Auschwitz, 25. September 1943

1. Rattenbekämpfung
Ab Dienstag, den 28. September 1943 wird im gesamten Gebiet - Lagerbereich und Interessengebiet - des KL Auschwitz die Rattenbekämpfung durchgeführt. Da es sich um ein außerordentlich gefährliches Gift handelt, wird zur Verhütung von Todesfällen darauf hingewiesen und angeordnet, daß sämtliche Kinder von den ausgelegten vergifteten Nahrungsmitteln fernzuhalten sind. Alle Haustiere sind einzusperren. Die Häftlinge müssen darüber belehrt werden, daß keine Speisereste von den Müllabfällen (Kartoffelschalen usw.) entnommen werden und sie sich dort nicht zu schaffen machen.

2. Besuch im Konzentrationslager Auschwitz
In letzter Zeit ist mir aufgefallen, daß Besuche in das KL geführt wurden und mit diesen Besichtigungen stattfanden, ohne daß ich hiervon in Kenntnis gesetzt wurde. Ich weise darauf hin, daß Besichtigungen des KL und des gesamten Interessengebietes des KL Au. nur durch den Chef der Amtsgruppe D genehmigt werden können. Sofern bei den einzelnen Abteilungsleitern Gäste zu Besuch sind und die Absicht besteht, diesen den KL Betrieb zu zeigen, so ist rechtzeitig auf der Kommandantur hierfür der Antrag zu stellen, damit in jedem Falle die Genehmigung beim Chef der Amtsgruppe D eingeholt
werden kann.

3. Aufenthaltsgenehmigung und Ausweisgültigkeitsdauer
Aus gegebener Veranlassung und um Unklarheiten zu beseitigen, wird darauf hingewiesen, daß der auf der Rückseite der für vorübergehenden Aufenthalt von Familienmitgliedern usw. der SS-Angehörigen ausgestellten Ausweise angebrachte Stempel lediglich die Gültigkeitsdauer der Ausweise betrifft und in keinem Falle als zeitliche Festlegung der Aufenthaltsgenehmigung betrachtet werden kann.

4. Kommandanturarrest
Gemäß einer neuen sich noch in Arbeit befindenden DBO sollen laut Verfügung des Hauptamtes] - SS-Gericht sämtliche im Arrest einsitzenden SS- Angehörigen täglich 10 Stunden arbeiten. Die Arrestanten des KL Auschwitz rücken am Montag, dem 27.9.43, erstmalig zur Arbeit aus. Zukünftig haben bei Einlieferungen in den Arrest die SS-Angehörigen bei Strafantritt folgendes mitzubringen: Eßbesteck, Waschzeug, Putzzeug, Mantel, Drillichanzug, Koppel, 1 Kleiderbügel und 2 Decken. Der Arrestant meldet sich in der 2. Tuchgarnitur. Die Mitnahme überflüssiger Gegenstände ist verboten. Für den Umtausch von Leibwäsche von Arrestanten, welche länger als eine Woche im Arrest einsitzen, hat die zuständige Kompanie (Fourier) Sorge zu tragen.
Der Wäscheaustausch kann in der Zeit von 18.00-19.00 Uhr jeden Sonnabend und Dienstag erfolgen. Ab Montag, den 27.9.43, werden bis zum Eintreffen genauer Bestimmungen sämtliche Arrestanten (auch bei verschärftem Arrest) in volle Verpflegung genommen. Als Arrestaufseher wurden SS-Sturmscharführer
Alois Franke und SS-Hauptscharführer Reinhold Kluss zur Kommandantur Gerichtsabteilung kommandiert. Diese unterstehen unmittelbar dem Gerichts-SS-Führer. Die bisher gehandhabte Regelung - Versorgung der Arrestanten durch den jeweiligen KTD bezw. Hauptwache tritt damit außer Kraft.

5. Aufenthaltsgenehmigung
SS-Rottf.
Josef Holzknecht,
Besuch des Sohnes vom 25.-28.9.43
Wohnung: TWL-Unterkunft Raisko.

SS-Rottf. Max Krause
Besuch der Familie vom 27.9.-15.10.43
Wohnung: Haus 182

SS-Rottf.
Kurt Müller,
Besuch der Base vom 23.9.43 bis auf weiteres
Wohnung: Haus Nr. 152.

SS-Uscha. Franz Sihorsch,
Besuch der Ehefrau vom 25.9.-27.9.43
Wohnung: Babitz Nr. 276.

Der Standortälteste:
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant