Auschwitz, 8. Oktober 1942

Einrichtung von Schuster- und Schneiderwerkstätten für Familienmitgliederder SS-Ange-
hörigen des KL Auschwitz
Um einem Notstand gerecht zu werden, hat der Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, SS-Obergruppenführer Pohl, auf Vorschlag der Verwaltung die Einrichtung und den Betrieb von zusätzlichen Schuster- und Schneiderwerkstätten genehmigt. In diesen Werkstätten können gegen Bezahlung für die SS-Angehörigen und deren Familienmitglieder für den zivilen Bedarf Schuster- und Schneiderarbeiten ausgeführt werden.
Die Bestimmungen der ergangenen Verordnungen für die Verbrauchsregelung für Spinnstoff und Schuhwaren, sowie für Leder, zur Ausbesserung und Besohlung von Schuhen, sind zu beachten. Es werden nur Arbeiten ausgeführt, für welche die erforderlichen Zutaten oder an ihrer Stelle die Kleiderkartenpunkte oder die entsprechenden Bezugscheine abgeliefert werden. Für sämtliche Arbeiten ist vor Beginn die Genehmigung des Leiters der Verwaltung einzuholen. Zur Entgegennahme der Aufträge werden zwei Annahmestellen eingerichtet.

Annahmestelle 1:
Lederfabrik, zur Annahme von Aufträgen zur Anfertigung von Schuhen, Schuhreparaturen, Arbeiten in Herrenschneiderei.

Annahmestelle 2:
Stabsgebäude, - Schneiderei - zur Annahme von Aufträgen zur Neuanfertigung und Reparaturen von Damen- und Kinderbekleidung.

Annahmezeiten für beide Annahmestellen] täglich 14.00 bis 15.00 Uhr.
Außerhalb der festgesetzten Zeit kann grundsätzlich einfe] Annahme nicht erfolgen.

Als Vergütung für die Arbeitszeit werden folgende Sätze festgesetzt:
a) Schneiderei
1) für das Anfertigen eines Herren-Anzuges RM 45,-
2) für das Anfertigen einer Herren-Hose RM 16,-
3) für das Anfertigen einer Herren-Jacke RM 25-
4) für das Anfertigen eines Herren-Mantels RM 35,-
5) für das Anfertigen von Damen- und Kinderbekleidung ein Stundenlohn von RM 30,-
ebenso werden Reparaturen an Bekleidung jeder Art mit einem Stundenlohn von RM -,90 berechnet. Evtl. Zutaten werden besonders berechnet,

b) Schusterei
1) für das Anfertigen von Schuhen:
a) für Herren RM 18,- b. 20,-
b) für Damen RM l5,-b. 18,—
c) für Kinder RM 8,- b. 12,-

2) für das Besohlen von Stiefeln:
a) für Herren RM 1,35
b) für Damen RM 1,35
c) für Kinder RM 1,-

3) für das Anbringen von Absätzen:
a) für Herren RM -,75
b) für Damen RM -,50
c) für Kinder RM -,25
Für sonstige Reparaturen kommt eine Berechnung eines Stundenlohnes von RM -,9Q in Frage. Evtl. Zutaten werden besonders berechnet.

i.V. gez. Aumeier
SS-Hauptsturmführer

F.d.R.:
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant