Judenhaus (Ghetto)


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Beschreibung

Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Köln, kreisfreie Stadt Aachen

Auf Befehl des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) in Berlin fertigte das Standesamt der Stadt
Aachen eine Aufstellung der in Aachen lebenden Juden an (Adrema). Im August 1935 haben danach 1.276 Juden in Aachen gelebt. Da viele Juden nicht gemeldet waren, ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl der hier lebenden jüdischen Bürger höher war.

Als Judenhaus wurden in der Behördensprache des nationalsozialistischen Deutschen Reichs Wohnhäuser aus (ehemals) jüdischem Eigentum bezeichnet, in die ausschließlich jüdische Mieter und Untermieter zwangsweise eingewiesen wurden. Wer in diesem Zusammenhang als Jude galt, war im § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 geregelt; ausgenommen wurden sogenannte privilegierte Mischehen. Neben ideologischen Gründen bestimmten auch handfeste materielle Interessen diese Maßnahme. Die Judenhäuser mussten gemäß einer Anweisung des Reichssicherheitshauptamtes vom März 1942 mit einem schwarzen Judenstern an der Eingangstür gekennzeichnet werden und standen unter Kontrolle der Gestapo. Sie durften von den "Bewohnern nicht verschlossen werden