Auschwitz, 24. August 1942

Nachstehend wird eine Bekanntmachung über die Vornahme einer Schweinezählung am 3. September 1942 zur Kenntnisnahme und genauesten Beachtung bekanntgegeben:
Bekanntmachung über die Vornahme einer Schweinezählung am 3. September 1942.
Auf Anordnung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft findet am 3. September 1942 im gesamten Reichsgebiet eine Schweinezählung statt. Die Ergebnisse dieser Zählung werden als Unterlagen für die Maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung gebraucht und dienen damit wichtigen kriegswirtschaftlichen Zwecken. Viehhalter, die falsche oder unvollständige Angaben machen, haben nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine strenge Bestrafung zu gewärtigen. In jeder viehbesitzenden Haushaltung muß am Tage der Zählung (3. September 1942) eine Person anwesend sein, die dem Zähler die verlangten Auskünfte erteilen kann. Zu diesem Zweck hat sich der Viehhalter oder sein Stellvertreter genau
über den Viehbestand zu unterrichten. Falls eine viehbesitzende Haushaltung am Tage der Zählung nicht aufgesucht sein sollte, ist der Haushaltungsvorstand verpflichtet, entweder persönlich oder durch einen von ihm Beauftragten sogleich am nächsten Tage (4. September 1942) die Angaben zur Zählung bei dem Bürgermeister zu machen.

Auschwitz, den 24. August 1942
Der Bürgermeister

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant