Auschwitz, 7. Oktober 1942

Es wird Bezug genommen auf den Standortbefehl Nr. 19/42 vom 23.7.42. Nach eingehenden Überlegungen habe ich mich im Sinne der mir bekannten Hoffnungen der SS-Männer und deren Familienangehörigen entschlossen, die Grenzen der bisherigen Lagersperre zu erweitern und gebe das Interessengebiet des KL Auschwitz mit sofortiger Wirkung frei.
Diese Freigabe erstreckt sich nicht auf die Stadt Auschwitz. Dieselbe bleibt weiterhin zum Betreten gesperrt und verboten. Bei dem freigegebenen Gebiet handelt es sich lediglich um das KL-Interessengebiet, welches wie folgt begrenzt wird: Im Norden und Westen von der Weichsel. Die Brücke nach Neuberun darf nicht überschritten werden. Im Westen Überschreiten der Weichsel nach Wohlau und Jedlin verboten. Im Süden Grenze Ort Brzeszcze einschließlich. Das Verlassen des Ortes Brzeszcze nach Süden ist verboten. Die Ostgrenze bildet die Sola. Diese ist keinesfalls zu überschreiten. Ich bin einverstanden, wenn SS-Männer und -Angehörige ihre Familienmitglieder und andere Besuche empfangen. Hierfür gebe ich die Wirtschaftsräume des Hauses der Waffen-SS bzw. für Führer das Führerheim frei. Es ist darüberhinaus aber für alle Besuche verboten, den Lagerbereich innerhalb der großen Postenkette zu betreten. Ich erwarte von allen SS-Angehörigen tadellose Haltung, saubersten Zustand und Disziplin. Sollten mir Verstöße hiergegen oder Verstöße wegen Überschreitung der festgelegten Innen- und Außengrenze bekanntwerden, werde ich die härtesten Strafen verhängen und die eingeräumten Freiheiten sofort zurückziehen. Alle weiteren und sonstigen Vorschriften des Standortbefehles Nr. 19/42 bleiben grundsätzlich bestehen und sind weiterhin genauestens zu befolgen.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant