanzig Jahren Zuchthaus und Sühnemaßnahmen. Zur Verhängung der Todesstrafe kam es nicht, da ihm keine eigenen Morde nachgewiesen werden konnten.
Heimann nahm das Urteil an, das damit rechtskräftig wurde. Als Nebenklägerin trat in der Verhandlung die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) auf.
Quelle: HATiKVA e.V. – Die Hoffnung Bildungs- und Begegnungsstätte für Jüdische Geschichte und Kultur Sachsen
Meissen Neugasse 7
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