Auschwitz, 20. August 1942

Die infolge der verhängten Lagersperre Tag und Nacht gestellte große Postenkette steht mit Wirkung vom heutigen Tage nur noch in der früher bekannten Weise, d.h. daß dieselbe nach Feststellung der Richtigkeit der vorhandenen Häftlingszahl (Zählappell) eingezogen wird. Mit Stellen der großen Postenkette während der Nacht war beabsichtigt, zu verhindern, daß abends sowohl SS Angehörige, als auch Zivilangestellte gegen die Sperrbestimmungen des Lagers das Lager verlassen konnten. An Stelle der großen Postenkette ist ab sofort bei sämtlichen Einheiten, d.h. Kommandanturstab, Bauleitung einschließlich
der Zivilunterkünfte und Gemeinschaftslager, sowie im Bereich sämtlicher Kompanien ein in unregelmäßigen Zeitabschnitten nachts arbeitender Kontrolldienst durchzuführen, der die richtige Belegung der Unterkünfte während der Nacht genau wie ein U.v.D. abfragt und feststellt. Der SS-T-Sturmbann setzt sich wegen der Kontrolle der Zivilunterkünfte und des Gemeinschaftslagers mit der Bauleitung in Verbindung. Das gleiche bezieht sich auch auf die Unterkünfte vom HWL. Der SS-T-Sturmbann nimmt auch mit der Führung des HWL entsprechende Fühlung auf. Kompanieführer und Einheitsführer, sowie deren Stabsscharführer sind persönlich verantwortlich, daß diese Kontrollen genauestem und sorgfältig durchgeführt werden. Darüber hinaus ist ein fortlaufender Streifendienst um den Lagerbereich herum in Stärke von je 1 Streifenführer und 2 Posten aufzuziehen. Sollte
ich Unregelmäßigkeiten feststellen, so werde ich die betreffenden Einheit- oder Kompanieführer, und gleichzeitig auch die in Frage kommenden Stabsscharführer dafür zur Verantwortung ziehen.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant